Jevamot — Blatt 99b

1SIE DÜRFEN SICH AN TOTEN NICHT VERUNREINIGEN UND SIE DÜRFEN KEINE FRAUEN HEIRATEN, WEDER UNBEMAKELTE NOCH BEMAKELTE. WENN DIE VERMISCHTEN ERWACHSEN SIND UND SICH GEGENSEITIG FREIGELASSEN HABEN, SO DÜRFEN SIE FÜR PRIESTER GEEIGNETE FRAUEN HEIRATEN;

2SIE DÜRFEN SICH NICHT AN TOTEN VERUNREINIGEN, HABEN SIE SICH VERUNREINIGT, SO ERHALTEN SIE NICHT DIE VIERZIGGEISSELHIEBE; SIE DÜRFEN KEINE HEBE ESSEN, HABEN SIE GEGESSEN, SO BRAUCHEN SIE DEN GRUNDWERT UND DAS FÜNFTEL NICHT ZU ERSETZEN; SIE ERHALTEN KEINEN ANTEIL IN DER TENNE, JEDOCH DÜRFEN SIE HEBE VERKAUFEN UND DER ERLÖS GEHÖRT IHNEN;

3SIE ERHALTEN KEINEN ANTEIL VOM HEILIGEN DES TEMPELS; MAN GEBE IHNEN KEIN GEHEILIGTES, JEDOCH NEHME MAN IHNEN IHRES NICHT AB;

4SIE SIND BEFREIT [VON DER ABGABE] VON VORARM, KINNBACKEN UND MAGEN; IHR ERSTGEBORENES [VIEH] WEIDE BIS ES EIN GEBRECHEN BEKOMMT. MAN LEGE IHNEN AUF DIE ERSCHWERUNGEN FÜR PRIESTER UND DIE ERSCHWERUNGEN FÜR JISRAÉLITEN.

5GEMARA. STERBEN DIE UNBEMAKELTEN &C. Sind denn jene, weil sie vermischt worden sind, bemakelt!? – R. Papa erwiderte: Lies: sterben die Unbezweifelten.

6WENN ABER EIN SOHN DER SCHWIEGERTOCHTER, EINER DIE ḤALIÇA &C. Nur zuerst die Ḥaliça und nachher die Schwagerehe, nicht aber zuerst die Schwagerehe, weil er auf eine fremde Schwägerin stoßen könnte.

7EINER PRIESTERIN &C. VERMISCHT WORDEN IST. Selbstverständlich einen Anteil!? – Lies: zusammen einen Anteil. –

8Wir lernen hier übereinstimmend mit demjenigen, welcher sagt, man verabreiche einem Sklaven Hebe nur dann, wenn sein Herr bei ihm ist. Es wird nämlich gelehrt: Man verabreiche einem Sklaven Hebe nur dann, wenn sein Herr bei ihm ist – so R. Jehuda. R. Jose sagt, er könne sagen: bin ich Priester, so gebt sie mir meinetwegen, und bin ich Sklave eines Priesters, so gebt sie mir meines Herrn wegen.

9In der Ortschaft R. Jehudas erhob man auf Grund der Hebe in den Priesterstand; in der Ortschaft R. Joses erhob man nicht auf Grund der Hebe in den Priesterstand.

10Es wird gelehrt: R. Elea͑zar b. Çadoq sagte: In meinem ganzen Leben habe ich nur einmal Zeugnis abgelegt, und auf Grund meiner Aussage erhob man einen Sklaven in den Priesterstand. –

11Erhob man, wie ist dies möglich; wenn der Heilige, gepriesen sei er, sogar durch das Vieh der Frommen zu keinem Verstoß kommen läßt, um wieviel weniger durch die Frommen selber!? –

12Lies vielmehr, man wollte auf Grund meiner Aussage einen Sklaven in den Priesterstand erheben. Er sah es in der Ortschaft R. Joses und bekundete es in der Ortschaft R. Jehudas.

13Die Rabbanan lehrten: Zehn sind es, denen man keine Hebe in der Tenne verabreiche, und zwar: der Taube, der Blöde, der Minderjährige, der Geschlechtslose, der Zwitter, der Sklave, die Frau, der Unbeschnittene, der Unreine und der, der eine für ihn unwürdige Frau geheiratet hat. Diesen allen darf man sie ins Haus schicken, ausgenommen der Unreine und der, der eine für ihn unwürdige Frau geheiratet hat. –

14Erklärlich ist dies vom Tauben, vom Blöden und vom Minderjährigen, weil sie keinen Verstand haben, ebenso vom Geschlechtslosen und vom Zwitter,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.