Horajot — Blatt 8b
1:Von dem Tage an, an dem der Herr Gesetze gab und weiterhin, von Geschlecht zu Geschlecht, und das Gesetz vom Götzendienste ist es, das zu allererst gesprochen wurde. – Der Meister sagte ja aber, zehn Gesetze seien den Jisraéliten in Maraauferlegt worden, denn es heißt: wenn du den Worten des Herrn, deines Gottes, gehorchst !? – Am richtigsten ist es vielmehr, wie wir es zuerst erklärt haben.
2SIE SIND NICHT SCHULDIG WEGEN EINES DAS HEILIGTUM BETREFFENDEN GEBOTES ODER VERBOTES, FERNER BRINGT MANWEGEN EINES DAS HEILIGTUM BETREFFENDEN GEBOTES ODER VERBOTES AUCH KEIN SCHWEBE-SCHULDOPFER DAR.
3WOHL ABER SIND SIE WEGEN EINES DIE MENSTRUATION BETREFFENDEN GEBOTES ODER VERBOTES SCHULDIG, AUCH BRINGT MAN WEGEN EINES DIE MENSTRUATION BETREFFENDEN GEBOTES ODER VERBOTES EIN SCHWEBE-SCHULDOPFER DAR. WELCHES IST DAS DIE MENSTRUATION BETREFFENDE GEBOT? SICH VON DER MENSTRUIERENDEN ZURÜCKZUZIEHEN. DAS VERBOT? KEINER MENSTRUIERENDEN BEIZUWOHNEN.
4GEMARA. Woher, daß die Gemeinde überhaupt kein Opfer und der einzelne kein Schwebe-Schuldopferdarbringe?
5R. Jiçḥaq b. Evdämi erwiderte: Beim Sündopfer und beim Schwebe-Schuldopfer heißt es:in Schuld gerät, und bei einer Gemeinde heißt es ebenfalls:in Schuld geraten, wie es sich beim einzelnen um Vergehen handelt, derentwegen ein festgesetztes Opfer darzubringen ist, ebenso handelt es sich auch bei, der Gemeinde um Vergehen, derentwegen ein festgesetztes Opfer darzubringen ist,
6und wie die Gemeinde nur ein festgesetztes Sündopfer darbringt, ebenso ist auch das Schwebe-Schuldopfer nur bei einem Zweifel hinsichtlich eines festgesetzten Sündopfers darzubringen. – Demnach sollte diesauch vom auf- und absteigenden Opfer gelten, denn bei diesem heißt es:wenn er durch eines von diesen in Schuld geraten wird!? – Man schließe aus [der Vergleichung von] in Schuld gerät mit in Schuld geraten, nicht aber aus [der Vergleichung von] in Schuld gerät mit in Schuld geraten wird. –
7Welchen Unterschied gibt es denn hierbei, in der Schule R. Jišma͑éls folgerten sie ja aus:wenn der Priester wiederkommt, und: soll der Priester hineingehen, denn ‘kommen’ und ‘gehen’ sei dasselbe!? Ferner heißt es ja auch beim auf- und absteigenden Opfer:und er es erfährt und in Schuld gerät, und er unrein ist und in Schuld gerät!?
8R. Papa erwiderte: Man folgere [durch Vergleichung] von in Schuld gerät und Gebote des Herrn mit in Schuld gerät und Gebote des Herrn. R. Šimi b. Aši sprach zu R. Papa: Sollte er doch folgern [durch Vergleichung] von in Schuld gerät und Sündenvergebungmit in Schuld gerät und Sündenvergebung !?
9Vielmehr, erklärte R. Naḥman b. Jiçḥaq, folgere man[durch Vergleichung] von in Schuld gerät und die Gebote des Herrn, was nicht ausgeübt werden sollte, mit in Schuld gerät und die Gebote des Herrn, was nicht ausgeübt werden sollte. Man folgere daher nicht hinsichtlich des Zeugeneides, des Bekräftigungseides, und der Verunreinigungdes Tempels und seiner heiligen Opfer, denn bei diesen heißt es nicht in Schuld gerät und die Gebote des Herrn, was nicht ausgeübt werden sollte.
10SIE SIND NICHT SCHULDIG WEGEN [EINER SÜNDE] INBETREFF DES ZEUGENEIDES, DES BEKRÄFTIGUNGSEIDES UND DER VERUNREINIGUNG DES TEMPELS UND SEINER HEILIGEN OPFER. EBENSO AUCH DER FÜRST – SO R. JOSE DER GALILÄER. R. A͑QIBA SAGT, DER FÜRST SEI WEGEN ALL DIESER SÜNDEN SCHULDIG, NUR NICHT WEGEN DES ZEUGENEIDES, DENN EIN KÖNIG KANN WEDER RICHTEN NOCH GERICHTET WERDEN.
11GEMARA. U͑la sagte: Was ist der Grund R. Jose des Galiläers? Die Schrift sagt: und wenn er wegen eines von diesen in Schuld geraten wird; wer wegen des einenschuldig ist, ist auch wegen der anderen schuldig, und wer wegen des einen nicht schuldig ist, ist auch wegen der anderen nicht schuldig. –
12Vielleicht besagt dies, daß er auch wegen eines von diesen schuldig sei, auch wenn er wegen der anderen nicht schuldig ist!? –
13Du kannst diesnicht sagen, denn es wird gelehrt: R. Jirmeja sagte: Es heißt
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.