Horajot — Blatt 5a

1R. ŠIMO͑N SAGT, DREIZEHN FARREN, UND WEGEN DES GÖTZENDIENSTES DREIZEHN FARREN UND DREIZEHN ZIEGENBÖCKE; EINEN FARREN UND EINEN ZIEGENBOCK FÜR JEDEN STAMM UND EINEN FARREN UND EINEN ZIEGENBOCK FÜR DAS GERICHT.

2WENN DAS GERICHT EINE ENTSCHEIDUNG GETROFFEN HAT UND SIEBEN STÄMME ODER DIE MEHRHEITDANACH GEHANDELT HABEN, SO BRINGEN SIE EINEN FARREN DAR, UND WEGEN DES GÖTZENDIENSTES EINEN FARREN UND EINEN ZIEGENBOCK – SO R. MEÎR. R. JEHUDA SAGT, DIE SIEBEN STÄMME, DIE DIE SÜNDE BEGANGEN HABEN, BRINGEN SIEBEN FARREN DAR, UND DIE ÜBRIGEN STAMME, DIE DIE SÜNDE NICHT BEGANGEN HABEN, BRINGEN WEGEN JENER [JE] EINEN FARREN DAR, DENN AUCH DIEJENIGEN, DIE DIE SÜNDE NICHT BEGANGEN HABEN, MÜSSEN WEGEN DER SÜNDER [EIN OPFER] DARBRINGEN. R. ŠIMO͑N SAGT, ACHT FARREN, UND WEGEN DES GÖTZENDIENSTES ACHT FARREN UND ACHT ZIEGENBÖCKE, EINEN FARREN UND EINEN ZIEGENBOCK FÜR JEDEN STAMM UND EINEN FARREN UND EINEN ZIEGENBOCK FÜR DAS GERICHT.

3WENN DAS GERICHT EINES DER STÄMME EINE ENTSCHEIDUNG GETROFFEN HAT UND DIESER STAMM DANACH GEHANDELT HAT, SO IST DIESER STAMM SCHULDIG UND ALLE ANDEREN STÄMME SIND FREI – SO R. JEHUDA. DIE WEISEN SAGEN, MAN SEI NUR WEGEN DER ENTSCHEIDUNG DES HÖCHSTEN GERICHTES SCHULDIG, DENN ES HEISST :wenn die ganze Gemeinde Jisraél sich vergeht, NICHT ABER DIE GEMEINDE EINES STAMMES.

4GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Man könnte glauben, daß, wenn sie erfahren, daß sie sich in ihrer Entscheidung geirrt, die Entscheidung selbst aber vergessen haben, sie schuldig seien, so heißt es:und die Sünde bekannt wird, nicht aber, wenn nur bekannt wird, daß sie gesündigt haben.

5Deren sie sich schuldig gemacht haben, haben zwei Stämme die Sünde begangen, so bringen sie zwei Farren dar, haben drei die Sünde begangen, so bringen sie drei dar. Vielleicht ist dem nicht so, sondern, haben zwei Personen die Sünde begangen, so bringen sie zwei Farren dar, haben drei die Sünde begangen, so bringen sie drei dar? Es heißt; das Volk, nur das Volk ist schuldig. Jede Volksgemeinde ist besonders schuldig, und zwar: haben zwei Stämme die Sünde begangen, so bringen sie zwei Farren dar, haben sieben die Sünde begangen, so bringen sie sieben dar, und auch alle übrigen Stämme, die die Sünde nicht begangen haben, bringen wegen jener je einen Farren dar, denn auch diejenigen, die die Sünde nicht begangen haben, müssen wegen der Sünder [ein Opfer] darbringen. Das Wort Volk besagt also, daß jede Volksgemeinde besonders schuldig sei – so R. Jehuda.

6R. Šimo͑n sagt, wenn sieben Stämme die Sünde begangen haben, so bringen sie sieben Farren dar, und auch das Gericht bringt ihretwegen einen Farren dar, denn unten heißt es Volk und oben heißt es ebenfalls Volk, und wie unter Volk, das obengebraucht wird, das Gericht mit dem Volke zu verstehen ist, ebenso ist auch unter Volk, das untengebraucht wird, das Gericht mit dem Volke zu verstehen.

7R. Meír sagt, wenn sieben Stämme die Sünde begangen haben, so bringt das Gericht ihretwegen einen Farren dar, und jene sind frei, denn unten heißt es Volk und oben heißt es ebenfalls Volk, und wie unter Volk, das oben gebraucht wird, das Gericht und nicht die Gemeinde zu verstehen ist, ebenso ist auch unter Volk, das unten gebraucht wird, das Gericht und nicht die Gemeinde zu verstehen.

8R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagte in seinem Namen: Wenn sechs Stämme, die die Mehrheit des Volkes sind, oder sieben, die nicht die Mehrheit des Volkes sind, eine Sünde begangen haben, so bringen sie einen Farren dar.

9Der Meister sagte: Und die Sünde bekannt wird, nicht aber, wenn nur bekannt wird, daß sie gesündigt haben. Wer ist der Autor dieser Lehre? R. Jehuda erwiderte im Namen Rabhs, nach anderen Rabas : Es ist nicht R. Elie͑zer, denn es wird gelehrt:

10R. Elie͑zer sagte: Wie du es nimmst: hat er Talggegessen, so ist er schuldig, hat er Übriggebliebenes gegessen, so ist er schuldig.

11R. Aši sagte: Du kannst auch sagen, es sei R. Elie͑zer, denn hierbeiist es anders, denn es heißt: wodurch sie gesündigt haben. – Aber auch dortheißt es ja :wodurch er gesündigt hat!? – Dies schließt die Indolenzaus. –

12Was ist der Grund R. Jehudas? – Hierbei kommt [das Wort] Volkviermal vor: Volk, das Volk, Volk, das Volk;

13eines deutet, daß jede Volksgemeinde besonders schuldig ist, eines deutet, daß die Entscheidung vom Gerichte und die Handlung vom Volke abhängig ist, eines deutet auf die Hinzuziehung, und eines deutet auf den Fall, wenn ein Stamm nach der [falschen] Entscheidung seines Gerichtes gehandelt hat. –

14Und R. Šimo͑n? – Hierbei kommt [das Wort] Volk nur dreimal vor: das Volk, Volk, das Volk, denn [die Wendung] von den Augen des Volkes ist eine gewöhnliche Redewendungder Schrift, wie auch die Leute zu sagen pflegen : von den Augen von jenem.

15Eines deutet, daß jede Volksgemeinde besonders schuldig ist, und die zwei anderen deuten [auf folgenden Schluß:] unten heißt es Volk und oben heißt es ebenfalls Volk, wie dort das Gericht mit dem Volke, ebenso auch hier das Gericht mit dem Volke. –

16Und R. Meír? – Er hält nichts von [der Auslegung] Volk, dasVolk, somit kommt hier [das Wort] Volk nur zweimal vor, und diesesverwendet er für [folgenden Schluß:] unten heißt es Volk und oben heißt es ebenfalls Volk, wie da das Gerichtund nicht die Gemeinde, ebenso auch dort das Gericht und nicht die Gemeinde. –

17Was ist der Grund des R. Šimo͑n b. Elea͑zar? – An der einen Stelle heißt es:und wenn es von den Augen der Gemeinde, demnach selbst die Minderheit, und an der anderen Stelleheißt es: denn das ganze Volk tat es versehentlich, demnach nur die Mehrheit und nicht die Minderheit,

18wie ist dies nun zu erklären? Wenn sechs Stämme, die die Mehrheit des Volkes sind, oder sieben, die nicht die Mehrheit des Volkes sind, [die Sünde] begangen haben, so sind sie schuldig. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.