Horajot — Blatt 9b
1[Diese Regeln] widersprechen also einander!?
2R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, erwiderte: Das ist kein Widerspruch; eine spricht vom geringerenund eine spricht vom allergeringsten, und R. Šimo͑n ist der Ansicht R. A͑qibas hinsichtlich des einen und streitet gegen ihn hinsichtlich des anderen; er ist der Ansicht R. A͑qibas, daß er nämlich vom allergeringsten frei ist, und er streitet gegen ihn hinsichtlich des geringeren.
3NUR IST DER HOCHPRIESTER NICHT SCHULDIG &C. Ḥizqija sagte: Was ist der Grund R. Šimo͑ns? Es heißt :so soll dieser ausgerottet werden aus der Gemeinde, nur dessen Opfer dem der Gemeinde gleicht, ausgenommen dieser, dessen Opfer nicht dem der Gemeinde gleicht. –
4Aber auch das Opfer des Fürsten gleicht ja nicht dem der Gemeinde!? – Er gleicht der Gemeinde hinsichtlich der Sühne am Versöhnungstage. – Aber auch die Priester gleichen ja nicht der Gemeinde hinsichtlich der Sühne am Versöhnungstage!? – Die Priester gleichen der Gemeinde hinsichtlich der übrigen Gesetze während des ganzen Jahres. –
5Der Hochpriester gleicht ja ebenfalls der Gemeinde hinsichtlich der übrigen Gesetze während des ganzen Jahres!? Vielmehr, erklärte Raba, dessen Sündopfer dem der einzelnen, nämlich dem der Gemeinde gleicht.
6R. ELIE͑ZER SAGT, DER FÜRST BRINGE EINEN ZIEGENBOCK DAR. R. Joḥanan sagte: R. Elie͑zer sagte dies nur hinsichtlich der Verunreinigung des Tempels und der heiligen Opfer, weil darauf die Ausrottung gesetzt ist, wie bei einem festgesetzten [Opfer].
7R. Papa sagte: Dies ist auch einleuchtend, denn wenn man sagen wollte, R. Elie͑zer beziehe sich auf alle [Vergehen, so ist ja einzuwenden:] der Ziegenbock des Fürsten und der Farre des Gesalbten entsprechen ja dem Sündopfer des einzelnen, somit sollte er auch lehren, der Gesalbte bringe wegen des Zeugeneides und des Bekräftigungseides einen Farren dar, und da er dies vom Gesalbten nicht lehrt, so ist zu schließen, daß er nur von der Verunreinigung des Tempels und der heiligen Opfer spricht, derentwegen der Gesalbte frei ist.
8R. Hona, Sohn des R. Nathan, sprach zu R. Papa : Wieso, vielleicht bezieht sich R. Elie͑zer auf alle [Vergehen], nur ist er hinsichtlich des Gesalbten der Ansicht R. A͑qibas, welcher sagt, der Gesalbte sei wegen aller frei!? Dieser erwiderte: Befreit ihn denn R. A͑qiba auch von der Darbringung eines Farren!? Weiter nichts darüber.
9R. Joḥanan sagte: R. Elie͑zer pflichtet jedoch bei, daß er kein [Schwebe-]Schuldopfer darbringe. Ein Schüler rezitiertet vor R. Šešeth : Wegen der Verunreinigung des Tempels und seiner heilgen. Opfer ist ein Schwebe-Schuldopferdarzubringen. Dieser entgegnete ihm : Dies hast du wohl von R. Elie͑zer, welcher sagt, der Fürst bringe derentwegen einen Ziegenbock dar, weil darauf die Ausrottung gesetzt ist, wie bei einem festgesetztenOpfer. R. Joḥanan aber sagte, R. Elie͑zer pflichte bei, daß er kein Schwebe-Schuldopfer darbringe. Dies ist also eine Widerlegung.
10WENN DER GESALBTE HOCHPRIESTER EINE SÜNDE BEGANGEN HAT UND DARAUF VON SEINEM AMTE ZURÜCKGETRETEN IST, UND EBENSO WENN EIN FÜRST EINE SÜNDE BEGANGEN HAT UND DARAUF VON SEINER WÜRDE ZURÜCKGETRETEN IST, SO BRINGT DER GESALBTE HOCHPRIESTER EINEN FARREN, BEZIEHUNGSWEISE DER FÜRST EINEN ZIEGENBOCK DAR. WENN DER GESALBTE HOCHPRIESTER VON SEINEM AMTE ZURÜCKGETRETEN IST UND DARAUF EINE SÜNDE BEGANGEN HAT, UND EBENSO WENN EIN FÜRST VON SEINER WÜRDE ZURÜCKGETRETEN IST UND DARAUF EINE SÜNDE BEGANGEN HAT, SO BRINGT DER GESALBTE HOCHPRIESTER DENNOCH EINEN FARREN DAR, DER FÜRST ABER GLEICH EINEM GEMEINEN.
11GEMARA. Wenn er sogar, falls er zuerst von seinem Amte zurückgetreten ist
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.