Jevamot — Blatt 107a

1DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, NUR VERLOBTE KÖNNEN DIE WEIGERUNG ERKLÄREN; DIE SCHULE HILLELS SAGT, VERLOBTE UND VERHEIRATETE.

2DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, NUR DEM EHEMANNE UND NICHT DEM SCHWAGER; DIE SCHULE HILLELS SAGT, DEM EHEMANNE UND DEM SCHWAGER.

3DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, NUR IN SEINER GEGENWART; DIE SCHULE HILLELS SAGT, IN SEINER GEGENWART UND IN SEINER ABWESENHEIT. DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, NUR VOR GERICHT; DIE SCHULE HILLELS SAGT, VOR GERICHT UND AUSSER GERICHT.

4DIE SCHULE HILLELS SPRACH ZUR SCHULE ŠAMMAJS: SIE DARF, SOLANGE SIE MINDERJÄHRIG IST, AUCH VIERUND FÜNFMAL DIE WEIGERUNG ERKLÄREN. DIE SCHULE ŠAMMAJS ERWIDERTE: DIE TÖCHTER JISRAÉLS SIND KEINE PROSTITUIERTEN; VIELMEHR ERKLÄRE SIE DIE WEIGERUNG UND WARTE BIS SIE GROSSJÄHRIG IST, ERKLÄRE DIE WEIGERUNG UND VERHEIRATE SICH.

5GEMARA. R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Folgendes ist der Grund der Schule Šammajs: Bei der Heirat gibt es keine Bedingung, und wenn eine Verheiratete die Weigerung erklären dürfte, könnte man glauben, bei der Heirat gebe es eine Bedingung. –

6Was ist bei der zu berücksichtigen, die unter den Baldachin gekommen, aber nicht beschlafen worden ist!? – Weil es auch bei der Baldachin[übergabe] keine Bedingung gibt. –

7Was ist zu berücksichtigen bei der, die der Vater den Vertretern des Ehemannes übergeben hat!? – Die Rabbanan haben nicht unterschieden. –

8Und die Schule Hillels!? – Man weiß, daß die Heirat einer Minderjährigen nur rabbanitisch gültig ist. Rabba und R. Joseph erklärten beide: Folgendes ist der Grund der Schule Šammajs: niemand macht seine Beiwohnung zur Unzucht. –

9Was ist bei der zu berücksichtigen, die unter den Baldachin gekommen, aber nicht beschlafen worden ist!? – Niemand wünscht, daß der Baldachin zu einem Verbote führe. – Was ist bei der zu berücksichtigen, die der Vater den Vertretern des Ehemannes übergeben hat!? – Die Rabbanan haben nicht unterschieden. – Und die Schule Hillels!? – Da Antrauung und Eheurkunde erforderlich sind, so sagt mau nicht, es sei eine Beiwohnung der Unzucht.

10R. Papa erklärte: Der Grund der Schule Šammajs ist, wegen des Fruchtgenusses, und der Grund der Schule Hillels ist, wegen des Fruchtgenusses. Der Grund der Schule Šammajs ist, wegen des Fruchtgenusses: wenn du sagen wolltest, die Verheiratete könne die Weigerung erklären, so könnte er, da sie ihn später verläßt, ihre [Früchte] verzehren. Die Schule Hillels sagt: im Gegenteil, wenn du sagst, sie könne die Weigerung erklären, so melioriert er sie, denn er denkt, ihre Verwandten würden sonst auf sie einreden und sie aus seinem Besitze bringen.

11Raba erklärte: Der Grund der Schule Šammajs ist, weil niemand sich mit einem Gastmahle abmüht und es verdirbt. – Und die Schule Hillels!? – Beiden ist es lieb, verheiratet zu heißen.

12DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, NUR DEM EHEMANNE &C. R. Oša͑ja sagte: Sie kann die Weigerung erklären gegen die Eheformel, nicht aber gegen die Gebundenheit. R. Ḥisda sagte: Folgendes ist der Grund R. Oša͑jas: die Eheformel, die mit ihrem Willen erfolgt ist, kann sie aufheben, die Gebundenheit, die ohne ihren Willen erfolgt ist, kann sie nicht aufheben. –

13Die [Aneignung durch] Beiwohnung kann ja auch gegen ihren Willen erfolgen,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.