Jevamot — Blatt 101b
1denn es heißt: alles an dir ist schön, meine Traute, kein Makel ist an dir. – Wofür verwendet jener [das Wort] vor den Augen? – Dies deutet auf eine Lehre Rabas, denn Raba sagte: Die Richter müssen den Speichel aus dem Munde der Schwägerin kommen sehen, denn es heißt: vor den Augen der Ältesten &c. und sie speie. –
2Aber auch der andere benötigt dies ja für die Lehre Rabas!? – Dem ist auch so. – Woher entnimmt er es hinsichtlich Laien!? – Er folgert dies aus [dem Worte] in Jisraél, vor jedem Jisraéliten. –
3Wofür verwendet jener [das Wort] in Jisraél? – Er verwendet dies für eine Lehre des R. Šemuél b. Jehuda: In Jisraél, vor einem Gerichte von Jisraéliten, nicht aber vor einem Gerichte von Nichtjuden. –
4Und der andere!? – Es heißt zweimal in Jisraél. – Und jener!? – Dies ist für folgende Lehre nötig: R. Jehuda erzählte: Einst saßen wir vor R. Tryphon, und eine Schwägerin kam zur Ḥaliça. Da sprach er zu uns: Ruft alle Entschuhter, Entschuhter. –
5Und der andere!? – Dies geht hervor aus: werde genannt. –
6Es heißt ja auch: sie sollen laden, zwei, und sollen sprechen, zwei, demnach sind nach R. Jehuda neun und nach den Rabbanan sieben erforderlich!? –
7Dies ist wegen der folgenden Lehre nötig: Sie sollen ihn laden, nicht aber ihre Vertreter; und zu ihm sprechen, dies lehrt, daß man ihm einen für ihn passenden Rat erteile; ist er jung und sie alt oder er alt und sie jung, so spreche man zu ihm: was willst du mit einer Jungen, was willst du mit einer Alten, halte dich an deinesgleichen und bringe nicht Zank in dein Haus.
8Raba sagte im Namen R. Naḥmans: Die Halakha ist, die Ḥaliça muß vor drei [Personen] erfolgen, da uns der Autor demgemäß anonym gelehrt hat. Raba sprach zu R. Naḥman: Demnach sollte dies auch von der Weigerungserklärung gelten, denn wir haben gelernt, die Weigerungserklärung und die Ḥaliça müssen vor drei [Personen] erfolgen!?
9Wolltest du sagen, dem sei auch so, so wird ja gelehrt: Die Weigerungserklärung muß erfolgen, wie die Schule Šammajs sagt, vor einem autorisierten Gericht, und wie die Schule Hillels sagt, vor Gericht und außer Gericht, jedoch stimmen diese und jene überein, daß drei [Personen] erforderlich seien; nach R. Jose b. R. Jehuda und R. Elea͑zar b. R. Jose ist es auch vor zwei gültig. Hierzu sagte R. Joseph b. Minjomi im Namen R. Naḥmans, die Halakha sei wie dieses Paar!? –
10Von dieser wird es nur einmal anonym gelehrt, von jener wird es zweimal anonym gelehrt. – Auch von dieser wird es ja zweimal anonym gelehrt, denn wir haben gelernt, daß, wenn [eine Frau] vor ihm die Weigerung erklärt oder die Ḥaliça vollzogen hat, er sie heiraten dürfe, weil dies vor einem Gerichte erfolgt!? –
11Vielmehr, von dieser wird es zweimal anonym gelehrt, von jener wird es dreimal anonym gelehrt. –
12Merke, es wird von dieser anonym gelehrt und es wird von jener anonym gelehrt, welchen Unterschied gibt es, ob einmal oder zweimal oder dreimal!? Vielmehr, erklärte R. Naḥman b. Jiçḥaq, weil es neben einem Streite anonym gelehrt wird,
13denn wir haben gelernt: Das Stützen der Ältesten und das Genickbrechen des Kalbes erfolgt durch drei – so R. Šimo͑n; R. Jose sagt, durch fünf. Die Ḥaliça und die Weigerung vor drei. Da R. Jehuda dagegen nicht streitet, so ist zu entnehmen, daß er davon zurückgetreten ist. Schließe hieraus.
14Raba sagte: Die Richter müssen einen Ort bestimmen, denn es heißt: so soll seine Schwägerin zum Tore hinaufgehen, zu den Ältesten. R. Papa und R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, trafen eine Entscheidung, [die Ḥaliça] vor fünf zu vollziehen. – Also nach R. Jehuda, und dieser ist ja davon zurückgetreten!? – Damit die Sache bekannt werde.
15Als R. Aši einst zu R. Kahana kam, sprach dieser zu ihm: Der Meister kommt uns gelegen, um die fünf voll zu machen. R. Kahana erzählte: Einst stand ich vor R. Jehuda, und er sprach zu mir: Komm zum Reisigbündel hinauf, um als fünfter mitgezählt zu werden. Als man ihn fragte, wozu fünf nötig seien, erwiderte er: Damit die Sache bekannt werde.
16Einst stand R. Šamuél b. Jehuda vor R. Jehuda, und dieser sprach zu ihm: Komm zum Reisigbündel hinauf, um als fünfter mitgezählt zu werden, damit die Sache bekannt werde. Jener erwiderte: Wir haben gelernt: in Jisraél, vor einem Gerichte von Jisraéliten, nicht aber vor einem Gerichte von Proselyten, und ich bin Proselyt.
17R. Jehuda sagte: Auf Grund der Aussage eines Mannes wie R. Šemuél b. Jehuda würde ich Geld aus dem [bisherigen] Besitze bringen. – ‘Aus dem [bisherigen] Besitze bringen’, wie ist dies möglich, der Allbarmherzige sagt ja. durch die Aussage zweier Zeugen!? – Vielmehr, auf Grund seiner Aussage würde ich einen Schuldschein entkräftend.
18Raba sagte:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.