Gittin — Blatt 84a

1Es ist, einleuchtend, daß sie sowohl nach R. Elie͑zer als auch nach den Rabbanan, da die Trennung eine vollständige ist, vollständig getrennt ist.

2Die Rabbanan lehrten: [Sagte er:] da ist dein Scheidebrief mit der Bedingung, daß du jenen heiratest, so darf sie nicht heiraten; hat sie aber geheiratet, so gehe sie nicht fort.

3Wie meint er es? R. Naḥman erwiderte: Er meint es wie folgt: sie darf ihn nicht heiraten, denn man könnte sagen, sie verschenken ihre Frauen; hat sie einen anderen geheiratet, so gehe sie nicht fort. –

4Sollte man sie wegen einer Berücksichtigung von ihm nicht fortbringen und so eine Ehefrau Fremden erlauben!?

5Vielmehr, erwiderte R. Naḥman, er meint es wie folgt: sie darf ihn nicht heiraten, weil man sagen könnte, sie verschenken ihre Frauen; hat sie ihn aber geheiratet, so gehe sie nicht fort, denn wegen einer Berücksichtigung bringe man sie nicht fort.

6Raba sprach zu ihm: Demnach darf sie nur ihn nicht heiraten, wohl aber andere; aber sie muß ja die Bedingung erfüllen!?

7Wolltest du erwidern, sie könne ihn heute heiraten und morgen sich von ihm scheiden lassen, und so die Bedingung erfüllt haben, denn dies wäre mit dem Falle zu vergleichen, hinsichtlich dessen du gegen R. Jehuda streitest. Es wird nämlich gelehrt. [Sagte jemand:] Qonam sei heute der Schlaf für meine Augen, wenn ich morgen schlafe, so darf er, wie R. Jehuda sagt, heute nicht schlafen, weil er morgen schlafen könnte;

8R. Naḥman sagt, er schlafe heute, und man befürchte nicht, er könnte morgen schlafen.

9Aber es ist ja nicht gleich; da hängt es von ihm ab, denn wenn er will, kann er seinen Leib mit Dornen stacheln und nicht schlafen, aber hängt es denn hierbei von ihrem Willen ab, sich scheiden zu lassen!?

10Vielmehr, erklärte Raba, sie darf weder ihn noch einen anderen heiraten; ihn darf sie nicht heiraten, weil man sagen könnte, sie verschenken ihre Frauen, einen anderen ebenfalls nicht, weil sie die Bedingung erfüllen muß.

11Hat sie ihn geheiratet, so gehe sie nicht fort, denn wegen einer Berücksichtigung bringe man sie nicht fort; wenn aber einen anderen, so muß sie fort, weil sie die Bedingung erfüllen muß.

12Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit Raba: Sie darf weder ihn noch einen anderen heiraten; hat sie ihn geheiratet, so braucht sie nicht fortzugehen, hat sie einen anderen geheiratet, so muß sie fort.

13Die Rabbanan lehrten: [Sagte er:] da ist dein Scheidebrief mit der Bedingung, daß du auf den Himmel hinaufsteigest, mit der Bedingung, daß du in den Abgrund hinabsteigest, mit der Bedingung, daß du ein vier Ellen langes Rohr verschluckest, mit der Bedingung, daß du mir ein hundert Ellen langes Rohr bringest, mit der Bedingung, daß du das große Meer zufuß überschreitest, so ist der Scheidebrief ungültig.

14R. Jehuda b. Tema sagt, ein solcher sei ein [gültiger] Scheidebrief. R. Jehuda b. Tema sagte eine Regel: Wenn die Bedingung später nicht ausgeführt werden kann und dennoch vorher gestellt wird, so ist dies nur eine übertreibende Rederei und [der Scheidebrief] ist gültig.

15R. Naḥman sagte im Namen Rabhs: Die Halakha ist wie R. Jehuda b. Tema. R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Dies ist auch aus einer Mišna zu entnehmen, denn eine solche lehrt, wenn [die Bedingung] später ausgeführt werden kann und vorher gestellt worden ist, sei sie gültig; demnach ist, wenn dies nicht möglich ist, die Bedingung nichtig. Schließe hieraus.

16Sie fragten: Wie ist es, [wenn er zu ihr gesagt hat:] da ist dein Scheidebrief mit der Bedingung, daß du Schweinefleisch ißt? Abajje erwiderte: Das ist dasselbe. Raba erwiderte: Sie kann essen und Geißelhiebe erhalten.

17Nach Abajje schließt die Regel den Fall vom Schweinefleisch ein, nach Rabba schließt [das Wort] ‘ein solcher’ den Fall vom Schweinefleisch aus.

18Man wandte ein: [Sagte er:] da ist dein Scheidebrief mit der Bedingung, daß du von jenem beschlafen wirst, so ist, wenn die Bedingung erfüllt worden ist, der Scheidebrief gültig, wenn aber nicht, nicht gültig. [Sagte er:] mit der Bedingung, daß du von meinem Vater oder von deinem Vater nicht beschlafen wirst, so befürchte man nicht, sie könnte von ihnen beschlafen worden sein.

19Er lehrt nicht: mit der Bedingung, daß du von meinem Vater oder von deinem Vater beschlafen wirst; einleuchtend ist dies nach Abajje, gegen Raba aber ist dies ja ein Einwand!? –

20Raba kann dir erwidern: allerdings kann sie Schweinefleisch essen und Geißelhiebe erhalten, ebenso kann sie jemand mit Geld belohnen, aber [ihre Beschlafung] von seinem Vater oder ihrem Vater hängt ja nicht von ihr ab. Angenommen, daß sie das Verbot zu begehen bereit ist, aber brauchen denn sein Vater oder ihr Vater das Verbot zu begehen!?

21Nach Raba schließt die Regel den Fall von seinem Vater oder ihrem Vater ein, und [das Wort] ‘ein solcher’ den Fall vom Schweinefleisch aus;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.