Horajot — Blatt 2a

1WENN DAS GERICHT ENTSCHIEDEN HAT, EINES VON ALLEN IN DER TORA GENANNTEN GEBOTEN ZU ÜBERTRETEN, UND EIN EINZELNER HINGEGANGEN IST UND VERSEHENTLICH NACH IHREM AUSSPRUCHE GEHANDELT HAT, EINERLEI OB SIE DANACH GEHANDELT HABEN UND ER MIT IHNEN, ODER SIE DANACH GEHANDELT HABEN UND ER NACH IHNEN, ODER SIE NICHT DANACH GEHANDELT HABEN, SONDERN ER ALLEIN, SO IST ER FREI, WEIL ER SICH AUF DAS GERICHT GESTÜTZT HAT.

2WENN DAS GERICHT ENTSCHIEDEN HAT UND EINER VON IHNEN, WELCHER WEISS, DASS ES SICH GEIRRT HAT, ODER EIN SCHÜLER, DER ENTSCHEIDUNGEN ZU TREFFEN BEFÄHIGT IST, HINGEGANGEN IST UND NACH IHREM AUSSPRUCHE GEHANDELT HAT, EINERLEI OB SIE DANACH GEHANDELT HABEN UND ER MIT IHNEN, ODER SIE DANACH GEHANDELT HABEN UND ER NACH IHNEN, ODER SIE NICHT DANACH GEHANDELT HABEN, SONDERN ER ALLEIN, SO IST ER SCHULDIG, WEIL ER SICH NICHT AUF DAS GERICHT GESTÜTZT HAT. DIE REGEL HIERBEI IST: WER SICH AUF SICH SELBST STÜTZT, IST SCHULDIG, WER SICH AUF DAS GERICHT STÜTZT, IST FREI.

3GEMARA. Šemuél sagte: Das Gericht ist nur dann schuldig, wenn es gesagt hat: ihr dürft dies. R. Dimi aus Nehardea͑ sagte: Nur wenn es gesagt hat: ihr dürft dies tun. – Weshalb? – Weil sonst die Entscheidung nicht abgeschlossen ist.

4Abajje sagte: Auch wir haben demgemäß gelernt: Wenn er nach seiner Stadt heimkehrt und weiter so lehrt, wie er vorher gelehrt hat, so ist er frei, wenn er aber danach zu handeln entscheidet, so ist er schuldig.

5R. Abba sagte: Auch wir haben demgemäß gelernt: Wenn das Gericht ihr entschieden hat, daß sie heiraten dürfe, und sie gegangen ist und gehurt hat, so ist sie zu einem Opfer verpflichtet, denn man hat ihr nur zu heiraten erlaubt.

6Rabina sagte: Auch wir haben demgemäß gelernt: Wenn das Gericht entschieden hat, eines von allen in der Tora genannten Geboten zu übertreten. Weiter nichts darüber.

7Manche lesen: Šemuél sagte: Das Gericht ist nur dann schuldig, wenn es gesagt hat : ihr dürft dies tun. R. Dimi aus Nehardea͑ sagte, auch wenn es gesagt hat: ihr dürft dies, gelte es als endgültige Entscheidung. Abajje wandte ein: Wir haben ja aber anders gelernt: Wenn er heimkehrt und so lehrt, wie er vorher gelehrt hat, so ist er frei, wenn er aber danach zu handeln entscheidet, so ist er schuldig!?

8R. Abba wandte ein: Wir haben ja aber anders gelernt: Wenn das Gericht ihr entschieden hat, daß sie heiraten dürfe, und sie gegangen ist und gehurt hat, so ist sie zu einem Opfer verpflichtet, denn man hat ihr nur zu heiraten erlaubt.

9Rabina wandte ein: Wir haben ja aber anders gelernt: Wenn das Gericht entschieden hat, eines von allen in der Tora genannten Geboten zu übertreten. Weiter nichts darüber.

10UND EIN EINZELNER HINGEGANGEN IST UND VERSEHENTLICH NACH IHREM AUSSPRUCHE GEHANDELT HAT. Sollte er doch lehren: und nach ihrem Ausspruche gehandelt hat, wozu heißt es ‘versehentlich’!? Raba erwiderte: Das ‘versehentlich’ schließt den Fall ein, wenn das Gericht entschieden hat, Talg sei erlaubt, und einem Fett mit Talg vertauscht wurde und er ihngegessen hat, er ist dann frei; nach ihrem Ausspruche, wörtlich.

11Manche lesen: Raba sagte: Nur wenn er versehentlich nach ihrem Ausspruche gehandelt hat, ist er frei, wenn ihm aber Fett mit Talg vertauscht wurde, und er ihn gegessen hat, so ist er schuldig.

12Das, was Raba entschieden war, war Rami b. Ḥama fraglich, denn Rami b. Ḥama fragte: Wie ist es, wenn das Gericht entschieden hat, Talg sei erlaubt, und einem Fett mit Talg vertauscht wurde und er ihn gegessen hat?

13Raba erwiderte: Komm und höre: und ein einzelner hingegangen ist und versehentlich nach ihrem Ausspruche gehandelt hat, wozu heißt es nun ‘versehentlich’ und ‘nach ihrem Ausspruche’? Wahrscheinlich schließt dies auch den Fall ein, wenn das Gericht entschieden hat, Talg sei erlaubt, und einem Fett mit Talg vertauscht wurde und er ihn gegessen hat, daß er nämlich auch in diesem Falle frei sei. – Vielleicht ist er nur dann frei, wenn er versehentlich nach ihrem Ausspruche gehandelt hat, wenn ihm aber Fett mit Talg vertauscht wurde und er ihn gegessen hat, ist er schuldig.

14Manche lesen: Raba erwiderte: Komm und höre: und ein einzelner hingegangen ist und versehentlich nach ihrem Ausspruche gehandelt hat; wahrscheinlich ist er nur dann frei, wenn er versehentlich nach ihrem Ausspruche gehandelt hat, wenn ihm aber Fett mit Talg vertauscht wurde und er ihn gegessen hat, ist er schuldig. – Vielleicht geteilt: entweder versehentlich oder nach ihrem Ausspruch.

15Wenn das Gericht entschieden hat, Talg sei erlaubt, und einem Fett mit Talg vertauscht wurde und er ihn gegessen hat, so ist er, wie Rabh sagt, frei, und wie R. Joḥanan sagt, schuldig. Man wandte ein:Von den Leuten des Volkes, wenn er ausübt, ausgenommen ist der Abtrünnige.

16R. Šimo͑n b. Jose sagte im Namen R. Šimo͑ns: Dies ist nicht nötig; es heißt: die nicht ausgeübt werden dürfen, und versehentlich sich vergeht und sich bewußt wird; wer aus eigenem Bewußtwerden Buße tut, bringt wegen seines Versehens ein Opfer dar, und wer nicht aus eigenem Bewußtwerden Buße tut, bringt wegen seines Versehens kein Opfer dar.

17Diesertut ja nicht Buße aus eigenem Bewußtwerden!?

18R. Papa erwiderte : R. Joḥanan ist der Ansicht, wenn das Gericht dieserfahren hätte, würde es ja zurücktreten und dieser ebenfalls, somit heißt dies Buße aus eigenem Bewußtwerden. und er ist schuldig.

19Raba sagte: Rabh pflichtet jedoch bei, daß dieserdie Mehrheit der Gemeindenicht vervollständige, denn die Schrift sagt versehentlich, sie müssen sich alle im Irrtum befunden haben.

20EINERLEI OB SIE DANACH GEHANDELT HABEN UND ER MIT IHNEN &C. Wozu braucht er all diese Fälle zu lehren: allerdings lehrt er im Anfangsatze [die Abstufung:] nicht nur dies, sondern auch folgendes, im Schlußsatze aber, wo man dieserhalb schuldig ist,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.