Horajot — Blatt 5b

1Woher entnehmen R. Šimo͑n und R. Meír, daß die Entscheidung vom Gerichte und die Handlung vom Volke abhängt? Abajje erwiderte: Die Schrift sagt: und wenn es von den Augen der Gemeinde versehentlich begangen wurde. Raba erwiderte: Aus: das ganze Volktat es versehentlich.

2Und [beide Schriftverse] sind nötig. Würde der Allbarmherzige nur geschrieben haben: und wenn dies von den Augen der ganzen Gemeinde versehentlich begangen wurde, so könnte man glauben, selbst von der Minderheit, daher heißt es auch: das ganze Volk tat es versehentlich. Würde er nur geschrieben haben: das ganze Volk tat es versehentlich,so könnte man glauben, nur wenn auch das Gericht mit der Mehrheit es begangen hat, daher heißt es auch: und wenn es von den Augen der Gemeinde versehentlich begangen worden ist. –

3Diese Schriftverse sprechen ja aber vom Götzendienste!? – Man folgere durch den Ausdruck von den Augen.

4WENN DAS GERICHT EINES DER STÄMME ENTSCHIEDEN HAT &C. Sie fragten: Wie ist es nach R. Jehuda, wenn ein Stamm durch Entscheidung des höchsten Gerichtes eine Sünde begangen hat; müssen auch die übrigen Stämme [Opfer] darbringen oder nicht? Sagen wir, daß nur dann auch die übrigen Stämme [Opfer] darbringen, wenn sieben die Sünde begangen haben, weil sie die Mehrheit sind, nicht aber, wenn einer sie begangen hat, weil keine Mehrheit vorhanden ist, oder gibt es hierbei keinen Unterschied? –

5Komm und höre: Was bringen sie dar? Einen Farren ; R. Šimo͑n sagt, zwei Farren. In welchem Falle : wollte man sagen, wenn sieben [Stämme] die Sünde begangen haben, so sind ja nach R. Šimo͑n acht erforderlich ; doch wohl, wenn ein Stamm die Sünde begangen hat. Wodurch, wenn durch Entscheidung seines Gerichtes, so gilt dies ja nicht nach R. Šimo͑n; doch wohl durch Entscheidung des höchsten Gerichtes.

6Wer ist nun der erste Autor: wenn R. Meír, so ist ja nach ihm die Mehrheit erforderlich, doch wohl R. Jehuda, (und zwar wenn ein Stamm die Sünde begangen hat.) –

7Ich will dir sagen, hier handelt es sich um den Fall, wenn sechs Stämme die Sünde begangen haben, und sie die Mehrheit des Volkes sind, und zwar ist hier die Ansicht des R. Šimo͑n b. Elea͑zar vertreten, denn es wird gelehrt : R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagte in seinem Namen : Wenn sechs [Stämme], die die Mehrheit des Volkes sind, oder sieben, auch wenn sie nicht die Mehrheit des Volkes sind, die Sünde begangen haben, so bringen sie einen Farren dar. –

8Komm und höre: R. Jehuda sagte: Hat ein Stamm durch die Entscheidung seines Gerichtes [eine Sünde] begangen, so ist dieser schuldig und alle übrigen Stämme sind frei; wenn aber durch die Entscheidung des höchsten Gerichtes, so sind auch alle übrigen Stämme schuldig. Schließe hieraus.

9R. Aši sagte: Dies ist auch aus unserer Mišna zu entnehmen, denn er lehrt: und dieser Stamm danach gehandelt hat, so ist dieser Stamm schuldig und alle übrigen Stämme sind frei; wozu braucht er denn zu lehren, die übrigen Stämme seien frei, wenn er lehrt, dieser Stamm sei schuldig, so geht ja schon daraus hervor, daß die übrigen frei sind!? Vielmehr lehrt er uns damit folgendes: nur wenn er nach der Entscheidung seines Gerichtes gehandelt hat, sind die übrigen Stämme frei, wenn aber nach der Entscheidung des höchsten Gerichtes, so sind auch die übrigen Stämme schuldig. Schließe hieraus.

10Sie fragten : Wie ist es nach R. Šimo͑n, wenn ein Stamm durch Entscheidung des höchsten Gerichtes eine Sünde begangen hat: bringt er ein Opfer daroder nicht? –

11Komm und höre: Sie bringen einen Farren dar; R. Šimo͑n sagt, zwei Farren. Wieso zwei Farren, es sind ja achterforderlich? Doch wohl, wenn ein Stamm die Sünde begangen hat. In welchem Falle : wenn durch Entscheidung seines Gerichtes, so gilt dies ja nicht nach R. Šimo͑n, doch wohl, wenn durch Entscheidung des höchsten Gerichtes. –

12Glaubst du, wer ist denn der erste Autor: wenn R. Meír, so ist ja nach ihm die Mehrheit erforderlich, wenn R. Jehuda, so müssen ja nach ihm auch die übrigen Stämme [Opfer] darbringen; vielmehr ist es R. Šimo͑n b. Elea͑zar, wie bereits gelehrt wordenist. –

13Komm und höre: Die Weisen sagen, er ist nur bei Entscheidung des höchsten Gerichtes schuldig. Wer ist nun unter ‘Weisen’zu verstehen: wenn R. Meír, so ist ja nach ihm die Mehrheit erforderlich; wahrscheinlich also R. Šimo͑n. Schließe hieraus.

14Woher entnehmen R. Jehuda und R. Šimo͑n, daß auch ein Stamm ‘Volk’ heiße? – Ich will dir sagen, es heißt :Jehošaphaṭ aber trat in der Volksgemeinde Jehudasund Jerušalems vor den neuen Tempelhof. – Was heißt ‘neuen’? R. Joḥanan erwiderte: Sie hatten da Neuerungen getroffen und angeordnet, wer am selben Tage untergetauchtist, dürfe in das levitische Lager nicht eintreten.

15R. Aḥa b. Ja͑qob wandte ein: Wieso denn, vielleicht war es bei der Gemeinde Jerušalems anders, da der Stamm Binjamin dabei war!? Vielmehr, erklärte R. Aḥa b. Ja͑qob, aus folgendem Schriftverse:und er sprach zu mir: Ich werde dich fruchtbar machen und dich vermehren und dich zu einer Versammlung von Völkern machen &c., ihm wurde ja darauf nur Binjamin geboren, und der Allbarmherzige sagte zu ihm, ihm werde noch ein anderes Volk geboren werden.

16R. Šaba sprach zu R. Kahana: Vielleicht meinte es der Allbarmherzige wie folgt: wenn du Binjamin gezeugt haben wirst, so werden es zwölf Stämme sein, die eine Volksgemeinde bilden werden!? Dieser erwiderte ihm: Heißen denn nur zwölf Stämme eine Volksgemeinde und nicht elf!?

17Es wird gelehrt: R. Šimo͑n sagte: Wozu heißt es:und du sollst einen zweiten jungen Farren nehmen zu einem Sündopfer; wenn dies etwa lehren sollte, daß es zwei sind, so heißt es ja bereits:sodann richte er den einen als Sündopfer und den anderen als Brandopfer für den Herrn her. Vielmehr, man könnte glauben, er werde gleich einem Sündopfer von den Leviten gegessen, so heißt es: einen zweiten jungen Farren, er ist der zweite des Brandopfers: wie das Brandopfer nicht gegessen wird,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.