Jevamot — Blatt 100b
1HAT ER BRÜDER VOM ERSTEN UND VOM ZWEITEN, NICHT VON DIESER MUTTER, SO KANN ER DIE ḤALIÇA ODER DIE SCHWAGEREHE VOLLZIEHEN, VON IHNEN ABER VOLLZIEHE EINER DIE ḤALIÇA UND DER ANDERE [AUCH] DIE SCHWAGEREHE.
2WAR EINERJISRAÉLIT UND EINER PRIESTER, SO DARF ER NUR EINE FÜR PRIESTER GEEIGNETE FRAU HEIRATEN; ER DARF SICH AN LEICHEN NICHT VERUNREINIGEN, HAT ER SICH ABER VERUNREINIGT, SO ERHÄLT ER NICHT DIE VIERZIGGEISSELHIEBE; ER DARF KEINE HEBE ESSEN, HAT ER ABER GEGESSEN, SO BRAUCHT ER NICHT DEN GRUNDWERT UND DAS FÜNFTEL ZU ERSETZEN; ER ERHÄLT KEINEN ANTEIL IN DER TENNE, JEDOCH DARF ER DIE HEBE VERKAUFEN UND DER ERLÖS GEHÖRT IHM;
3ER ERHÄLT KEINEN ANTEIL VOM HEILIGEN DES TEMPELS; MAN VERABREICHE IHM NICHTS GEHEILIGTES, JEDOCH NEHME MAN IHM SEINES NICHT AB; ER IST FREI [VON DER ABGABE] VON VORARM, KINNBACKEN UND MAGEN; SEIN ERSTGEBORENES [VIEH] WEIDE BIS ES EIN GEBRECHEN BEKOMMT; MAN LEGE IHM AUF DIE ERSCHWERUNGEN FÜR PRIESTER UND DIE ERSCHWERUNGEN FÜR JISRAÉLITEN.
4WAREN BEIDE PRIESTER, SO MUSS ER TRAUER HALTEN ÜBER SIE UND SIE MÜSSEN TRAUER HALTEN ÜBER IHN; ER VERUNREINIGE SICH NICHT AN IHNEN UND SIE VERUNREINIGEN SICH NICHT AN IHM; ER BEERBT SIE NICHT, SIE ABER BEERBEN IHN;
5ER IST FREI WEGEN DES SCHLAGENS UND DES FLUCHENS DES EINEN UND DES ANDEREN; ER TRETE AN MIT DER PRIESTERWACHE DES EINEN UND DES ANDEREN, ERHÄLT ABER KEINEN ANTEIL; GEHÖREN BEIDE DERSELBEN PRIESTERWACHE AN, SO ERHÄLT ER AUCH EINEN ANTEIL.
6GEMARA. Nur zuerst die Ḥaliça und nachher die Schwagerehe, nicht aber die Schwagerehe zuerst, weil er auf eine fremde Schwägerin stoßen könnte.
7Šemuél sagte: Wenn zehn Priester beisammen sind und einer von ihnen sich entfernt und die Beiwohnung vollzieht, so ist das Kind Verschwiegener. – Inwiefern Verschwiegener: wollte man sagen, man bringe ihn zum Schweigen [beim Anspruch] auf die Güter seines Vaters, so ist es ja selbstverständlich, weiß man denn, wer sein Vater ist!? – Vielmehr, mau bringe ihn zum Schweigen [beim Anspruch] auf die priesterlichen Rechte. –
8Aus welchem Grunde? – Die Schrift sagt: es sei ihm und seinen Nachkommen nach ihm, die Geschlechtsfolge der Nachkommen muß von ihm ausgehen, was hierbei nicht der Fall ist.
9R. Papa wandte ein: Bei Abraham heißt es: dir ein Gott zu sein und deinen Nachkommen nach dir; was gebot ihm der Allbarmherzige damit!? – Er sprach zu ihm wie folgt: du sollst keine Nichtjüdin und keine Sklavin heiraten, damit nicht deine Nachkommen ihr folgen.
10Man wandte ein. Der erste ist sogar zum Hochpriester tauglich. Die Geschlechtsfolge der Nachkommen muß ja von ihm ausgehen, was da nicht der Fall ist!? – Die Geschlechtsfolge der Nachkommen ist rabbanitisch, während der Schriftvers nur eine Anlehnung ist, und die Rabbanan haben dies nur bei der Unzucht angeordnet, nicht aber bei der Heirat. –
11Haben die Rabbanan dies denn bei der Unzucht angeordnet, wir haben ja gelernt: wenn eine [Frau] ohne drei Monate seit [der Trennung] von ihrem Manne abgewartet zu haben sich verheiratet und geboren hat.
12Was heißt ‘seit [der Trennung] von ihrem Manne’; wollte man sagen, seit dem Tode ihres Mannes, wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: er muß Trauer halten über sie und sie müssen Trauer halten über ihn. Allerdings kann es [auch] bei einer Heirat mit dem zweiten vorkommen, daß er über sie Trauer zu halten hat, wenn nämlich die Gebeine des ersten gesammelt werden, wieso aber kann es vorkommen, daß sie über ihn Trauer zu halten haben, der erste ist ja gestorben!?
13Und wollte man sagen, dies gelte von einer Geschiedenen, und ‘seit [der Trennung] von ihrem Manne’ sei zu verstehen, seit der Scheidung von ihrem Manne, wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: er verunreinige sich nicht an ihnen und sie verunreinigen sich nicht an ihm.
14Allerdings sie nicht an ihm, für jeden erschwerend, weil dieser vielleicht nicht sein Sohn ist, wieso aber er nicht an ihnen; wohl am zweiten nicht, am ersten aber sollte er sich doch auf jeden Fall verunreinigen dürfen: ist er der Sohn von diesem, so verunreinigt er sich zu Recht, und ist er der Sohn des zweiten, so darf er sich ebenfalls verunreinigen, da er Entweihter ist!
15Wahrscheinlich gilt dies von der außerehelichen Beiwohnung, und unter Mann ist der Beiwohnende zu verstehen, und im Schlußsatze lehrt er, daß er mit der Priesterwache des einen und des anderen antrete!? Dies ist eine Widerlegung Šemuéls.
16R. Šema͑ja erwiderte: Bei einer Weigerungserklärenden. –
17Kann eine Weigerungserklärende denn gebären!? R. Bebaj lehrte ja vor R. Naḥman: Drei Frauen dürfen die Beiwohnung mit Watte Vollziehen: die Minderjährige, die Schwangere und die Säugende. Die Minderjährige, weil sie schwanger werden und sterben könnte; die Schwangere, weil sie aus dem Fötus eine Mißgeburt machen könnte; die Säugende, weil sie ihr Kind [vorzeitig] entwöhnen und es sterben könnte. ‘Minderjährige’ heißt sie von ihrem elften Jahre nebst einem Tage bis zu ihrem zwölften Jahre nebst einem Tage; jünger oder älter vollziehe sie den Beischlaf auf gewöhnliche Weise – so R. Meír.
18Die Weisen sagen, die eine wie die andere vollziehe den Beischlaf auf gewöhnliche Weise, und im Himmel werde man sich ihrer erbarmen, denn es heißt: der Herr behütet die Einfältigen. –
19Es kann bei einer irrtümlichen Antrauung vorkommen. Dies nach R. Jehuda im Namen Šemuéls, denn R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls im Namen R. Jišma͑éls: Und sie nicht ergriffen worden ist, diese ist dann verboten, wenn aber ergriffen, erlaubt;
20eine andere aber ist erlaubt, auch wenn sie nicht ergriffen worden ist, nämlich diejenige, deren Antrauung eine irrtümliche war; selbst wenn das Kind auf ihrer Schulter sitzt, kann sie ihre Weigerung erklären und fortgehen.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.