Gittin — Blatt 85a
1nach aller Ansicht gültig. Unsere Mišna, in der es ‘geschrieben’ heißt, die wir auf [die Einschränkung] ‘ausgenommen’ bezogen haben, wonach er durch [die Einschränkung] ‘mit der Bedingung’ nicht ungültig wird, spricht, wenn du willst, von [der Einschränkung] vor dem Tenor, nach den Rabbanan, und wenn du willst, von [der Einschränkung] nach dem Tenor, nach aller Ansicht.
2Raba aber sagte: Sie streiten nur über [die Einschränkung] nach dem Tenor, denn Rabbi ist der Ansicht, bei dieser sei [die Einschränkung] vor dem Tenor zu berücksichtigen, während die Rabbanan der Ansicht sind, dies sei nicht zu berücksichtigen, vor dem Tenor aber ist er nach aller Ansicht ungültig.
3Unsere Mišna, in der es ‘geschrieben’ heißt, die wir auf [die Einschränkung] ‘ausgenommen’ bezogen haben, wonach er durch [die Einschränkung] ‘mit der Bedingung’ nicht ungültig wird, spricht von [der Einschränkung] nach dem Tenor, nach den Rabbanan.
4Der Vater R. Abins lehrte vor R. Zera: Wenn er einen Scheidebrief mit einer Bedingung geschrieben hat, so ist er nach aller Ansicht ungültig. – Wieso nach aller Ansicht ungültig, sie streiten ja darüber!?
5Lies vielmehr: nach aller Ansicht gültig, und zwar nach dem Tenor. –
6Sollte er doch erklären, so ist er ungültig, nach Rabbi!? – Ihm sind [die Worte] ‘nach aller Ansicht’ gelehrt worden; er kann ‘gültig’ mit ‘ungültig’ verwechselt haben, nicht aber kann er ‘so ist er’ mit ‘nach aller Ansicht’ verwechselt haben.
7SAGTE ER:] SEI JEDERMANN ERLAUBT, NUR [NICHT] MEINEM VATER, DEINEM VATER, MEINEM BRUDER, DEINEM BRUDER, EINEM SKLAVEN, EINEM NICHTJUDEN, ODER SONST EINEM, DESSEN ANTRAUUNG MIT IHR UNGÜLTIG IST, SO IST [DIE SCHEIDUNG] GÜLTIG.
8[SAGTE ER:] SEI JEDERMANN ERLAUBT, NUR [NICHT] ALS WITWE EINEM HOCHPRIESTER, ALS GESCHIEDENE ODER HALUÇA EINEM GEMEINEN PRIESTER, ALS HURENKIND ODER NETHINA EINEM JISRAÉLITEN, ALS JISRAÉLITIN EINEM HURENKIND ODER EINEM NATHIN, ODER SONST EINEM, DESSEN ANTRAUUNG MIT IHR GÜLTIG, WENN AUCH VERBOTEN IST, S IST [DIE SCHEIDUNG] UNGÜLTIG.
9GEMARA. Was schließt die Verallgemeinerung im Anfangsatze ein? – Sie schließt Personen ein, bei denen dies mit der Ausrottung belegt ist. – Was schließt die Verallgemeinerung im Schlußsatze ein? – Dies schließt Personen ein, bei denen dies mit einem Verbote belegt ist, beispielsweise A͑mmoniter und Moabiter.
10Raba fragte R. Naḥman: Wie ist es, [wenn er gesagt hat:] ausgenommen die Antrauung mit einem Minderjährigen: sagen wir, er sei gegenwärtig für die Antrauung ungeeignet, oder aber, er wird hierzu geeignet?
11Dieser erwiderte: Ihr habt es gelernt: Eine Minderjährige wird auf Grund der Antrauung durch ihren Vater geschieden;
12weshalb denn, es heißt ja: sie gehe fort und sei!? Wir sagen also, sie wird später für die Antrauung geeignet, ebenso wird er hierbei später für die Antrauung geeignet. –
13Wie ist es, [wenn er gesagt hat:] ausgenommen die später Geborenen: gegenwärtig sind sie noch nicht geboren, oder aber sie werden später geboren.
14Dieser erwiderte: Ihr habt dies gelernt: Einem Sklaven, einem Nichtjuden. Wenn dem so wäre, so können ja der Sklave und der Nichtjude sich bekehren!? –
15Diese bekehren sich nicht bestimmt, jene aber werden bestimmt geboren. –
16Wie ist es, [wenn er gesagt hat:] ausgenommen der Mann deiner Schwester: gegenwärtig ist sie für ihn nicht geeignet, oder aber, die Schwester kann sterben und sie für ihn geeignet sein?
17Dieser erwiderte: Ihr habt es gelernt: Einem Sklaven, einem Nichtjuden. Der Sklave und der Nichtjude können sich ja bekehren!? – Die Bekehrung ist selten, das Sterben aber ist häufig. –
18Wie ist es, [wenn er gesagt hat:] ausgenommen dein unehelicher Verkehr: hinsichtlich der Verheiratung hat er nichts zurückgelassen, oder aber, er hat etwas hinsichtlich der Beiwohnung zurückgelassen?
19Dieser erwiderte: Ihr habt es gelernt: Meinem Vater, deinem Vater. In welchem Falle: wollte man sagen, ehelich, so sind ja sein Vater und ihr Vater für sie zur Ehelichung ungeeignet, wahrscheinlich unehelich; demnach gilt [der uneheliche Verkehr] nur mit seinem Vater und ihrem Vater nicht als Zurücklassung, mit anderen aber gilt er als Zurücklassung. –
20Vielleicht ehelich, wenn er das Verbot übertritt und sie heiratet. –
21Wie ist es, [wenn er gesagt hat:] ausgenommen der widernatürliche Beischlaf: hinsichtlich der Verheiratung hat er nichts zurückgelassen, oder aber, es heißt: wie man ein Weib beschläft?
22Wie ist es, [wenn er gesagt hat:] ausgenommen die Aufhebung deiner Gelübde: hinsichtlich der Verheiratung hat er nichts zurückgelassen, oder aber, es heißt: ihr Mann kann es aufrecht erhalten und ihr Mann kann es aufheben?
23Wie ist es, [wenn er gesagt hat:] ausgenommen [das Essen] von Hebe: hinsichtlich der Verheiratung hat er nichts zurückgelassen, oder aber, es heißt: für sein Geld gekauft?
24Wie ist es, [wenn er gesagt hat:] ausgenommen deine Beerbung: hinsichtlich der Verheiratung hat er nichts zurückgelassen, oder aber, es heißt: seine Verwandten, und beerbe sie?
25Wie ist es, [wenn er gesagt hat:] ausgenommen deine Antrauung durch Urkunde: sagen wir, die Antrauung ist ja auch durch Geld und Beischlaf möglich, oder aber, es heißt: sie gehe fort und sei, die Arten des Seins gleichen einander. –
26Dies bleibt unentschieden.
27DER WESENTLICHE TEXT DES SCHEIDEBRIEFES IST: DU BIST NUN JEDERMANN ERLAUBT.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.