Horajot — Blatt 6a

1ebenso ist dieses Sündopfer nicht zu essen.

2Desgleichen sagte auch R. Jose :Die Exulanten, die aus der Gefangenschaft kamen, brachten dem Gott Jisraéls Brandopfer dar, zwölf Farren &c. alles Brandopfer; wieso alles Brandopfer, ist denn ein Sündopferein Brandopfer!? Vielmehr, alles glich dem Brandopfer: wie das Brandopfer nicht gegessen wird, ebenso wurden jene Sündopfer nicht gegessen. – Es wird gelehrt: R. Jehuda sagte: Sie brachten sie wegen des Götzendienstes dar. R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Wegen des Götzendienstes, den sie zur Zeit Çidqijahus getrieben hatten.

3Allerdings konnte es nach R. Jehuda vorkommen, daß sie zwölf Sündopfer darzubringen hatten, wenn nämlich zwölf Stämme gesündigt und sie somit zwölf Ziegenböcke darzubringen hatten, oder wenn sieben Stämme gesündigt und die übrigen solche mit ihnen darzubringen hatten; ebenso konnte dies auch nach R. Šimo͑n vorkommen, wenn nämlich elf Stämme gesündigt und diese somit elf und das Gericht eines darzubringen hatten, wieso aber konnten nach R. Meír, welcher sagt, das Gericht und nicht die Gemeinde bringe [das Opfer] dar, zwölf Opfer dargebracht werden !? – Wenn sie abermals und abermals gesündigt haben, zwölfmal. –

4Die gesündigt hatten, waren ja bereits gestorben !?

5R. Papa erwiderte: Die Überlieferung, man lasse ein Opfer, dessen Eigentümer gestorben ist, verenden, bezieht sich nur auf ein Privatopfer, nicht aber auf ein Gemeindeopfer; das einer Gemeinde lasse man also nicht verenden. – Woher entnimmt dies R. Papa: wollte man sagen, weil es heißt:statt deiner Väter werden deine Söhne sein, so sollte dies demnach auch von einem Privaten gelten!? –

6Vielmehr, R. Papa entnimmt dies vom Ziegenbocke des Neumondes; der Allbarmherzige sagte, daß er von der Hebe der Schatzkammer dargebracht werde: wieso konnte er von dieser dargebracht werden, viele von Jisraél waren ja inzwischen gestorben!? Vielmehr ist hieraus zu entnehmen, daß ein Sündopfer der Gemeinde, dessen Eigentümer gestorben sind, dargebracht werde. –

7Ist es denn gleich: beim Ziegenbocke des Neumondes ist es ja möglich, daß keiner von der Gemeinde gestorben ist, während hierbei[die Eigentümer] entschieden gestorben waren!? – Vielmehr, R. Papa entnimmt dies aus folgendem Schriftverse :vergib deinem Volke Jisraél, das du, Herr, erlöst hast; dieses Opfer ist geeignet, auch für die Auszügler aus Miçrajim zu sühnen, denn es heißt: das du erlöst hast. –

8Ist es denn gleich, da waren sie ja allevorhanden, und da es für die Lebenden sühnte, sühnte es auch für die Toten, waren denn aber dortLebende vorhanden !? – Freilich, denn es heißt :und viele von den Priestern, den Leviten und den Familienhäuptern &c. –

9Vielleicht war es nur die Minderheit und nicht die Mehrheit!? ·– Es heißt :und man konnte den lauten Jubelschall nicht von dem lauten Weinen im Volke unterscheiden &c. und der Schall war weithin zu hören. –

10Sie hatten esja aber vorsätzlich getan!? – Es war eine Entscheidung pro präsenti. – Dies ist auch einleuchtend, denn wenn man nicht so sagen wollte, weshalb brachten sie sechsundneunzig Widder und siebenundsiebzig Lämmer dar; du mußt also erklären, es war eine Entscheidung pro präsenti, ebenso war es auch in dieser Hinsicht eine Entscheidung pro präsenti.

11Die Rabbanan lehrten: Ist einer von der Gemeinde gestorben, so sind sie schuldig, wenn einer vom Gerichte, so sind sie frei. – Wer ist der Autor dieser Lehre? R. Ḥisda erwiderte im Namen R. Zeras im Namen R. Jirmejas im Namen Rabhs : Es ist R. Meír, welcher sagt, das Gericht bringe [das Opfer] dar und nicht die Gemeinde, daher sind sie schuldig, wenn einer von der Gemeinde gestorben ist, denn das Gericht ist ja vollständig vorhanden; wenn aber einer vom Gerichte gestorben ist, sind sie frei, denn es ist dann ein Sündopfer, von dessen Gemeinschaftern einer gestorben ist, daher sind sie frei.

12R. Joseph wandte ein : Sollte er sie doch R. Šimo͑n addizieren, welcher sagt, das Gericht und die Gemeinde; daher sind sie schuldig, wenn einer von der Gemeinde gestorben ist, da eine Gemeinde nicht stirbt, und wenn einer vom Gericht gestorben ist, sind sie frei, wie wir erklärt haben, weil es ein Sündopfer ist, von dessen Gemeinschaftern einer gestorben ist!?

13Abajje erwiderte ihm : Wir wissen von R. Šimo͑n, daß er der Ansicht ist, man lasse das Sündopfer von Gemeinschaftern nicht verenden. Es wird nämlich gelehrt: Wenn der Farre oder der Ziegenbock des Versöhnungstages abhanden gekommen waren und man an ihrer Stelle andere dargebracht hat, so lasse man sie verenden – so R. Jehuda; R. Elea͑zar und R. Šimo͑n sagen, man lasse sie weiden, denn man lasse ein Sündopfer der Gemeinde nicht verenden.

14R. Joseph erwiderte ihm : Du sprichst von Priestern, anders ist es bei den Priestern, die ‘Volk’ genannt werden, denn es heißt :und den Priestern und allen Gliedern des Volkes soll er Sühne schaffen. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.