Horajot — Blatt 11a

1wohl aber durfte er ihnen Frondienst auferlegen; die jüngere aber nannte [ihren Sohn] Ben A͑mmi, daher sprach der Heilige, gepriesen sei er, zu Moše :befehde sie nicht und streite nicht mit ihnen, ganz und gar nicht.

2R. Ḥija b. Abin sagte im Namen des R. Jehošua͑ b. Qorḥa: Man beeile sich stets zu einem guten Werke, denn als Belohnung für die eine Nacht, um die die ältere der jüngeren zuvorgekommen war, ward es ihr beschieden, vier Generationen früher zur Königswürde zu gelangen.

3Die Rabbanan lehrten :Von den Leuten des Volkes, ausgenommen der Gesalbte; von den Leuten des Volkes, ausgenommen der Fürst.

4Sie sind ja bereits ausgeschieden worden, der Gesalbte, indem er einen Farren darzubringen hat, und der Fürst, indem er einen Ziegenbock darzubringen hat!? Man könnte glauben, der Gesalbte bringe bei Unkenntnis der Sache und Unvorsätzlichkeit der Handlung einen Farren und bei Unvorsätzlichkeit der Handlung allein ein Schaf oder eine Ziegedar, so heißt es: von den Leuten des Volkes, ausgenommen der Gesalbte; von den Leuten des Volkes, ausgenommen der Fürst. –

5Erklärlich ist dies hinsichtlich des Gesalbten, der Fürst aber bringt ja auch bei Unvorsätzlichkeit der Handlung [ein Opfer]dar!?

6R. Zebid erwiderte im Namen Rabas: Dies gilt von dem Falle, wenn er ein olivengroßes Stück Talg gegessen hat, als er noch Gemeiner war, und nachdem er [zum Fürsten] eingesetzt worden ist, sich bewußt wird; man könnte glauben, er bringe ein Schaf oder eine Ziegedar, so lehrt er uns. – Allerdings nach R. Šimo͑n, nach dem man sich nach dem Bewußtwerden richte, wie ist es aber nach den Rabbanan zu erklären, nach welchen man sich nach der Sündenbegehung zu richtenhat !?

7Vielmehr, erklärte R. Zebid im Namen Rabas, dies gilt von dem Falle, wenn er Talg im Quantum einer halben Olive gegessen hat, als er noch Gemeiner war, und nachdem er [zum Fürsten] eingesetzt worden ist, es ergänzt hat und sich bewußt wird; man könnte glauben, sie seien zu vereinigen und er bringe ein Schaf oder eine Ziege dar, so lehrt er uns.

8Raba fragte R. Naḥman: Gilt die Fürstenwürde als Unterbrechung? Wenn er zum Beispiel Talg im Quantum einer halben Olive als Gemeiner gegessen hat, und nachdem er [zum Fürsten] eingesetzt worden war und zurückgetreten ist, es ergänzt hat; werden sie nur in jenem Fallenicht vereinigt, da er die eine Hälfte als Gemeiner und die andere Hälfte als Fürst gegessen hat, während er in diesem Falle beide Hälften als Gemeiner gegessen hat, oder gibt es hierbei keinen Unterschied? –

9Dies ist aus dem zu entscheiden, was U͑la im Namen R. Joḥanans gesagt hat: wenn jemand Talg gegessen und dieserhalb ein Opfer abgesondert hat, dann abtrünnig wurde und sich darauf bekehrt hat, so wird [das Opfer], da es zurückgesetzt worden war, vollständig verdrängt. – Ist es denn gleich: ein Abtrünniger ist ja zur Darbringung eines Opfers überhaupt nicht geeignet, während dieser zur Darbringung eines Opfers geeignet ist !?

10R. Zera fragte R. Šešeth: Wie ist es, wenn er als Gemeiner etwas gegessen hat, worüber [später] ein Zweifel entsteht, ob es nicht Talg war, und er [zum Fürsten] eingesetzt wurde und sich darauf des Zweifels bewußt wird? Nach den Rabbanan, nach welchen man sich nach der Sündenbegehung richte, ist dies nicht fraglich, er muß dann ein Schwebe-Schuldopfer darbringen, fraglich ist es nur nach R. Šimo͑n;

11gilt die Veränderung auch beim Zweifelhaften, wie beim Zweifellosen, oder aber gilt sie nur beim Zweifellosen, da erein ganz anderes Opfer darzubringen hat, nicht aber beim [Zweifelhaften], da er kein anderes Opfer darzubringen hat, und er muß somit ein Schwebe-Schuldopfer darbringen? – Dies bleibt unentschieden.

12Die Rabbanan lehrten: Von den Leuten des Volkes, ausgenommen ist der Abtrünnige.

13R. Šimo͑n b. R. Jose sagte im Namen R. Šimo͑ns :Die nicht ausgeübt werden sollen, und versehentlich sich vergeht; wer aus eigenem Bewußtwerden Buße tut, bringt wegen seines Versehens ein Opfer dar, wer nicht aus eigenem Bewußtwerden Buße tut, bringt wegen seines Versehens kein Opfer dar. –

14Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen!? R. Hamnuna erwiderte: Ein Unterschied besteht zwischen ihnen bei einem, der aus Abtrünnigkeit Talg ißt, ob er ein Opfer wegen des Essens von Blut darbringt; einer ist der Ansicht, da er hinsichtlich des Talges abtrünnig ist, gelte er als abtrünnig auch hinsichtlich des Blutes, und einer ist der Ansicht, hinsichtlich des Blutes tut er ja Buße aus eigenem Bewußtwerden. –

15Raba sagte ja aber, alle seien der Ansicht, wer hinsichtlich des Talges abtrünnig ist, gelte nicht als abtrünnig auch hinsichtlich des Blutes !? – Vielmehr, sie streiten über einen, der Aas aus Gierißt; wenn ihm [Fett] mit Talg vertauscht worden ist und er ihn gegessen hat. Einer ist der Ansicht, da er es aus Gier auch absichtlich ißt, gelte er [auch in diesem Falle] als Abtrünniger, und einer ist der Ansicht, da er, wenn, er Erlaubtes findet, nicht Verbotenes ißt, gelte er nicht als Abtrünniger.

16Die Rabbanan lehrten: Hat er Talg gegessen, so ist er ein Abtrünniger; ein Abtrünniger ist derjenige, der Aas, Totverletztes, Ekel- und Kriechtiere ißt und Libationswein, trinkt. R. Jose b. R. Jehuda sagt, auch wer Mischgewebeanhat. Der Meister sagte: Hat er Talg gegessen, so ist er ein Abtrünniger; ein Abtrünniger ist derjenige, der Aas &c. ißt. Wie meinter es?

17Rabba b. Bar Ḥana erwiderte im Namen R. Joḥanans: Er meint es wie folgt: ißt er Talg aus Gier, so ist er ein Abtrünniger, wenn aber aus Trotz, so ist er ein Minäer; und ohne weiteres als Minäer gilt ein Abtrünniger, der Aas und Totverletztesißt und Libationswein trinkt. R. Jose b. Jehuda sagt, auch wer Mischgewebe anhat.

18Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? – Ein Unterschied besteht zwischen ihnen beim nur rabbanitisch [verbotenen] Mischgewebe; einer ist der Ansicht, er gelte nur wegen des nach der Tora [verbotenen] als Abtrünniger, nicht aber gelte er wegen des [rabbanitisch] verbotenen als Abtrünniger, und einer ist der Ansicht, auch wegen des rabbanitisch [verbotenen] Mischgewebes gelte er als Abtrünniger, weil das Verbot des Mischgewebes allbekannt ist.

19Hierüber streiten R. Aḥa und Rabina, einer sagt, wenn er es aus Gier tut, gelte er als Abtrünniger, und wenn aus Trotz, sei er Minäer, und einer sagt, auch wenn aus Trotz, gelte er als Abtrünniger; Minäer sei nur derjenige, der Götzendienst treibt. Man wandte ein : Hat er einen Floh oder eine Mücke gegessen, so gilt er als Abtrünniger. Solches geschieht ja aus Trotz, und er nennt ihn einen Abtrünnigen!? – Dies, wenn er gesagt hat, er wolle nur den Geschmack des Verbotenen kosten.

20WEH IST UNTER FÜRST ZU VERSTEHEN? DER KÖNIG &C. Die Rabbanan lehrten:Ein Fürst, man könnte glauben, der Fürst eines Stammes, wie beispielsweise Naḥšon, der Sohn A͑mminadabs, so heißt es hierbei :von den Verboten des Herrn, seines Gottes, und dortheißt es : auf daß er den Herrn, seinen Gott, fürchten lerne,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.