Gittin — Blatt 88a

1ebenso ist zu erklären, wenn auch oben ein leerer Rand vorhanden ist. –

2Vielleicht hatte er es sich überlegt und später fortgesetzt!? –

3Wenn es unten ‘du bist nun’ und oben ‘erlaubt’ heißt. – Vielleicht ist dies doch der Fall!? – Soweit berücksichtigen wir nicht.

4R. Aši erwiderte: Wenn dies an der Bearbeitung der Pergamentrolle zu merken ist.

5WENN DIE ZEUGEN AM KOPFE DER KOLUMNE &C. UNTERSCHRIEBEN SIND. Dem ist ja aber nicht so, Rabh unterzeichnete ja an der Seite!? – In dem Falle, wenn die obere Seite der Schrift zugewandt ist. –

6Es wird gelehrt, wenn man den Kopf des einen an den Kopf des anderen gesetzt hat und die Zeugen[unterschriften] sich in der Mitte befinden, seien beide ungültig; sollte man doch sehen, welchem sie zugewandt sind, und dieser gültig sein!? –

7Dies gilt von dem Falle, wenn sie einem Riegel gleichen. –

8Wieso heißt es demnach im Schlußsatze, wenn man den Kopf des einen an das Ende des anderen gesetzt hat und die Zeugenunterschriften sich in der Mitte befinden, dem die Zeugen[unterschriften] sich am Ende anschließen, sei der gültig; wenn sie einem Riegel gleichen, so schließen sie sich ja weder dem einen noch dem anderen an!? –

9Vielmehr, Rabh unterzeichnete so andere Schriftstücke.

10WENN DER SCHEIDEBRIEF HEBRÄISCH &C. ODER WENN DER SCHREIBER IHN GESCHRIEBEN UND EIN ZEUGE [UNTERSCHRIEBEN] HAT, SO IST ER GÜLTIG. R. Jirmeja sagte: Unsere Lehre lautet: wenn der Schreiber unterschrieben hat.

11Einst wurde R. Abahu eine Urkunde über die Morgengabe vorgelegt, von der die Textschrift und die Unterschrift eines Zeugen bekannt war. Er wollte sie als gültig erklären, da sprach R. Jirmeja zu ihm: Unsere Lehre lautet: wenn der Schreiber unterschrieben hat.

12WENN ER [NUR] SEINEN BEINAMEN ODER IHREN BEINAMEN GESCHRIEBEN HAT, SO IST ER GÜLTIG. Die Rabbanan lehrten: Der Beiname der Vorfahren kann in Scheidebriefen bis auf zehn Generationen zurückreichen; R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagt, bis auf drei Generationen sei er gültig, von da ab ungültig.

13Die Lehre R. Ḥaninas, daß der Beiname der Vorfahren in Scheidebriefen bis zur dritten Generation zurückreichen dürfe, vertritt somit die Ansicht des R. Šimo͑n b. Elea͑zar.

14R. Hona sagte: Folgender Schriftvers deutet hierauf: wenn du zeugest Kinder und Kindeskinder .

15R. Jehošua͑ b. Levi sagte: Das Jisraélland ist erst dann verwüstet worden, nachdem da sieben Gerichtshöfe Götzendienst getrieben hatten, und zwar: Jerobea͑m, der Sohn Nebaṭs, Baa͑ša, der Sohn Aḥijas, Aháb, der Sohn O͑mris, Jehu, der Sohn Nimšis, Peqaḥ, der Sohn Remaljahus, Menaḥem, der Solin Gadis, und Hošea͑, der Sohn Elas, denn es heißt: sie welkt dahin, die sieben geboren hat, sie haucht ihre Seele aus; ihre Sonne ging unter, als es noch Tag war, beschämt und zu Schanden ist sie.

16R. Ami sagte: Hierauf deutet folgender Schriftvers: wenn du zeugest Kinder und Kindeskinder.

17R. Kahana und R. Asi sprachen zu Rabh: von Hošea͑, dem Sohne Elas, heißt es: und er tat, was böse ist in den Augen des Herrn, jedoch nicht wie die Könige von Jisraél, und darauf heißt es: gegen ihn zog Salmanasar!?

18Dieser erwiderte ihnen: Hošea͑ schaffte die Wachen ab, die Jerobea͑m, der Sohn Nebaṭs, auf die Wege setzte, um die Jisraéliten von der Wallfahrt abzuhalten, dennoch zogen die Jisraéliten nicht zur Wallfahrt. Da sprach der Heilige, gepriesen sei er: Entsprechend den Jahren, die die Jisraéliten nicht zur Wallfahrt zogen, sollen sie in die Gefangenschaft ziehen.

19R. Ḥisda sagte im Namen Mar U͑qabas, und manche sagen, R. Ḥisda [im Namen R. Jirmejas:] Es heißt: so war der Herr auf das Unglück bedacht und brachte es über uns, denn gerecht ist der Herr, unser Gott. War der Herr, unser Gott, auf das Unglück bedacht und brachte er es über uns deshalb, weil er gerecht ist!?

20Vielmehr, der Heilige, gepriesen sei er, übte Gerechtigkeit an Jisraél, indem er die Gefangenschaft Çidqijahus eintreten ließ, als noch die Gefangenschaft Jekhonjas bestanden hatte. Von der Gefangenschaft Jekhonjas heißt es: Schmiede und Schlosser tausend.

21Schmiede [hießen sie], weil alle, wenn sie zu sprechen anfingen, wie taub waren. Schlosser [hießen sie], weil, wenn ihnen [eine Lehre] verschlossen war, niemand es losen konnte. Wieviel waren es? Tausend.

22U͑la erklärte: Er ließ [die Gefangenschaft] eintreten zwei Jahre vor: wenn ihr eingelebt sein werdet.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.