Gittin — Blatt 86b

1Nur wenn von seiner Hand geschrieben und ein Zeuge [unterschrieben] ist, nicht aber, wenn ein Schreiber ihn geschrieben und ein Zeuge [unterschrieben] ist.

2Šemuél aber sagte: Selbst wenn ein Schreiber ihn geschrieben und ein Zeuge unterschrieben ist, denn wir haben gelernt, wenn ein Schreiber ihn geschrieben hat und ein Zeuge [unterschrieben ist], sei er gültig. –

3Und Rabh!? – Es ist ja nicht gleich; da darf sie von vornherein heiraten, hierbei ist nur die bereits erfolgte [Heirat] gültig. –

4Und Šemuél!? – Das ist kein Einwand; das eine gilt von einem bewährten Schreiber und das andere von einem unbewährten Schreiber.

5Ebenso sagte auch R. Joḥanan: Hier wird von dem Falle gelehrt, wenn er von seiner Hand geschrieben ist. R. Elea͑zar sprach zu ihm: Es sind ja Zeugen [unterschrieben]!? Dieser erwiderte: Dies bezieht sich auf den letzten Fall.

6Zuweilen sagte Rabh, sie müsse fort, und zuweilen sagte er, sie müsse nicht fort.

7Wie ist dies zu erklären? – Hat sie Kinder, so muß sie nicht fort, hat sie keine Kinder, so muß sie fort.

8Mar Zuṭra b. Ṭobija wandte ein: Wenn bei all diesen ein Zweifel hinsichtlich der Antrauung oder der Scheidung besteht, so hat bei ihnen die Ḥaliça und nicht die Schwagerehe zu erfolgen.

9Was heißt ein Zweifel hinsichtlich der Antrauung? Wenn er ihr die Antrauungsurkunde zugeworfen hat, und es zweifelhaft ist, ob sie ihr oder ihm näher war, so ist dies ein Zweifel hinsichtlich der Antrauung.

10Ein Zweifel hinsichtlich der Scheidung? Wenn [der Scheidebrief] von ihm geschrieben ist, aber keine Zeugen[Unterschriften] hat, wenn er Zeugen[unterschriften], aber kein Datum hat, oder wenn er ein Datum hat, aber nur ein Zeuge [unterschrieben] ist, so ist dies ein Zweifel hinsichtlich der Scheidung.

11Wenn du nun sagst, sie müsse nicht fort, so könnte es dazu kommen, daß an ihrer Nebenbuhlerin die Schwagerehe vollzogen wird!? –

12Mag die Schwagerehe an ihr vollzogen werden; es ist nur eine rabbanitische Befürchtung.

13Levi aber sagte: Sie braucht nie fortzugehen. Ebenso sagte R. Joḥanan: Sie braucht nie fortzugehen.

14Ebenso sagte R. Joḥanan zu den Söhnen des R. Ḥalaphta aus Ḥajpha: Euer Vater sagte, sie brauche nie fortzugehen, und [ferner sagte er,] die Grille mache das Entsündigungswasser nicht untauglich. –

15Was ist Grille? Abajje erwiderte: [Eine Art] Fliege zwischen den Garbenhaufen.

16R. Daniél b. R. Qaṭṭina wandte ein: Alle Vögel machen das Entsündigungswasser untauglich, ausgenommen die Taube, weil sie nur saugt. Wenn dem nun so wäre, so sollte er noch lehren: ausgenommen die Taube und die Grille!? –

17Dies ist nicht ausgemacht; eine große macht es nicht untauglich, eine kleine macht es untauglich, – Bis wieviel!? – Bis zur Olivengröße.

18R. ELIE͑ZER SAGT, AUCH WENN &C. R. Jehuda sagte: Rabh sagte, die Halakha sei bei Scheidebriefen wie R. Elie͑zer; als ich dies aber Šemuél vortrug, sagte er: auch bei Schuldscheinen.

19Ist denn Rabh der Ansicht, bei Schuldscheinen nicht, dieser lehrt ja, daß sie von veräußerten Gütern einfordere!? –

20R. Elie͑zer lehrte zweierlei, und Rabh ist seiner Ansicht hinsichtlich des einen und streitet gegen ihn hinsichtlich des anderen.

21Ebenso sagte auch R. Ja͑qob b. Idi: R. Jehošua͑ b. Levi sagt, die Halakha sei bei Scheidebriefen wie R. Elie͑zer, R. Jannaj aber sagt, an diesem hafte nicht einmal der Geruch eines Scheidebriefes. –

22Hält denn R. Jannaj nichts von der Ansicht R. Elie͑zers!? – Er meint es wie folgt: nach den Rabbanan haftet an diesem nicht einmal der Geruch eines Scheidebriefes.

23Ebenso sagte R. Jose b. R. Ḥanina: Reš Laqiš sagt, die Halakha sei bei Scheidebriefen wie R. Elie͑zer, R. Joḥanan aber sagt, an diesem hafte nicht einmal der Geruch eines Scheidebriefes. –

24Demnach hält R. Joḥanan nichts von der Ansicht R. Elie͑zers? – Er meint es wie folgt: nach den Rabbanan haftet an diesem nicht einmal der Geruch eines Scheidebriefes.

25R. Abba b. Zabhda sandte an Mari b. Mar: Frage R. Hona, ob die Halakha bei Scheidebriefen wie R. Elie͑zer sei oder nicht.

26Inzwischen starb R. Hona. Da sprach sein Sohn Rabba zu ihm: Folgendes sagte mein Vater im Namen Rabhs: die Halakha ist bei Scheidebriefen wie R. Elie͑zer. Auch unsere Lehrer, die in der Halakha kundig sind, sagten im Namen unseres Meisters, die Halakha sei bei Scheidebriefen wie R. Elie͑zer. R. Ḥama b. Gorja sagte nämlich im Namen Rabhs, die Halakha sei bei Scheidebriefen wie R. Elie͑zer.

27Manche lesen: Unsere Genossen, die in der Halakha kundig sind, die Schüler unseres Meisters, sagten im Namen unseres Meisters, die Halakha sei bei Scheidebriefen wie R. Elie͑zer. R. Ḥisda sagte nämlich im Namen des R. Ḥama b. Gorja im Namen Rabhs, die Halakha sei bei Scheidebriefen wie R. Elie͑zer.

28Ebenso sagte auch Rabin, als er kam, im Namen R. Elea͑zars im Namen Rabhs, die Halakha sei bei Scheidebriefen wie R. Elie͑zer.

29WENN ZWEI IHRE GLEICHMÄSSIGEN SCHEIDEBRIEFE GESCHICKT HABEN UND DIESE MIT EINANDER VERMISCHT WORDEN SIND, SO GEBE MAN BEIDE DER EINEN [FRAU] UND BEIDE DER ANDEREN; DAHER IST, WENN EINER VON IHNEN ABHANDEN GEKOMMEN IST, DER ANDERE NICHTIG.

30WENN FÜNF GEMEINSCHAFTLICH EINEN SCHEIDEBRIEF GESCHRIEBEN HABEN: N. LÄSST SICH VON N. SCHEIDEN UND N. VON N., UND DIE ZEUGEN UNTEN [UNTERSCHRIEBEN HABEN], SO IST ER FÜR ALLE GÜLTIG UND IST JEDER BESONDERS EINZUHÄNDIGEN;

31WENN ABER FÜR JEDEN EIN BESONDERER TEXT GESCHRIEBEN WORDEN IST UND DIE ZEUGEN UNTEN [UNTERSCHRIEBEN HABEN], SO IST DERJENIGE GÜLTIG, MIT DEM DIE ZEUGEN[UNTERSCHRIFTEN ANSCHLIESSEND] GELESEN werden.

32GEMARA. Wer lehrte dies? R. Jirmeja erwiderte: Nicht R. Elea͑zar, denn R. Elea͑zar sagt, die Trennung erfolge durch die Zeugen der Übergabe, und diese wissen ja nicht, durch welchen [die Frau] geschieden werden soll.

33Abajje erwiderte: Du kannst auch sagen, R. Elea͑zar, denn auch nach R. Elea͑zar ist nur das Schreiben auf den richtigen Namen erforderlich, ist etwa auch die Übergabe auf den richtigen Namen erforderlich!?

34WENN FÜNF GEMEINSCHAFTLICH &C. GESCHRIEBEN HABEN. Was heißt gemeinschaftlich und was heißt gesondert?

35R. Joḥanan erwiderte: Mit einem Datum für alle heißt er gemeinschaftlich, mit besonderem Datum für jeden heißt er gesondert.

36Reš Laqiš erwiderte:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.