Jevamot — Blatt 101a
1WENN BEIDE PRIESTER &C. Die Rabbanan lehrten: Hat er zuerst einen und nachher den anderen geschlagen, zuerst einem und nachher dem anderen geflucht, beiden gleichzeitig geflucht oder beide gleichzeitig geschlagen, so ist er schuldig. R. Jehuda sagt, wenn gleichzeitig, sei er schuldig, wenn nacheinander, sei er frei. –
2Es wird ja aber gelehrt, R. Jehuda sagt, er sei frei, auch wenn gleichzeitig!? – Zwei Tannaím streiten über die Ansicht R. Jehudas, –
3Was ist der Grund desjenigen, nach welchem er frei ist? R. Ḥanina erwiderte: Es wird vom Segnen gegen unten und es wird vom Segnen gegen oben gesprochen, wie es oben keine Gemeinschaft gibt, ebenso gibt es unten keine Gemeinschaft, und man vergleiche das Schlagen mit dem Fluchen.
4ER TRETE AN MIT DER PRIESTERWACHE &C. Wozu braucht er, wenn er keinen Anteil erhält, anzutreten!? – Wozu er anzutreten braucht, wenn er sagt, er wolle das Gebot ausüben!? – Vielmehr, es heißt nicht: ist er angetreten, sondern: trete an, wonach man ihm zwinge.
5R. Aḥa b. Ḥanina erwiderte im Namen Abajjes im Namen R. Asis im Namen R. Joḥanans: Wegen Bemakelung der Familie.
6GEHÖREN BEIDE DERSELBEN PRIESTERWACHE AN &C. Wenn zwei Priesterwachen wohl deshalb nicht, weil, wenn er zur einen kommt, sie ihn abweisen kann, und wenn er zur anderen kommt, sie ihn ebenfalls abweisen kann, und auch in derselben Priesterwache kann ihn ja jede Tageswache, zu der er kommt, abweisen!?
7R. Papa erwiderte, Er meint es wie folgt: gehören beide zur selben Priester wache und zur selben Tageswache, so erhält er einen Anteil.
8DIE ZEREMONIE DER ḤALIÇA MUSS VOR DREI RICHTERN ERFOLGEN, AUCH WENN ALLE DREI LAIEN SIND. VOLLZOG SIE DIE ḤALIÇA MIT EINEM SCHUH, SO IST SIE GÜLTIG; MIT EINER SOCKE, SO IST SIE UNGÜLTIG; MIT EINER SANDALE, DIE EINE HACKE HAT, SO IST SIE GÜLTIG, DIE KEINE HACKE HAT, SO IST SIE UNGÜLTIG;
9UNTERHALB DES KNIES, SO IST SIE GÜLTIG, OBERHALB DES KNIES, SO IST SIE UNGÜLTIG. VOLLZOG SIE DIE ḤALIÇA MIT EINER SANDALE, DIE NICHT IHM GEHÖRT, MIT EINER SANDALE AUS HOLZ, ODER MIT DER LINKEN AM RECHTEN [FUSSE], SO IST SIE GÜLTIG. VOLLZOG SIE DIE ḤALIÇA MIT EINER ZU GROSSEN, MIT DER ER JEDOCH GEHEN KANN, ODER MIT EINER ZU KLEINEN, DIE JEDOCH DEN GRÖSSEREN TEIL DES FUSSES BEDECKT, SO IST SIE GÜLTIG.
10GEMARA. Wenn auch drei Laien zulässig sind, wozu sind Richter erforderlich!? – Folgendes lehrt er uns: es sind drei erforderlich, die vorzulesen verstehen, wie Richter. Unsere Mišna lehrt das, was die Rabbanan gelehrt haben: Die Zeremonie der Ḥaliça muß von drei [Personen] erfolgen, die vorzulesen verstehen, wie Richter. R. Jehuda sagt, vor fünf.
11Was ist der Grund des ersten Tanna? – Es wird gelehrt: Vor den Ältesten, zwei, und damit das Gericht nicht aus einer geraden Zahl bestehe, nehme man noch einen hinzu; das sind also drei. – Und R. Jehuda? – Die Ältesten, zwei, vor den Ältesten, zwei, und damit das Gericht nicht aus einer geraden Zahl bestehe, nehme man noch einen hinzu; das sind also fünf. –
12Wofür verwendet der erste Autor [das Wort] die Ältesten? – Dies deutet darauf, daß auch drei Laien einbegriffen sind. –
13Woher entnimmt dies R. Jehuda hinsichtlich Laien? – Er entnimmt dies aus [dem Worte] vor den Augen, Der Meister sagte, [das Wort] vor den Augen schließe Blinde aus,
14und da eine Ausschließung von Blinden nötig ist, so ist zu entnehmen, daß auch Laien zulässig sind. Wenn man nämlich sagen wollte, es seien [Mitglieder des] Synedriums erforderlich, so wäre zur Ausschließung von Blinden kein Schriftvers nötig, da dies aus einer Lehre R. Josephs hervorgeht. R. Joseph lehrte nämlich: Wie das Gericht hinsichtlich der Gerechtigkeit rein sein muß, ebenso muß es rein von jedem Leibesfehler sein,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.