Horajot — Blatt 10a

1und nachher eine Sünde begangen hat, einen Farren darbringt, wozu braucht er dies von dem Falle zu lehren, wenn er zuerst die Sünde begangen hat und nachher von seinem Amt zurückgetreten ist!? – Da er vom Fürsten lehrt, wenn er zuerst von seiner Würde zurückgetreten ist und nachher eine Sünde begangen hat, bringe er das Opfer eines Gemeinen dar, so lehrt er auch, wenn der Gesalbte zuerst von seinem Amte zurückgetreten ist und nachher eine Sünde begangen hat, bringe er einen Farren dar. –

2Woher dies? – Die Rabbanan lehrten :so soll er darbringen wegen seiner Sünde, dies lehrt, daß er sein Sündopfer darbringe auch nachdem er von seinem Amte zurückgetreten ist;

3man könnte nämlich einen Schluß folgern: wenn der Fürst, der bei Unvorsätzlichkeit der Handlung [ein Opfer] darbringen muß, nach seinem Rücktritt nicht sein Opfer darbringt, um wieviel weniger der Gesalbte, der bei Unvorsätzlichkeit der Handlung kein Opfer schuldig ist, sondern nur bei Unkenntnis der Sache und Unvorsätzlichkeit der Handlung, daher heißt es: so soll er wegen seiner Sünde darbringen, und dies lehrt, daß er auch nach seinem Rücktritt sein Sündopfer darbringe. –

4Sollte man doch auch hinsichtlich des Fürsten einen Schluß folgern: wenn der Gesalbte, der bei Unvorsätzlichkeit der Handlung kein Opfer darbringt, auch nach seinem Rücktritt sein Opfer darbringt, um wieviel mehr muß der Fürst, der auch bei Unvorsätzlichkeit der Handlung ein Opfer darbringt, auch nach seinem Rücktritt sein Opfer darbringen!? – Es heißt: wenn ein Fürst sich vergeht, nur wenn er Fürst ist, nicht aber, wenn er Gemeiner ist.

5WENN SIE DIE SÜNDE BEGANGEN HABEN BEVOR SIE IN IHR AMT EINGESETZT WORDEN SIND UND DARAUF IN IHR AMT EINGESETZT WORDEN SIND, SO GLEICHEN SIE GEMEINEN. R. ŠIMO͑N SAGT: WENN SIE SICH BEWUSST WORDEN WAREN, BEVOR SIE IN IHR AMT EINGESETZT WORDEN SIND, SO SIND SIE SCHULDIG, WENN ABER NACHDEM SIE IN IHR AMT EINGESETZT WORDEN SIND, SO SIND SIE FREI.

6WER IST UNTER FÜRST ZU VERSTEHEN? DER KÖNIG, DENN ES HEISST:und er eines von den Verboten des Herrn, seines Gottes, begeht, DER ÜBER SICH NUR DEN HERRN, SEINEN GOTT, HAT.

7GEMARA. Woher dies? – Die Rabbanan lehrten : wenn der gesalbte Priester sich vergeht, zur Verschuldung, ausgenommen sind die vorher begangenen [Sünden].

8Man könnte einen Schluß folgern. Wenn der Fürst, der bei Unvorsätzlichkeit der Handlung ein Opfer darbringt, wegen der vorher begangenen [Sünden] kein Opfer darbringt, um wieviel weniger bringt der Gesalbte, der nur bei Unkenntnis der Sache und Unvorsätzlichkeit der Handlung ein Opfer darbringt, ein Opfer wegen der vorher begangenen [Sünden] dar.

9Aber nein, wenn dies vom Fürsten gilt, der nach seinem Rücktritt nicht sein Sündopfer darbringt, sollte es auch vom Gesalbten gelten, der auch nach seinem Rücktritt sein Sündopfer darbringt!? Da er sein Sündopfer auch nach seinem Rücktritt darbringt, so könnte man glauben, er bringe ein solches auch wegen der vorher begangenen [Sünden] dar, so heißt es: der Gesalbte sich vergeht; hat er sich vergangen, als er Gesalbter war, so bringe er eines dar, hat er sich vergangen, als er Gemeiner war, so bringe er keines dar.

10Desgleichen wird auch vom Fürsten gelehrt: Wenn ein Fürst sich vergeht, ausgenommen sind die vorher begangenen [Sünden].

11Man könnte einen Schluß folgern. Wenn der Gesalbte, der auch nach seinem Rücktritt sein Sündopfer darbringt, wegen der vorher begangenen [Sünden] keines darbringt, um wieviel weniger bringt der Fürst, der nach seinem Rücktritt nicht sein Sündopfer darbringt, ein solches wegen der vorher begangenen [Sünden] dar.

12Wohl der Gesalbte [nicht], der auch bei Unvorsätzlichkeit der Handlung keines darbringt, während der Fürst bei Unvorsätzlichkeit der Handlung wohl eines darbringt. Da er bei Unvorsätzlichkeit der Handlung eines darbringt, so könnte man glauben, er bringe ein solches auch wegen der vorher begangenen [Sünden] dar, so heißt es: wenn ein Fürst sich vergeht, nur wenn er sich als Fürst vergangen hat, nicht aber wenn er sich als Gemeiner vergangen hat.

13Die Rabbanan lehrten: Wenn ein Fürst sich vergeht; man könnte glauben, dies sei eine Bestimmung, so heißt es auch: wenn der gesalbte Priester sich vergeht, wie da zu verstehen ist: falls er sich vergeht, ebenso ist auch hier zu verstehen: falls er sich vergeht.

14Der Meister sagte: Man könnte glauben, dies sei eine Bestimmung. ‘Eine Bestimmung’, wie ist dies möglich!? –

15Freilich, wir finden, daß es in der Schrift heißt :und ich lasse an irgend einem Hause im Lande, das ihr zu eigen habt, einen Aussatz entstehen, und dies ist, wie R. Jehuda sagt, eine Glücksbotschaft, daß nämlich Aussatz bei ihnen entstehen werde; R. Šimo͑n sagt, dies schließe den durch andere Gewaltentstandenen Aussatz aus. R. Jehuda erklärt nun [den Aussatz] als Glücksbotschaft, ebenso könnte man es auch hierbei als Bestimmung auffassen, daher ist [das Wort] wennnötig. –

16Ist denn nach R. Šimo͑n ein durch andere Gewalt entstandener Aussatz nicht verunreinigend, es wird ja gelehrt: Wenn bei einem Menschen entsteht, von der Gesetzesverkündungab. Man könnte einen Schluß folgern. Der Fluß ist verunreinigend und der Aussatz ist verunreinigend, wie dies nun vom Flusse von der Gesetzesverkündung ab gilt, ebenso gilt dies auch vom Aussatz von der Gesetzesverkündung ab.

17Aber nein, wenn dies vom Flusse gilt, der, wenn er durch andere Gewalt entstanden ist, nicht verunreinigend ist, sollte dies auch vorn Aussatze gelten, der, auch wenn er durch andere Gewalt entstanden ist, verunreinigend ist!? Daher beißt es: wenn bei einem Menschen entsteht, von der Gesetzesverkündung ab. Raba erwiderte: Ausgenommen ist der durch Geister entstandene Aussatz. R. Papa erwiderte: Ausgenommen ist der durch Zauberei entstandene Aussatz8.

18Die Rabbanan lehrten : Wenn ein Fürst sich vergeht, ausgenommen ist der kranke. – Wird er denn, wenn er krank ist, seiner Fürsten würde enthoben!? R. Evdämi b. Ḥama erwiderte: Ausgenommen ist der aussätzige Fürst, denn es heißt :und der Herr verhängte eine Plage über den König, daß er aussätzig ward bis zum Tage seines Todes, und er wohnte im Siechenhause. Jotham aber, der Sohn des Königs, stand dem Palaste vor; wenn er [den Ausdruck] Freiheit gebraucht, so war er wohl bis dahin Diener.

19So ereignete es sich einst, daß R. Gamliél und R. Jehošua͑ zusammen auf einem Schiffe reisten ; R. Gamliél hatte Brot und R. Jehošua͑ hatte Brot und Mehl bei sich; da ging R. Gamliél das Brot aus und er nahm seine Zuflucht zum Mehl des R. Jehošua͑. Hierauf sprach er zu ihm: Wußtest du denn, daß wir Verzögerung haben werden, daß du auch Mehl mitgenommen hast? Dieser erwiderte: Es gibt einen Stern, der einmal in siebzig Jahren aufgeht und die Schiffe irreleitet, und ich sagte mir, er könnte aufgehen und uns irreleiten.

20Jener entgegnete: Dies alles weißt du, und mußt zu Schiffe reisen!? Dieser erwiderte: Während du dich über mich wunderst, wundre ich mich über zwei deiner Schüler, die du auf dem Festlande hast, R. Elea͑zar Ḥasma und R. Joḥanan b. Gudgada; sie verstehen zu berechnen, wieviel Tropfen im Meere sind, und doch haben sie kein Brot zum Essen und kein Kleid zum Anziehen. Da nahm er sich vor, sie an die Spitzezu setzen.

21Als er landete, ließ er sie rufen, sie kamen aber nicht; hierauf ließ er sie wiederum rufen, und sie kamen. Da sprach er zu ihnen: Ihr glaubt wohl, daß ich euch eine Herrschaft antragen will,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.