Jevamot — Blatt 105a
1aber nicht ausgespieen und nicht [die Schriftworte] gesprochen hat, die Ḥaliça gültig sei, wenn ausgespieen, aber nicht den Schuh abgezogen und nicht [die Schriftworte] gesprochen, die Ḥaliça ungültig sei, und wenn [die Schriftworte] gesprochen, aber nicht ausgespieen und nicht den Schuh abgezogen, dies überhaupt nicht zu beachten sei.
2Wer ist der Autor: wenn R. Elie͑zer, wieso ist, wenn sie den Schuh abgezogen, aber nicht ausgespieen und nicht [die Schriftworte] gesprochen hat, die Ḥaliça gültig, R. Elie͑zer sagt ja: so geschehe, jede Handlung die zu geschehen hat, sei unerläßlich; doch wohl R. A͑qiba, und er lehrt, daß, wenn sie ausgespieen, aber nicht den Schuh abgezogen und nicht [die Schriftworte] gesprochen hat, die Ḥaliça ungültig sei.
3Für wen, wenn für Fremde, so ist es ja selbstverständlich, sollte dies etwa als Ḥaliça gelten, um Fremden erlaubt zu sein!? Doch wohl für die Brüder. Schließe hieraus. –
4Wodurch unterscheidet sich nach R. A͑qiba das Ausspeien vom Sprechen [der Schriftworte]? –
5Das Sprechen [der Schriftworte] hat am Anfang und am Schlusse zu erfolgen, somit entsteht dadurch keine Verwechselung, das Ausspeien dagegen hat nicht am Anfang, sondern nur am Schlüsse zu erfolgen, somit kann eine Verwechselung entstehen, die dazu führt, eine Ḥaluça den Brüdern zu erlauben.
6Manche sagen, man sandte an ihn wie folgt: Wenn die Schwägerin ausgespieen hat, so vollziehe sie die Ḥaliça. Sie braucht nicht wiederum auszuspeien. So kam einst eine Frau vor R. Ami, vor dem R. Abba b. Mamal saß, und spie aus vor der Entschuhung. Da sprach R. Ami zu ihm: Laß sie die Entschuhung vollziehen und fertige sie ab.
7R. Abba entgegnete: Sie muß ja ausspeien!? – Sie hat bereits ausgespieen. – Mag sie doch [wiederum] ausspeien, was schadet dies!? – Dadurch kann ein Verstoß entstehen. Wenn man sagt, sie müsse wiederum ausspeien, so könnte man glauben, das vorherige Ausspeien sei wirkungslos, und dies dazu führen, eine Ḥaluça den Brüdern zu erlauben. –
8Es muß ja in der Reihenfolge geschehen!? – Die Reihenfolge ist nicht unerläßlich. Dieser glaubte, er wolle ihn nur abweisen, als er aber fortging, dachte er nach und fand folgende Lehre: Einerlei ob die Entschuhung vor dem Ausspeien oder das Ausspeien vor der Entschuhung erfolgt ist, ist die Handlung gültig.
9Levi zog in die Dörfer aus und man fragte ihn folgendes: Kann eine, der die Hand amputiert ist, die Ḥaliça vollziehen? Wie ist es, wenn die Schwägerin Blut gespieen hat? [Es heißt:] jedoch will ich dir berichten, was geschrieben ist in der Schrift der Wahrheit; gibt es denn eine Schrift, die keine Wahrheit ist?
10Er wußte es nicht. Als er hierauf ins Lehrhaus kam, erwiderte man ihm: Heißt es etwa: sie soll den Schuh mit der Hand abziehen!? Heißt es etwa: sie soll Speichel speien!?
11Jedoch will ich dir berichten, was in der Schrift der Wahrheit geschrieben ist;
12auch hierbei ist nichts einzuwenden, denn eines gilt von einer beschworenen Urteilsbesiegelung, und eines gilt von einer nicht beschworenen Urteilsbesiegelung.
13Dies nach R. Šemuél b. Ami, denn R. Šemuél b. Ami sagte im Namen R. Jonathans: Woher, daß eine beschworene Urteilsbesiegelung nicht mehr zerrissen wird? Es heißt: so habe ich denn der Familie E͑li geschworen, ob je gesühnt wird die Schuld der Familie E͑lis durch Schlachtopfer oder durch Speisopfer bis in alle Ewigkeit.
14Raba sagte: Durch Schlachtopfer und Speisopfer wird sie allerdings nicht gesühnt, wohl aber wird sie durch die Worte der Tora gesühnt. Abajje sagte: Durch Schlachtopfer und Speisopfer wird sie allerdings nicht gesühnt, wohl aber wird sie durch Liebeswerke gesühnt. Rabba und Abajje stammten aus der Familie E͑lis; Rabba, der sich mit der Tora befaßte, lebte vierzig Jahre, Abajje, der sich mit der Tora und Liebeswerken befaßte, lebte sechzig Jahre.
15Die Rabbanan lehrten: In Jerušalem war eine Familie, [deren Angehörige] mit ungefähr achtzehn Jahren starben. Sie wandten sich an R. Joḥanan b. Zakkaj, und dieser sprach zu ihnen: Ihr stammt wahrscheinlich aus der Familie E͑lis, von der es heißt: der ganze Zuwachs dieses Hauses soll im Mannesalter sterben; geht und befaßt euch mit der Tora, so werdet ihr leben. Da gingen sie und befaßten sich mit der Tora. Diese nannte man nach ihm ‘Familie des Joḥanan’.
16R. Šemuél b. Inja sagte im Namen Rabhs: Woher, daß das Verhängnis über eine Gemeinde nicht besiegelt wird? – Wieso nicht besiegelt, es heißt ja: wolltest du dich auch mit Laugensalz waschen und viel Seife an dich wenden, befleckt bleibt deine Sünde vor mir!? –
17Vielmehr, woher, daß es, auch wenn es bereits besiegelt war, zerrissen wird? Es heißt: denn welches &c. wie der Heer, unser Gott, so oft wir zu ihm rufen. – Es heißt ja aber: sucht den Herrn, wenn er zu finden ist!? – Das ist kein Einwand; dies gilt von einem Einzelnen, jenes von einer Gemeinde. – Wann [findet ihn] ein Einzelner?
18R. Naḥman erwiderte im Namen des Rabba b. Abuha: In den zehn Tagen vom Neujahrsfeste bis zum Versöhnungstage.
19Man sandte an den Vater Šemuéls: Wenn die Schwägerin Blut gespieen hat, so vollziehe sie die Ḥaliça, weil es nicht möglich ist, daß das Blut ohne Zusatz von Speichel ist.
20Man wandte ein: Man könnte glauben, auch das Blut, das ihm aus dem Munde oder dem Gliede kommt, sei unrein, so heißt es: sein Fluß ist unrein; dieser ist unrein, das ihm aus dem Munde oder dem Gliede kommende Blut aber ist nicht unrein, sondern rein!? –
21Das ist kein Einwand; das eine, wenn sie saugt, das andere, wenn sie es fließen läßt.
22IST DIE ḤALIÇA AN EINEM TAUBEN &C.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.