Gittin — Blatt 81a
1Das Recht, das dem anderen zukommen würde.
2WENN ER [EINEN SCHEIDEBRIEF] GESCHRIEBEN HAT, UM SICH VON SEINER FRAU SCHEIDEN ZU LASSEN, UND DAVON ABGEKOMMEN IST, SO HAT ER SIE, WIE DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, FÜR DIE PRIESTERSCHAFT UNTAUGLICH GEMACHT; DIE SCHULE HILLELS SAGT, SELBST WENN ER IHN IHR BEDINGUNGSWEISE GEGEBEN HAT UND DIE BEDINGUNG NICHT ERFÜLLT WORDEN IST, HABE ER SIE FÜR DIE PRIESTERSCHAFT NICHT UNTAUGLICH GEMACHT.
3GEMARA. R. Joseph, Sohn des R. Menasja aus Devil, sandte an Šemuél: Lehre uns der Meister: über jenen Mann, der Priester ist, geht das Gerücht, er habe seiner Frau einen Scheidebrief geschrieben, sie aber weilt bei ihm und bedient ihn; wie ist es nun?
4Er ließ ihm erwidern: Sie muß fort, jedoch ist die Sache zu untersuchen. – Was heißt dies: wollte man sagen, ob man das Gerücht dementieren kann oder nicht dementieren kann, so war ja Nehardea͑ die Ortschaft Šemuéls, und in Nehardea͑ dementierte man das Gerücht nicht. Und wenn etwa, ob man da unter ‘schreiben’ das Geben verstehe,
5so ist ja nichts dabei, daß man unter ‘schreiben’ das Geben versteht; ist etwa unter ‘schreiben’ nicht das eigentliche Schreiben zu verstehen!? –
6Wenn sich herausstellt, daß man da unter ‘schreiben’ das Geben verstehe, so kann dies heißen, er habe gegeben. –
7Weshalb muß sie fort, R. Aši sagte ja, daß man das nach der Verheiratung entstandene Gerücht nicht berücksichtige!? –
8Unter fort ist zu verstehen, sie müsse vom zweiten fort. –
9Demnach bringt man ja die Kinder des ersten in Verdacht!? – Da sie nur vom zweiten fort muß, vom ersten aber nicht, so sagt man, er habe sich von ihr kurz vor dem Tode scheiden lassen.
10Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans im Namen des R. Jehuda b. Ilea͑j: Komm und sieh, wie verschieden die späteren Generationen von den früheren Generationen sind.
11Unter frühere Generation ist die Schule Šammajs und unter spätere Generation ist R. Dosa zu verstehen. Es wird nämlich gelehrt: Die Gefangene darf Hebe essen – so R. Dosa.
12R. Dosa sagte: Was hat jener Araber ihr denn getan; hat er sie etwa, weil er sie zwischen den Brüsten gekitzelt hat, für die Priesterschaft untauglich gemacht!?
13Ferner sagte Rabba b. Bar Ḥana im Namen R. Joḥanans im Namen des R. Jehuda b. Ilea͑j: Komm und sieh, wie anders die späteren Generationen als die früheren Generationen sind. Die früheren Generationen brachten ihre Früchte durch das Haupttor ein, um sie zehntpflichtig zu machen, die späteren Generationen dagegen bringen sie über Dächer und Gehege ein, um sie der Zehntpflicht zu entziehen.
14R. Jannaj sagte nämlich: Das Unverzehntete wird erst dann zehntpflichtig, wenn es die Front des Hauses gesehen hat, denn es heißt: ich habe das Heilige aus dem Hause geschafft.
15R. Joḥanan aber sagt, auch der Hof verpflichte es hierzu, denn es heißt: sie sollen an deinen Toren essen und satt sein.
16WENN JEMAND SIGH VON SEINER FRAU SCHEIDEN LIESS UND SIE DARAUF MIT IHM IN EINER HERBERGE ÜBERNACHTETE, SO BENÖTIGT SIE, WIE DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, KEINES ANDEREN SCHEIDEBRIEFES VON IHM; DIE SCHULE HILLELS SAGT, SIE BENÖTIGE VON IHM EINES ANDEREN SCHEIDEBRIEFES.
17DIES NUR DANN, WENN SIE AUS DER VERHEIRATUNG GESCHIEDEN WORDEN IST, WENN SIE ABER AUS DER VERLOBUNG GESCHIEDEN WORDEN IST, PFLICHTEN ALLE BEI, DASS SIE KEINES ANDEREN SCHEIDEBRIEFES VON IHM BENÖTIGE, WEIL ER MIT IHR NICHT VERTRAUT IST.
18GEMARA. Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Sie streiten nur über den Fall, wenn man gesehen hat, daß sie beschlafen worden ist,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.