Jevamot — Blatt 108b

1DIE REGEL IST: ERFOLGTE DIE SCHEIDUNG NACH DER WEIGERUNGSERKLÄRUNG, SO DARF SIE ZU IHM NICHT ZURÜCKKEHREN, ERFOLGTE DIE WEIGERUNGSERKLÄRUNG NACH DER SCHEIDUNG, SO DARF SIE ZU IHM ZURÜCKKEHREN.

2WENN SIE IHREM EHEMANNE DIE WEIGERUNG ERKLÄRTE, SICH MIT EINEM ANDEREN VERHEIRATETE UND ER SICH VON IHR SCHEIDEN LIESS, DARAUF MIT EINEM ANDEREN, UND SIE IHM DIE WEIGERUNG ERKLÄRTE, UND DARAUF MIT EINEM ANDEREN, UND ER SICH VON IHR SCHEIDEN LIESS, SO DARF SIE ZU DEM NICHT ZURÜCKKEHREN, VON DEM SIE DURCH SCHEIDUNG, UND ZU DEM ZURÜCKKEHREN, VON DEM SIE DURCH WEIGERUNGSERKLÄRUNG FORT IST.

3GEMARA. Demnach hebt die Weigerungserklärung die Scheidung auf,

4und dem widersprechend wird gelehrt, daß, wenn, sie ihrem Ehemanne die Weigerung erklärte, sich mit einem anderen verheiratete und er sich von ihr scheiden ließ, darauf mit einem anderen, und sie ihm die Weigerung erklärte, darauf mit einem anderen und er sich von ihr scheiden ließ, und darauf mit einem anderen, und sie ihm die Weigerung erklärte, sie zu dem nicht zurückkehren dürfe, von dem sie durch Scheidung, und zu dem zurückkehren dürfe, von dem sie durch Weigerung fort ist, wonach die einem anderen erklärte Weigerung seine Scheidung nicht aufhebt!?

5R. Jehuda erwiderte im Namen Šemuéls: Geteilt, wer das eine lehrte, lehrte das andere nicht.

6Raba sprach: Was ist dies für ein Einwand, vielleicht hebt die ihm selbst erklärte Weigerung seine Scheidung auf, und die einem anderen erklärte Weigerung seine Scheidung nicht auf!? – Die einem anderen erklärte Weigerung hebt seine Scheidung wohl deshalb nicht auf, weil er sie, da sie sein Winken und Zwinkern versteht, beeinflussen und wiedernehmen könnte, somit sollte auch die ihm selbst erklärte Weigerung seine Scheidung nicht aufheben, weil er sie, da sie sein Winken und Zwinkern versteht, beeinflussen und wiedernehmen könnte!? –

7Er hat bereits sie zu beeinflussen versucht, und sie ließ sich nicht beeinflussen.

8Vielmehr, wenn hier auf einen Widerspruch hingewiesen werden sollte, so besteht einer hinsichtlich [der Weigerungserklärung] des anderen: Wenn sie ihm die Weigerung erklärt und er sie wiedergenommen hatte, worauf er ihr einen Scheidebrief gab, und sie sich mit einem anderen verheiratete, und darauf verwitwet oder geschieden wird, so darf sie zu ihm nicht mehr zurückkehren. Nur wenn sie verwitwet oder geschieden wird, wenn sie aber die Weigerung erklärt, darf sie zu ihm zurückkehren. Demnach hebt die dem anderen erklärte Weigerung seine Scheidung auf,

9und dem widersprechend wird gelehrt, daß, wenn sie ihrem Ehemanne die Weigerung erklärte, sich mit einem anderen verheiratete und er sich von ihr scheiden ließ, darauf mit einem anderen, und sie ihm die Weigerung erklärte, sie zu dem nicht zurückkehren dürfe, von dem sie durch Scheidung, und zu dem zurückkehren dürfe, von dem sie durch Weigerung fort ist, wonach die dem anderen erklärte Weigerung seine Scheidung nicht aufhebt!?

10R. Elea͑zar erwiderte: Geteilt, wer das eine lehrte, lehrte das andere nicht. U͑la erwiderte: Wenn die Scheidung dreimal wiederholt worden ist, sodaß sie als Erwachsene erscheint. –

11Wer sind die Autoren? R. Jehuda erwiderte im Namen Rabhs: Hierüber heißt es: Unser Wasser trinken wir für Geld, unser Holz erlangen wir gegen Zahlung. Nach folgender Halakha wurde zur Zeit der Gefahr geforscht. Darf sie, wenn sie vom ersten durch Scheidung und vom anderen durch Weigerung fort ist, zum ersten zurückkehren?

12Sie mieteten einen Mann um vierhundert Zuz und ließen R. A͑qiba im Gefängnisse fragen, und er verbot es. Ebenso R. Jehuda b. Bethera in Nezibis, und er verbot es.

13R. Jišma͑él b. R. Jose sagte: Dies brauchte nicht [gefragt zu werden]; wenn dies in einem mit der Ausrottungsstrafe belegten Falle erlaubt ist, um wieviel mehr in einem mit einem Verbote belegten.

14Sie fragten vielmehr wie folgt. Darf sie, wenn sie die Frau des Bruders seiner Mutter war, die ihm somit zweitgradig inzestuös ist, und sein Bruder väterlicherseits sie geheiratet hat und gestorben ist, jetzt die Weigerung erklären und die frühere Heirat aufheben, sodaß an ihrer Nebenbuhlerin die Schwagerehe zu vollziehen ist. Ist im Falle eines Gebotes eine Weigerung nach dem Tode zulässig oder nicht?

15Sie mieteten zwei Männer um vierhundert Zuz und ließen R. A͑qiba im Gefängnisse fragen, und er verbot es. Ebenso R. Jehuda b. Bethera in Nezibis, und er verbot es.

16R. Jiçḥaq b. Ašjan sagte: Rabh pflichtet bei, daß sie den Brüdern dessen, dem sie verboten ist, erlaubt sei.

17Selbstverständlich, nur er ist es, dessen Winken und Zwinkern sie versteht, nicht aber die Brüder!? – Man könnte glauben, sie sei mit Rücksicht auf diesen auch den anderen verboten, so lehrt er uns.

18Manche lesen: R. Jiçḥaq b. Ašjan sagte: Wie sie ihm verboten ist, ebenso ist sie den übrigen Brüdern verboten. – Sie versteht ja ihr Winken und Zwinkern nicht!? – Mit Rücksicht auf diesen ist sie auch den Brüdern verboten.

19W ENN JEMAND SICH VON SEINER FRAU GESCHIEDEN UND SIE WIEDERGENOMMEN HAT SO IST SIE DEM SCHWAGER ERLAUBT,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.