Jevamot — Blatt 103b
1gereicht den Frommen zum Übel. So heißt es: hüte dich mit Ja͑qob zu reden, Gutes oder Böses; allerdings nicht Böses, weshalb aber nicht Gutes? Wohl deshalb, weil die Wohltat der Frevler den Frommen zum Übel gereicht. –
2Allerdings da, weil er den Namen der Götzen nannte, wieso aber bei jener!? –
3Er impfte ihr einen Unflat ein. So sagte R. Joḥanan: Als die Schlange der Ḥava beiwohnte, impfte sie ihr einen Unflat ein. Bei den Jisraéliten, die am Berge Sinaj standen, verlor sich der Unflat, bei den Nichtjuden, die nicht am Berge Sinaj standen, verlor sich der Unflat nicht.
4VOLLZOG SIE DIE ḤALIÇA MIT EINEM SCHUH, DER NICHT IHM GEHÖRT &C. Die Rabbanan lehrten: Seinen Schuh, ich weiß dies nur von seinem Schuh, woher dies vom Schuh eines anderen? Es heißt zweimal Schuh, mit jedem. –
5Weshalb heißt es demnach seinen Schuh? Ein Schuh, der für ihn brauchbar ist; ausgenommen ein zu großer, mit dem er nicht gehen kann, ausgenommen ein zu kleiner, der den größeren Teil des Fußes nicht bedeckt, ausgenommen die Sohlensandale ohne Hacke.
6Einst stand Abajje vor R. Joseph, und als gerade eine Schwägerin zur Ḥaliça kam, sprach er zu ihm: Gib ihm deine Sandale. Da gab er ihm seine linke Sandale. Jener sprach: Allerdings sagten es die Rabbanan von dem Falle, wenn es bereits erfolgt ist, sagten sie es etwa von vornherein!?
7Dieser erwiderte: Auch von einer fremden Sandale sagten die Rabbanan es nur von dem Falle, wenn es bereits erfolgt ist, sagten sie es etwa von vornherein!? Jener entgegnete: So meinte ich es: gib sie ihm und eigne sie ihm zu.
8MIT EINER SANDALE AUS HOLZ. Wer ist der Autor dieser Lehre? Šemuél erwiderte: es ist R. Meír, denn wir haben gelernt: Der Beinlose darf, wie R. Meír sagt, mit seiner Stelze ausgehen. R. Jose verbietet dies. Der Vater Šemuéls erklärte: Wenn sie mit Leder überzogen ist, nach aller Ansicht.
9R. Papi sagte im Namen Rabas: Mit einer abgeschlossenen Sandale darf man die Ḥaliça nicht vollziehen, hat man; sie vollzogen, so ist sie gültig; mit einer entschieden aussätzigen Sandale darf man die Ḥaliça nicht vollziehen, hat man sie vollzogen, so ist sie ungültig.
10R. Papa sagte im Namen Rabas: Weder mit einer abgeschlossenen noch mit einer entschieden aussätzigen Sandale darf man die Ḥaliça vollziehen, hat man sie vollzogen, so ist sie gültig.
11Man wandte ein: Ein abgeschlossenes Haus ist von innen verunreinigend, ein entschieden aussätziges von innen und von außen; beide verunreinigen beim Eintreten.
12Hierbei heißt es ja: wer ins Haus kommt, und wenn du sagst, es gelte fiktiv als niedergerissen, so ist dies ja nicht möglich!? –
13Anders ist es hierbei; die Schrift sagt: man reiße das Haus nieder, auch beim Niederreißen heißt es Haus. –
14Komm und höre: Ein Läppchen von drei zu drei [Fingerbreiten], auch wenn es nicht olivengroß ist, macht, sobald der größere Teil in ein reines Haus gekommen ist, dieses unrein. Doch wohl ein entschieden aussätziges!? – Nein, ein abgeschlossenes. –
15Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: Hat es einen Umfang von mehreren Oliven, so ist, sobald eine Olive in ein reines Haus gekommen ist, dieses unrein.
16Einleuchtend ist es, wenn du dies auf ein entschieden aussätziges beziehst, daß es mit einer Leiche verglichen wird, wieso aber wird es mit einer Leiche verglichen, wenn du dies auf ein abgeschlossenen s beziehst!? –
17Anders ist es hierbei; die Schrift sagt: man soll das Gewand verbrennen, auch beim Verbrennen heißt es Gewand. –
18Sollte man doch hiervon folgern!? – Wir folgern nicht von der Unreinheit auf ein Verbot.
19Rabba sagte: Die Halakha ist, sie vollziehe die Ḥaliça nicht mit einer abgeschlossenen Sandale, mit einer entschieden aussätzigen Sandale oder mit einer für den Götzendienst verwandten Sandale; hat sie sie vollzogen, so ist sie gültig. Sie vollziehe die Ḥaliça nicht mit einer Götzen geweihten,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.