Horajot — Blatt 12b

1wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: ein Unterschied zwischen dem diensttuenden und dem zurückgetretenen Hochpriester besteht nur hinsichtlich des Farren des Versöhnungstages und des Zehntels Epha. Dies vertritt also die Ansicht R. Meírs!? Es wird nämlich gelehrt: Wenn der Hochpriester dienstunfähig und an seiner Stelle ein anderer eingesetzt worden war, so bleiben, wenn der erste seinen Dienst wieder antritt, alle Obliegenheiten der Hochpriesterschaft auf dem zweiten ruhen – so R. Meír.

2R. Jose sagt, der zweite ist weder Hochpriester noch gemeiner Priester; Hochpriester nicht, wegen der Unverträglichkeit, und gemeiner Priester ebenfalls nicht, weil man beim Heiligen erhöht und nicht erniedrigt. Er vertritt also die Ansicht R. Meírs.

3Der Anfangsatz nach den Rabbanan und der Schlußsatz nach R. Meír!? R. Ḥisda erwiderte: Allerdings, der Anfangsatz nach den Rabbanan und der Schlußsatz nach R. Meír. R. Joseph erwiderte: [Unsere Mišna] vertritt die Ansicht Rabbis, und er lehrt sie nach beiden Tannaím.

4Raba erwiderte: Sie vertritt die Ansicht R. Šimo͑ns, der in einem Falle der Ansicht R. Meírs ist und in einem Falle gegen ihn streitet,

5denn es wird gelehrt: Folgendes, wodurch der Hochpriester sich vom gemeinen Priester unterscheidet: der wegen [Übertretung] irgend eines Gebotes darzubringende Farre; der Farre des Versöhnungstages und das Zehntel Epha; er entblößt nicht das Haar und reißt die Kleider nicht ein, wohl aber reißt er sie unten ein, während ein Gemeiner sie oben einreißt; er verunreinigt sich nicht an [der Leiche] seines Verwandten; ihm ist eine Jungfrau [zu heiraten] geboten; ihm ist eine Witwe verboten; er veranlaßt die Rückkehr des Totschlägers;

6er darf als Trauernder Opfer darbringen, jedoch nicht davon essen noch erhält er einen Anteil; er nimmt Anteil am Opferdienste als erster und erhält seinen Anteil als erster; er verrichtet den Dienst in acht Gewändern; alle Dienstverrichtungen am Versöhnungstage sind nur durch ihn zulässig; und endlich ist er wegen der Verunreinigung des Tempels und seiner heiligen Opfer frei.

7Dies alles gilt auch vom durch die vollständige Amtskleidung geweihten Priester, ausgenommen der wegen [Übertretung] irgend eines Gebotes darzubringende Farre. Ferner gilt dies alles auch vom provisorischenHochpriester, ausgenommen der Farre des Versöhnungstages und das Zehntel Epha. Dies alles gilt aber nicht vom Feldpriester, ausgenommen die fünf im betreffenden Abschnitte aufgezählten Dinge: er entblößt nicht das Haar und reißt die Kleider nicht ein, er verunreinigt sich nicht an [der Leiche] seines Verwandten, ihm ist eine Jungfrau zu heiraten geboten, ihm ist eine Witwe verboten, und er veranlaßt die Rückkehr des Totschlägers – so R. Jehuda; die Weisen sagen, er veranlasse sie nicht. –

8Woher, daß diese Lehre von R. Šimo͑n ist? R. Papa erwiderte: Derjenige, welcher sagt, er sei frei wegen der Verunreinigung des Tempels und seiner heiligen Opfer, ist R. Šimo͑n.

9«Ausgenommen die fünf Dinge, die im betreffenden Abschnitte aufgezählt werden.» Woher dies? – Die Rabbanan lehrten:Der Priester, der größte unter seinen Brüdern, das ist der Hochpriester; auf dessen Haupt das Salböl gegossen ward, das ist der Feldpriester; dem man die Hand gefüllt und die Kleider angelegt hat, das ist der durch die Amtskleidung geweihte; von diesen allen heißt es: sein Haupthaar soll er nicht entblößen, seine Kleider soll er nicht zerreißen und zu gar keiner Leiche soll er hineingehen.

10Man könnte glauben, daß sie alle als Trauernde Opfer darbringen dürfen, so heißt es :denn die Weihe des Salböls seines Gottes ruht auf ihm, auf ihm, nicht aber auf seinem Genossen.

11Man könnte nun glauben, daß diesem, da die Schrift ihn getrennt hat, auch die Heirat einer Jungfrau nicht geboten ist, so heißt es:und er. [Hierüber streiten] folgende Tannaím: Und er soll ein jungfräuliches Weib nehmen, nachdem die Schrift ihn ausgeschlossen hat, schließt sie ihn wieder ein – so R. Jišma͑él. R. A͑qiba erklärte: Man würde dies gewußt haben nur von einem, der wegen Samenergusseszurückgetreten ist, nicht aber von einem, der wegen eines Gebrechens zurückgetretenist, so heißt es: und er.

12Raba fragte R. Naḥman: Darf der Gesalbte, wenn er aussätzig gewordenist, eine Witwe heiraten? Er wußte es nicht.

13Einst warf R. Papa diese Frage auf, da sprach Hona, Sohn des R. Naḥman, zu R. Papa: Wir haben gelernt: Man würde dies gewußt haben nur von einem, der wegen Samenergusses zurückgetreten ist, nicht aber von einem, der wegen eines Gebrechens zurückgetreten ist, so heißt es: und er. Da stand er auf und küßte ihn aufs Haupt, und er gab ihm seine Tochter.

14DER HOCHPRIESTER REISST DAS GEWAND UNTEN EIN UND DER GEMEINE OBEN. DER HOCHPRIESTER DARF ALS TRAUERNDER OPFER DARBRINGEN, JEDOCH NICHT DAVON ESSEN, DER GEMEINE DARF WEDER DARBRINGEN NOCH ESSEN.

15GEMARA. Raba sagte: ‘Unten’ ist wörtlich unten zu verstehen und ‘oben’ ist wörtlich oben zu verstehen. Šemuél aber sagte: ‘Unten’ ist unterhalb des Kragens zu verstehen und ‘oben’ ist oberhalb des Kragens zu verstehen, in beiden Fällen an der Halsöffnung.

16Man wandte ein: Wegen jedes anderen Toten darf man, wenn man will, die Halsöffnung teilen, und wenn man will, nicht teilen, wegen eines Vaters und einer Mutter aber muß man sie teilen. Wenn ein solcher Riß in anderen Fällen gültig ist, so sollte doch diesemauch ein solcher verboten sein!? –

17Šemuél ist der Ansicht R. Jehudas, welcher sagt, ein Riß, der die Halsöffnung nicht teilt, sei nur ein Scheinriß. – Ist R. Jehuda denn der Ansicht, dem Hochpriester sei das Einreißen geboten,

18es wird ja gelehrt: Hieße es: das Haupthaar soll er nicht entblößen und das Kleid soll er nicht einreißen, so könnte man glauben, die Schrift spreche vom Haupthaare und vom Kleideeiner Ehebruchsverdächtigen, daher heißt es: sein Haupthaar soll er nicht entblößen und seine Kleider soll er nicht einreißen, das Entblößen und das Einreißen ist ihm ganz und gar verboten – so R. Jehuda. R. Jišma͑él sagt, er dürfe nicht einreißen, wie andere Leute einzureißen pflegen, vielmehr reiße er sie unten ein, während Gemeine sie oben einreißen !? –

19Šemuél ist in einer Hinsicht der Ansicht R. Jehudas und in einer Hinsicht streitet er gegen ihn.

20ALLES, WAS ÖFTER ALS DAS ANDERE IST, GEHT DIESEM AUCH VOR, UND ALLES, WAS HEILIGER ALS DAS ANDERE IST, GEHT DIESEM AUCH VOR. WENN DER FARRE DES GESALBTEN UND DER FARRE DER GEMEINDE DASTEHEN, SO GEHT DER FARRE DES GESALBTEN DEM FARREN DER GEMEINDE IN ALL SEINEN VERRICHTUNGEN VOR.

21GEMARA. Woher dies? Abajje erwiderte: Die Schrift sagt:außer dem Morgen-Brandopfer, das als beständiges Brandopfer dargebracht wird; wenn es schon Morgen-Brandopfer heißt, wozu heißt es noch beständiges Brandopfer? – Damit sagt der Allbarmherzige, was öfter vorkommt, gehe· auch voran.

22WAS HEILIGER ALS DAS ANDERE IST, GEHT DIESEM AUCH VOR. Woher dies? – In der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt :Du sollst ihn heilig halten, bei jeder heiligen Handlung; er beginne zuerst, er spreche den Segenzuerst, und er erhalte eine gute Portion zuerst.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.