Gittin — Blatt 7b
1Ich habe dich arm gemacht. Mar Zuṭra sagte: Selbst ein Armer, der von Almosen lebt, übe Wohltätigkeit. Ich werde dich nicht mehr arm sein lassen. R. Joseph lehrte: Man läßt ihn nicht mehr die Merkmale der Armut sehen.
2R. JEHUDA SAGTE: VON REQEM AB NACH OSTEN &C. Demnach liegt A͑kko nördlich vom Jisraéllande; ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wenn jemand von A͑kko nach Kezib geht, so ist das rechts östlich vom Wege liegende Gebiet als Land der weltlichen Völker unrein und es unterliegt nicht [den Gesetzen von] der Verzehntung und dem Siebentjahre, es sei denn, daß dir bekannt ist, daß es pflichtig sei,
3und das links westlich vom Wege liegende Gebiet nicht als Land der weltlichen Völker unrein und es unterliegt [den Gesetzen von] der Verzehntung und dem Siebentjahre, es sei denn, daß dir bekannt ist, daß es frei sei. Bis wo? Bis Kezib; R. Jišma͑él, Sohn des R. Jose, sagt im Namen seines Vaters, bis Kalabo,
4Abajje erwiderte: Ein Streifen ragt hervor. – Und dies nennt der Autor als Merkzeichen!? – Freilich, auch die Schrift nennt solches als Merkzeichen, denn es heißt: Sie sprachen: Siehe, ein Fest des Herrn ist von Jahr zu Jahr in Šilo, das nördlich von Bethél liegt, gegen Sonnenaufgang, nach der Straße hin, die von Bethél nach Šekhem hinaufführt, südlich von Lehona. Hierzu sagte R. Papa, auf der Ostseite der Straße.
5Eines lehrt, daß, wenn jemand einen Scheidebrief zu Schiff gebracht hat, es ebenso sei, als würde er ihn im Jisraéllande gebracht haben, und ein Anderes lehrt, wie außerhalb des Jisraéllandes!?
6R. Jirmeja erwiderte: Das ist kein Einwand; das eine nach R. Jehuda und das andere nach den Rabbanan. Es wird nämlich gelehrt: Erde die in einem Schiffe vom Auslande nach dem Jisraéllande gebracht wird, unterliegt [den Gesetzen von] der Verzehntung und dem Siebentjahre.
7R. Jehuda sagte: Nur dann, wenn das Schiff den Grund berührt, wenn aber das Schiff den Grund nicht berührt, so ist sie davon befreit.
8Abajje erwiderte: Beide nach R. Jehuda, dennoch besteht hier kein Widerspruch, denn das eine gilt von dem Falle, wenn das Schiff den Boden nicht berührt, und das andere, wenn das Schiff den Boden berührt.
9R. Zera sagte: Bei einem durchlöcherten Pflanzentopfe, der auf Pflöcken ruht, kommen wir zum Streite zwischen R. Jehuda und den Rabbanan.
10Raba erwiderte: Vielleicht ist dem nicht so; R. Jehuda vertritt seine Ansicht nur bei einem Schiffe,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.