Jevamot — Blatt 100a
1weil sie eigenartige Geschöpfe sind, desgleichen vom Sklaven, weil man ihn auf Grund der Hebe in den Priesterstand erheben könnte, auch vom Unbeschnittenen und vom Unreinen, weil sie widerwärtig sind, und ferner von dem, der eine für ihn unwürdige Frau geheiratet hat, als Maßregelung, weshalb aber keiner Frau!? –
2Hierüber streiten R. Papa und R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑; einer sagt, wegen der Geschiedenen, und einer sagt, wegen des Alleinseins. –
3Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? – Ein Unterschied besteht zwischen ihnen, wenn die Tenne nahe der Stadt ist, und Menschen da nicht verkehren, oder sie fern [von der Stadt] ist, und Menschen da verkehren.
4«Diesen allen darf man sie ins Haus schicken, ausgenommen der Unreine und der, der eine für ihn unwürdige Frau geheiratet hat.» Demnach darf man einem Unbeschnittenen schicken, wohl deshalb,
5weil es ein Zwangsfall ist, und auch beim Unreinen liegt ja ein Zwangsfall vor!? – Bei jenem ist der Zwang größer, bei diesem ist der Zwang geringer.
6Die Rabbanan lehrten: Einen Sklaven und einer Frau verabreiche man keine Hebe in der Tenne. In Orten, da man zu verabreichen pflegt, gebe man zuerst der Frau und fertige sie sofort ab. – Wie meint er es? –
7Er meint es wie folgt: was man [jedem] verabreicht, den Armenzehnten, gebe man zuerst der Frau, wegen der Entwürdigung,
8Raba sagte: Früher pflegte ich, wenn ein Mann und eine Frau vor mir zu Gericht erschienen, zuerst die Streitsache des Mannes zu schlichten, weil ich mir sagte, ein Mann ist den Geboten unterworfen; seitdem aber ich dies gehört habe, schlichte ich die Streitsache der Frau zuerst, wegen der Entwürdigung.
9WENN DIE VERMISCHTEN ERWACHSEN &C. ‘Freigelassen haben’, nur wenn sie es wollen, sonst aber nicht; weshalb denn, sie können ja weder Sklavinnen noch Freie heiraten!? Raba erwiderte: Sage: man zwinge sie, sich gegenseitig freizulassen.
10MAN LEGE IHNEN AUF DIE ERSCHWERUNGEN &C. In welcher Hinsicht? R. Papa erwiderte: Hinsichtlich ihres Speisopfers; von diesem ist der Haufe abzuheben, gleich dem Speisopfer eines Jisraéliten, und es darf nicht gegessen werden, gleich dem Speisopfer eines Priesters. – Wie verfahre man? – Der Haufe werde besonders und das Zurückbleibende besonders dargebracht. –
11Man sollte doch hierbei berücksichtigen, daß alles, wovon ein Teil aufs Feuer kommt, dem Verbote des Aufräucherns unterliege!?
12R. Jehuda, Sohn des R. Šimo͑n b. Pazi, erwiderte: Man betrachte es als Brennholz. Dies nach R. Elea͑zar, denn es wird gelehrt: R. Elea͑zar sagte: Zum wohlgefälligen Geruche, als solches darfst du es nicht hinaufbringen, wohl aber darfst du es als Brennholz hinaufbringen. –
13Allerdings nach R. Elea͑zar, wie ist es aber nach den Rabbanan zu erklären!? Man verfahre damit nach R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n, denn es wird gelehrt: R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n sagte, der Haufe werde besonders dargebracht und das Zurückbleibende über den Aschenraum verstreut. Und auch die Rabbanan streiten gegen R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n nur hinsichtlich des Sündspeisopfers eines Priesters, das zur Darbringung geeignet ist, hierbei aber pflichten auch die Rabbanan bei.
14WENN EINE [FRAU] OHNE DREI MONATE SEIT [DER TRENNUNG] VON IHREM MANNE ABZUWARTEN SICH VERHEIRATET UND GEBOREN HAT, SODASS MAN NICHT WEISS, OB ES EIN NEUNMONATSKIND VOM ERSTEN ODER EIN SIEBENMONATKIND VOM ZWEITEN IST, UND AUSSERDEM SÖHNE VOM ERSTEN UND SÖHNE VOM ZWEITEN HAT, SO HABEN DIESE DIE ḤALIÇA UND NICHT DIE SCHWAGEREHE ZU VOLLZIEHEN, UND EBENSO HAT DIESER AN IHREN [WITWEN] DIE ḤALIÇA UND NICHT DIE SCHWAGEREHE ZU VOLLZIEHEN.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.