Jevamot — Blatt 102a
1Ein Proselyt kann nach der Tora seinen Genossen richten, denn es heißt: so setze einen König über dich, den der Herr, dein Gott erwählt; aus der Mitte deiner Bruder sollst du einen König über dich setzen; wenn über dich, so muß es einer aus deiner Mitte sein, einen Proselyten aber kann auch sein Genosse, ein Proselyt, richten.
2Ist seine Mutter aus Jisraél, so kann er auch einen Jisraéliten richten; bei der Ḥaliça aber ist nur der [zulässig], dessen Vater und Mutter aus Jisraél sind, denn es heißt: und sein Name werde in Jisraél genannt.
3Raba sagte im Namen R. Kahanas im Namen Rabhs: Wenn Elijahu kommen und sagen sollte, man vollziehe die Ḥaliça mit einem Schuh, so höre man auf ihn, wenn aber, man vollziehe sie nicht mit einer Sandale, so höre man auf ihn nicht, weil es längst beim Volke Brauch ist, dies mit einer Sandale zu tun.
4R. Joseph aber sagte im Namen R. Kahanas im Namen Rabhs: Wenn Elijahu kommen und sagen sollte, man vollziehe die Ḥaliça nicht mit einem Schuh, so höre man auf ihn, wenn aber, man vollziehe sie nicht mit einer Sandale, so höre man auf ihn nicht, weil es längst beim Volke Brauch ist, dies mit einer Sandale zu tun. –
5Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? – Ein Unterschied besteht zwischen ihnen hinsichtlich eines Schuhes von vornherein. –
6Wieso nach der Ansicht des einen, auch von vornherein, wir haben ja gelernt, daß, wenn sie die Ḥaliça mit einem Schuh vollzogen hat, sie gültig sei; nur wenn es bereits erfolgt ist, von vornherein aber nicht!? –
7Nein, auch von vornherein; da er aber im Schlußsatze lehren will, mit einer Socke sei sie ungültig, auch wenn es bereits erfolgt ist, lehrt er auch im Anfangsatze den Fall, wenn er bereits erfolgt ist.
8Über einen Schuh von vornherein streiten Tannaím, denn es wird gelehrt: R. Jose erzählte: Als ich einst nach Nezibis kam, traf ich einen Greis, den ich fragte, ob er R. Jehuda b. Bethera genau kenne, und er erwiderte mir: Jawohl, er ist stets an meiner Wechselbank. – Hast du ihn einmal die Ḥaliça vollziehen sehen?
9Dieser erwiderte: Ich sah ihn wiederholt die Ḥaliça vollziehen. – Mit einem Schuh oder mit einer Sandale? Dieser entgegnete: Darf man denn die Ḥaliça mit einem Schuh vollziehen, die Tora sagt ja Riemenschuh, nicht aber ein Schuh!? Ich erwiderte ihm: Wie kommt demnach R. Meír zu sagen, daß, wenn sie die Ḥaliça mit einem Schuh vollzogen hat, sie gültig sei, und
10R. Ja͑qob sagte in dessen Namen, man dürfe die Ḥaliça sogar von vornherein mit einem Schuh vollziehen!? – Was ist der Grund desjenigen, welcher sagt, von vornherein nicht:
11wollte man sagen, weil das Oberleder auf [dem Fuße] sitzt und die Schnürriemen darüber, und die Tora sagt ‘vom [Fuße]’, nicht aber von dem, was darüber ist, so sollte es ungültig sein, auch wenn es bereits erfolgt ist!? –
12Mit Rücksicht auf einen geplatzten
13oder halben Schuh.
14Rabh sagte: Hätte ich meinen Oheim nicht die Ḥaliça vollziehen sehen mit einer Sandale, die Schleifen hat, so würde ich sie vollziehen lassen nur mit einer Sandale der Araber, die besser befestigt ist. Die unsrigen aber versehe man, obgleich sie verknotet sind, mit Schnüren, damit die Ḥaliça getreulich erfolge.
15R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Die Erlaubnis der Schwägerin für jedermann erfolgt beim Herunterziehen des größeren Teiles der Hacke.
16Man wandte ein: Haben sich die Riemen des Schuhes oder der Sandale [von selbst] gelöst, oder hat er sie vom größeren Teile des Fußes heruntergezogen, so ist die Ḥaliça ungültig.
17Nur wenn er heruntergezogen hat, wenn aber sie, so ist die Ḥaliça gültig; nur wenn vom größeren Teile des Fußes, nicht aber vom größeren Teile der Hacke!? –
18Unter ‘größeren Teile des Fußes’ ist der größere Teil der Hacke zu verstehen, nur nennt er es deshalb größeren Teil des Fußes, weil die ganze Kraft des Fußes auf dieser ruht.
19Dies ist eine Stütze für R. Jannaj, denn R. Jannaj sagte: Wenn er [die Riemen] gelöst und sie [die Sandale] heruntergezogen oder sie gelöst und er heruntergezogen hat, so ist die Ḥaliça ungültig; nur wenn sie gelöst und heruntergezogen hat. R. Jannaj fragte: Wie ist es, wenn sie [die Sandale] zerreißt oder verbrennt: ist eine Entblößung des Fußes erforderlich, was hierbei der Fall ist, oder ist ein Herunterziehen erforderlich, was hierbei nicht der Fall ist? – Dies bleibt unentschieden.
20R. Neḥemja fragte Rabba: Wie verhält es sich bei zwei Schuhen übereinander? – In welchem Falle: wollte man sagen, wenn sie den oberen herunterzieht und der untere zurückbleibt, so sagt ja der Allbarmherzige ‘vom [Fuße]’, nicht aber von dem, was darüber ist. – In dem Falle, wenn sie den oberen durchreißt und den unteren herunterzieht, sodaß der obere zurückbleibt; ist ein Herunterziehen erforderlich, was hierbei der Fall ist, oder ist eine Entblößung des Fußes erforderlich, was hierbei nicht der Fall ist? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.