Horajot — Blatt 9a

1:gelangt sein Vermögen nicht, und:reicht sein Vermögen nicht, nur wer zur Armut und zum Reichtum gelangen kann, ausgenommen sind der Fürst und der Gesalbte, die nicht zur Armut gelangen können.

2Der Fürst, denn es heißt :und er übertreten wird eines von den Geboten des Herrn, seines Gottes, der nur den Herrn, seinen Gott, über sichhat. Der Gesalbte, denn es heißt :und der Priester, der größte unter seinen Brüdern, der größer ist als seine Brüder in Schönheit, Kraft, Weisheit und Reichtum. Andere erklären: Woher, daß man ihn, wenn er nichts besitzt, größer mache als seine Brüder? Es heißt: der Priester, der größte unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen ward, man mache ihn größer als seine Brüder.

3Rabina fragte R. Naḥunan b. Jiçḥaq : Wie ist es, wenn ein Fürst aussätzig gewordenist? Dieser erwiderte ihm: Von deinem [Vermögen] oder aus [seinem] Schatze?

4Es wird gelehrt: R. A͑qiba sagte: Der Gesalbte ist wegen aller frei. Raba sagte: Was ist der Grund R. A͑qibas? Die Schrift sagt:dies ist das Opfer Ahrons und seiner Söhne, nur dieses ist sein Pflichtopfer. –

5Vielleicht aber hat ihn der Allbarmherzige nur vom allergeringsten Opfer, einem Zehntel Epha, ausgeschieden, nicht aber von den für Arme und Reiche bestimmten!? – Dies ist nicht einleuchtend, denn es heißt:und der Priester soll ihm wegen seines Vergehens mit einem von diesen Sühne schaffen, wer durch eines Sühne erlangt, erlangt sie auch durch die anderen, wer durch eines keine Sühne erlangt, erlangt sie auch nicht durch die anderen. –

6Es heißt ja aber auch:wenn er durch eines von diesen in Schuld geraten wird, ist etwa auch hier zu erklären : wer durch eines von diesen schuldig ist, ist auch durch die übrigen schuldig, und wer durch eines von diesen nicht schuldig ist, ist auch durch die übrigen nicht schuldig, während wir gelernt haben, R. A͑qiba sagt, der Fürst sei [wegen all dieser] schuldig, nur nicht wegen des Zeugeneides!?

7Abajje und Raba erklärten beide: [Die Wendung] mit einem legt er aus, [die Wendung] durch eines legt er nicht aus. – Weshalb legt er gerade [die Wendung] mit einem aus? –

8Weil sie der Allbarmherzige am Schlusse, beim Zehntel Epha, geschrieben hat, und dies besagt, wer zum Zehntel Epha verpflichtet ist, sei auch zu den übrigen verpflichtet, und wer zum Zehntel Epha nicht verpflichtet ist, sei auch zu den übrigen nicht verpflichtet, denn wenn man sagen wollte, er sei zu einem verpflichtet, auch wenn er nicht zu den übrigen verpflichtet ist, so sollten doch [die Worte] mit einem von diesen bei den für Arme oder Reiche bestimmten Opfernstehen.

9WEGEIN ALLER GEBOTE DER TORA, DERENTWEGEN MAN SICH BEI VORSATZ DER AUSROTTUNG UND BEI VERSEHEN EINES SÜNDOPFERS SCHULDIG MACHT, BRINGT DER EINZELNE EIN SCHAF ODER EINE ZIEGE, DER FÜRST EINEN ZIEGENBOCK, DER GESALBTE UND DAS GERICHT EINEN FARREN DAR. WEGEN DES GÖTZENDIENSTES BRINGEN DER EINZELNE, DER FÜRST UND DER GESALBTE EINE ZIEGE UND DAS GERICHT EINEN FARREN UND EINEN ZIEGENBOCK DAR, EINEN FARREN ALS BRANDOPFER UND EINEN ZIEGENBOCK ALS SÜNDOPFER.

10EIN SCHWEBE-SCHULDOPFERSIND NUR DER EINZELNE UND DER FÜRST SCHULDIG, DER GESALBTE UND DAS GERICHT SIND DAVON FREI . EIN SICHERES SCHULDOPFERSIND DER EINZELNE, DER FÜRST UND DER GESALBTE SCHULDIG UND DAS GERICHT IST FREI.

11WEGEN DES ZEUGENEIDES, DES BEKRÄFTIGUNGSEIDES UND DER VERUNREINIGUNG DES TEMPELS UND SEINER HEILIGEN OPFER IST DAS GERICHT FREI, DER EINZELNE, DER FÜRST UND DER GESALBTE SIND DERENTWEGEN SCHULDIG, NUR IST DER HOCHPRIESTER WEGEN DER VERUNREINIGUNG DES TEMPELS UND SEINER HEILIGEN OPFER NICHT SCHULDIG – SO R. ŠIMO͑N. WAS BRINGEN SIE DERENTWEGEN DAR? EIN AUF- UND ABSTEIGENDES OPFER; R. ELIE͑ZER SAGT, DER FÜRST BRINGE EINEN ZIEGENBOCK DAR.

12GEMARA. Es wird gelehrt: R. Šimo͑n sagte folgende Regel. Ist der einzelne ein Schwebe-Schuldopfer schuldig, so ist es auch der Fürst, während der Gesalbte und das Gericht frei sind; ist er ein sicheres Schuldopfer schuldig, so sind es auch der Fürst und der Gesalbte, während das Gericht frei ist;

13wegen des Zeugeneides, des Bekräftigungseides und der Verunreinigung des Tempels und seiner heiligen Opfer ist das Gericht frei und der Fürst und der Gesalbte sind schuldig, nur ist der Fürst wegen des Zeugeneides und der Gesalbte wegen der Verunreinigung des Tempels und seiner heiligen Opfer nicht schuldig; ist er ein auf- und absteigendes Opfer schuldig, so ist es auch der Fürst, während der Gesalbte und das Gericht frei sind. –

14Dies widerspricht sich ja selbst: zuerst heißt es, daß der Gesalbte wegen der Verunreinigung des Tempels und seiner heiligen Opfer nicht schuldig sei, er ist also frei nur wegen der Verunreinigung des Tempels und seiner heiligen Opfer, wohl aber ist er wegen des Zeugeneides und Bekräftigungseides schuldig, dagegen heißt es im Schlußsatze, wenn [der einzelne] ein auf- und absteigendes Opfer schuldig ist, sei es auch der Fürst, während der Gesalbte und das Gericht frei seien; wie nun das Gericht wegen aller frei ist, ebenso ist auch der Gesalbte wegen aller frei.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.