Gittin — Blatt 8a
1das sich fortbewegt, nicht aber bei einem Pflanzentopfe, der sich nicht fortbewegt.
2Oder auch: die Rabbanan vertreten ihre Ansicht nur bei einem Schiffe, da es vom Boden nicht getrennt ist, denn auch das Wasser gleicht der festen Erde, nicht aber bei einem Pflanzentopfe, der durch die Luft getrennt ist.
3R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Über die Ströme im Jisraéllande streitet niemand, sie streiten nur über das große Meer.
4Es wird nämlich gelehrt: Was gehört zum Jisraéllande und was zum Auslande? Von der Senkung des Gebirges Amanon einwärts gehört zum Jisraéllande, und vom Gebirge Amanon auswärts gehört zum Auslande. Hinsichtlich der Inseln im Meere denke man sich eine Schnur vom Gebirge Amanon bis zum Strome von Miçrajim gezogen; von der Schnur einwärts gehört zum Jisraéllande, von der Schnur auswärts gehört zum Auslande.
5R. Jehuda sagte: Was gegenüber dem Jisraéllande liegt, gleicht dem Jisraéllande, denn es heißt: und inbetreff der Westgrenze, so soll auch das große Meer als solches gelten, dieses sei eure Westgrenze.
6Hinsichtlich der Inseln an den Seiten denke man sich eine Schnur gezogen von Qaplorja bis zum Ozean und vom Strome von Miçrajim bis zum Ozean; von der Schnur einwärts gehört zum Jisraéllande, von der Schnur auswärts gehört zum Auslande. –
7Wofür verwenden die Rabbanan den Schriftvers von der Grenzbezeichnung? – Dieser ist wegen der Inseln nötig. – Und R. Jehuda!? – Wegen der Inseln ist kein Schriftvers nötig.
8R. MEÍR SAGTE: A͑KKO GILT &C. ALS JISRAÉLLAND. Man fragte R. Ḥija b. Abba: Wie ist es, wenn jemand seinen Sklaven nach Syrien verkauft: ist es ebenso, als würde er ihn nach dem Auslande verkaufen, oder nicht?
9Dieser erwiderte: Ihr habt es gelernt: R. Meír sagte: A͑kko gilt hinsichtlich der Scheidebriefe als Jisraélland. Nur hinsichtlich der Scheidebriefe, nicht aber hinsichtlich der Sklaven, und um so weniger Syrien, das noch entfernter ist.
10Die Rabbanan lehrten: In drei Punkten gleicht Syrien dem Jisraéllande und in drei dem Auslande. Seine Erde ist unrein wie die des Auslandes; wenn jemand seinen Sklaven nach Syrien verkauft, so ist es ebenso, als würde er ihn nach dem Auslande verkaufen; wenn jemand einen Scheidebrief von Syrien bringt, so ist es ebenso, als würde er ihn vom Auslande bringen.
11In drei Punkten dem Jisraéllande: es unterliegt gleich dem Jisraéllande [den Gesetzen von] der Verzehntung und dem Siebentjahre; wer da in Reinheit hineingehen will, gehe hinein; wenn jemand ein Feld in Syrien kauft,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.