Gittin — Blatt 88b
1R. Aḥa b. Ja͑qob sagte: Hieraus ist zu entnehmen, daß das ‘geschwind’ des Herrn der Welt achthundertzweiundfünfzig Jahre währt.
2DER ERZWUNGENE SCHEIDEBRIEP IST, WENN DURCH JISRAÉLITEN, GÜLTIG, UND WENN DURCH NICHTJUDEN, UNGÜLTIG. WENN NICHTJUDEN IHN PRÜGELN UND ZU IHM SAGEN: TU, WAS DER JISRAÉLIT DIR SAGT, SO IST ER GÜLTIG.
3GEMARA. R. Naḥman sagte im Namen Šemuéls: Der durch Jisraéliten erzwungene Scheidebrief ist, wenn mit Recht, gültig, und wenn mit Unrecht, ungültig, macht aber untauglich;
4der durch Nichtjuden [erzwungene] ist, wenn mit Recht, ungültig, macht aber untauglich, und wenn mit Unrecht, so haftet an ihm nicht der Geruch eines Scheidebriefes. –
5Wie du es nimmst: kann durch Nichtjuden eine Erzwingung erfolgen, so sollte er auch gültig sein, und kann durch sie eine Erzwingung nicht erfolgen, so sollte er auch nicht untauglich machen!?
6R. Mešaršeja erwiderte: Nach der Tora ist auch der von Nichtjuden erzwungene gültig, nur sagten sie deshalb, daß er ungültig sei, damit sich nicht jede an einen Nichtjuden hänge, um sich von ihrem Manne zu befreien. –
7Wieso haftet demnach am mit Unrecht [erzwungenen] nicht der Geruch eines Scheidebriefes, er sollte doch dem mit Unrecht durch einen Jisraéliten [erzwungenen] gleichen und untauglich machen!? –
8Vielmehr, das, was R. Mešaršeja gesagt hat, ist nichts. –
9Was ist hierbei der Grund? – Der mit Recht [erzwungene] kann mit einem durch Jisraéliten mit Recht [erzwungenen] verwechselt werden, nicht aber kann der mit Unrecht [erzwungene] mit einem durch Jisraéliten mit Recht [erzwungenen] verwechselt werden.
10Einst traf Abajje R. Joseph sitzen und von jemand einen Scheidebrief erzwingen. Da sprach er zu ihm: Wir sind ja Laien!? Ferner wir gelehrt: R. Tryphon sagte: Wenn du irgendwo Kollegien von Nichtjuden findest, so darfst du, selbst wenn ihre Gesetze denen der Jisraéliten gleichen, dich ihnen nicht anschließen, denn es heißt: das sind die Gesetze, die du ihnen vorlegen sollst, ihnen, nicht aber Nichtjuden. Eine andere Erklärung: Ihnen, nicht aber Laien.
11Dieser erwiderte: Wir handeln in ihrer Vertretung, wie dies auch bei Geständnissen und Darlehen der Fall ist. –
12Demnach sollte dies auch von Raub und Körperverletzung gelten!? Dieser erwiderte: Wir handeln in ihrer Vertretung nur bei Dingen, die gewöhnlich sind, bei seltenen Dingen aber handeln wir nicht in ihrer Vertretung.
13WENN ÜBER SIE IN DER STADT DAS GERÜCHT GEHT, DASS SIE ANGETRAUT SEI, SO GILT SIE ALS ANGETRAUT, DASS SIE GESCHIEDEN SEI, SO GILT SIE ALS GESCHIEDEN, NUR DARF DAMIT KEINE ABSCHWÄCHUNG VERBUNDEN SEIN.
14WAS HEISST EINE ABSCHWÄCHUNG? [WENN ES HEISST:] JENER LIESS SICH VON SEINER FRAU SCHEIDEN, ABER UNTER EINER BEDINGUNG, JENER WARF IHR DIE ANTRAUUNGSURKUNDE ZU, JEDOCH IST ES ZWEIFELHAFT, OB SIE IHR ODER IHM NÄHER WAR, SO IST DIES EINE ABSCHWÄCHUNG.
15GEMARA. Wieso ist sie dadurch ihrem Manne verboten, R. Aši sagte ja, daß man nach der Verheiratung das Gerücht nicht berücksichtige!? –
16Er meint es wie folgt: wenn über sie in der Stadt das Gerücht geht, daß sie angetraut sei, so gilt sie als angetraut, wenn daß angetraut und geschieden,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.