Jevamot — Blatt 104a

1mit einer aus einer abtrünnigen Stadt oder mit einer zu Ehren eines Greises angefertigten; hat sie sie vollzogen, so ist sie ungültig.

2Rabina sprach zu R. Aši: Mit einer zu Ehren eines Greises angefertigten wohl deshalb nicht, weil sie nicht zum Tragen gefertigt ist, und auch das des Gerichtes ist ja nicht zum Tragen bestimmt!?

3Dieser erwiderte: Würde denn der Richter etwas dagegen haben, wenn der Gerichtsdiener sie tragen würde!?

4VOLLZOG SIE DIE ḤALIÇA NACHTS, SO IST SIE GÜLTIG, NACH R. ELEA͑ZAR ABER UNGÜLTIG; WENN AM LINKEN [FUSSE], SO IST SIE UNGÜLTIG, NACH R. ELEA͑ZAR ABER GÜLTIG.

5GEMARA. Es wäre anzunehmen, daß ihr Streit in folgendem besteht; einer ist der Ansicht, man vergleiche Streitsachen mit dem Aussatze, und einer ist der Ansicht, man vergleiche Streitsachen nicht mit dem Aussatze. –

6Nein, alle sind der Ansicht, man vergleiche Streitsachen nicht mit dem Aussatze, denn wenn man sie vergleichen würde, dürfte auch die Beendigung von Gerichtsverhandlungen nicht nachts erfolgen, ihr Streit besteht vielmehr darin: einer ist der Ansicht, die Ḥaliça gleiche dem Beginne einer Gerichtsverhandlung, und einer ist der Ansicht, die Ḥaliça gleiche der Beendigung einer Gerichtsverhandlung.

7Rabba b. Ḥija aus Ktesiphon ließ [die Ḥaliça] vollziehen mit einer Galosche, [vor ihm] allein, nachts. Da sprach Šemuél: Wie groß muß seine Bedeutung sein, daß er nach einer Einzelansicht verfuhr!? –

8Was fiel ihm dabei auf: wenn etwa, daß er es mit einer Galosche zuließ, so gibt es eine anonyme Lehre, und wenn etwa, daß er es nachts tat, so gibt es auch diesbezüglich eine anonyme Lehre!? –

9Vielmehr, daß er es allein tat, fiel ihm auf; wieso vor ihm allein, dies ist ja eine Einzelansicht!? Es wird nämlich gelehrt: Vollzog sie die Ḥaliça vor zweien oder dreien, und einer von ihnen sich als verwandt oder sonst unzulässig erweist, so ist die Ḥaliça ungültig, nach R. Šimo͑n und R. Joḥanan dem Schuster aber gültig. Einst vollzog jemand die Ḥaliça im Gefängnisse zwischen ihm und ihr, und als die Sache vor R. A͑qiba kam, erklärte er sie für gültig.

10Hierzu sagte R. Joseph b. Minjomi, die Halakha sei nicht wie dieses Paar. Wenn du aber willst, sage ich, auch hinsichtlich jener sind es Einzelansichten, denn es wird gelehrt: R. Jišma͑él b. R. Jose erzählte, er habe gesehen, wie Jišma͑él b. Eliša͑ die Ḥaliça mit einer Galosche vor ihm allein nachts vollziehen ließ.

11WENN AM LINKEN [FUSSE], SO IST SIE &C. Was ist der Grund der Rabbanan? U͑la erwiderte: Es ist durch [das Wort] Fuß vom Aussätzigen zu folgern; wie bei diesem der rechte, ebenso hierbei der rechte. – Wieso folgert

12R. Elea͑zar nicht durch [das Wort] Fuß vom Aussätzigen!? Es wird nämlich gelehrt: R. Elea͑zar sagte: Woher, daß das Anbohren am rechten Ohre zu erfolgen hat? Hierbei heißt es Ohr und dort heißt es Ohr, wie da das rechte, ebenso hierbei das rechte.

13R. Jiçḥaq b. Joseph erwiderte im Namen R. Joḥanans: Die Lehre ist umzuwenden.

14Raba erwiderte: Tatsächlich wende man sie nicht um; [das Wort] Ohr ist entbehrlich, [das Wort] Fuß ist nicht entbehrlich. –

15Und wenn es auch nicht entbehrlich ist, was ist dagegen einzuwenden!? – Wohl gilt dies beim Aussätzigen, bei dem Zederholz, Ysop und Karmesinwolle erforderlich sind.

16HAT SIE DEN SCHUH ABGEZOGEN, AUSGESPIEEN, ABER NICHT [DIE SCHRIFTWORTE] GESPROCHEN, SO IST DIE ḤALIÇA GÜLTIG; HAT SIE [DIE SCHRIFTWORTE] GESPROCHEN UND AUSGESPIEEN, ABER NICHT DEN SCHUH ABGEZOGEN, SO IST DIE ḤALIÇA UNGÜLTIG; HAT SIE DEN SCHUH ABGEZOGEN UND [DIE SCHRIFTWORTE] GESPROCHEN, ABER NICHT AUSGESPIEEN, SO IST DIE ḤALIÇA, WIE R. ELIE͑ZER SAGT, UNGÜLTIG, UND WIE R. A͑QIBA SAGT, GÜLTIG.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.