Jevamot — Blatt 103a

1ob er steht, sitzt oder lehnt, oder an einem Blinden, so ist sie gültig; wenn aber mit einem aufgerissenen Schuh, der den größeren Teil des Fußes nicht bedeckt, mit einer beschädigten Sandale, die den größeren Teil des Fußes nicht faßt, mit einer Handstütze, mit einer Socke aus Stoff, oder an einem Minderjährigen, so ist sie ungültig.

2Der dies von der Stelze des Beinlosen lehrt, ist ja R. Meír, denn wir haben gelernt, der Beinlose dürfe, wie R. Meír sagt, mit seiner Stelze ausgehen, R. Jose verbietet dies,

3und [das Verbot] mit einer Socke aus Stoff vertritt die Ansicht der Rabbanan!?

4Abajje erwiderte: Da der Schlußsatz die Ansicht der Rabbanan vertritt, vertritt auch der Anfangsatz die Ansicht der Rabbanan, denn dieser spricht von einer mit Leder überzogenen [Stelze].

5Raba sprach zu ihm: Weshalb lehrt er, wenn die nicht mit Leder überzogene untauglich ist, im Schlußsatze von einer Socke aus Stoff, sollte er doch bei [der Stelze] selber unterscheiden: dies gilt nur von einer mit Leder überzogenen, eine nicht mit Leder überzogene ist ungeeignet!?

6Vielmehr, erklärte Raba, da der Anfangsatz die Ansicht R. Meírs vertritt, vertritt auch der Schlußsatz die Ansicht R. Meírs, denn die eine gewährt einen Schutz, die andere aber nicht.

7Amemar sagte: Wer die Ḥaliça vollzieht, muß den Fuß anstemmen.

8R. Aši sprach zu Amemar: Es wird ja gelehrt: ob er steht, sitzt oder lehnt!? – Sage: jedoch nur, wenn er den Fuß anstemmt.

9Ferner sagte Amemar: Wer auf die Oberseite des Fußes auftritt, kann die Ḥaliça nicht vollziehen. R. Aši sprach zu Amemar: Es wird ja von der Fußstütze gelehrt, doch wohl, wenn ein solcher damit die Ḥaliça vollzieht!? – Nein, wenn ein anderer, dem er sie gibt, damit die Ḥaliça vollzieht.

10R. Aši sagte: Nach der Lehre Amemars können Bar Oba und Bar Qiphoph die Ḥaliça nicht vollziehen.

11UNTERHALB DES KNIES &C. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Füße, ausgenommen Stelzbeinige!? –

12Anders ist es hierbei, denn es heißt: von [über] seinem Fuße. – Demnach auch in dem Falle, wenn oberhalb des Knies!? – Von über, nicht aber von über über [dem Fuße].

13R. Papa sagte: Hieraus ist zu entnehmen, daß das Sprungbein bis zur Erde reicht, denn wenn man sagen wollte, es werde unterbrochen, so befindet sich ja dieses über, und der Schenkel über über [dem Fuße]. R. Aši erwiderte: Du kannst auch sagen, es werde unterbrochen, denn was zum Fuße gehört, heißt Fuß.

14OBERHALB DES KNIES. R. Kahana wandte ein: ihre Nachgeburt, die zwischen ihren Füßen von ihr kommt!? Abajje erwiderte: Wenn sie zum Gebären niederkniet, stemmt sie die Fersen gegen die Hüften. –

15Komm und höre. Er hatte seine Füße nicht gepflegt und seinen Bart nicht geordnet!? – Eine euphemitische Wendung. – Komm und höre: Und Šaúl ging seine Füße fließen lassen!? – Eine euphemistische Wendung. –

16Komm und höre:Er läßt seine Füße fließen in der kühlen Kammer!? – Eine euphemistische Wendung. –Zwischen ihren Füßen &c.!? – Eine euphemistische Wendung.

17R. Joḥanan sagte: Sieben Beschlafungen vollzog dieser Frevler an jenem Tage, denn es heißt: zwischen ihren Füßen kniete er, fiel hin und lag da, zwischen ihren Füßen kniete er und fiel um, wo er niederkniete, fiel er erschlagen hin. – Sie hatte ja einen Genuß von der Sünde!? R. Joḥanan erwiderte im Namen des R. Šimo͑n b. Joḥaj: Jeder Wohltat der Frevler

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.