Jevamot — Blatt 109b

1Hierzu sagte R. Abahu: Man folgere es durch [das Wort] jagen; hierbei heißt es: suche den Frieden und jage ihm nach, und dort heißt es: wer nach Wohltat und Liebe jagt, wird Leben, Wohltat und Ehre finden. Die Auflösung von Gelübden. Dies nach R. Nathan, denn es wird gelehrt: R. Nathan sagte: Tut jemand ein Gelübde, so ist es ebenso, als würde er eine Opferhöhe errichten, und erfüllt er es, so ist es ebenso, als würde er darauf ein Opfer darbringen.

2Man halte sich fern von drei Dingen. Von Weigerungserklärungen. Sie könnte, wenn sie großjährig ist, es bereuen. Von Depositenannahmen. Von einem Mitbürger, der sein Haus wie sein eigenes betrachtet. Von Bürgschaften. Von den šelaçjonischen Bürgschaften.

3R. Jiçḥaq sagte nämlich: Es heißt: schlecht, ganz schlecht ergeht es dem, der sich für einen Fremden verbürgt; Unglück auf Unglück kommt über die, die Proselyten aufnehmen, die šelaçjonische Bürgschaft übernehmen, und der sich an die Lehre herandrängt. Die Proselyten aufnehmen, nach R. Ḥelbo, denn R. Ḥelbo sagte, Proselyten seien für die Jisraéliten wie ein Ausschlag unangenehm.

4Die šelaçjonische Bürgschaft, von der es heißt: ausziehen und stoßen. Der sich an die Lehre herandrängt, denn es wird gelehrt: R. Jose sagte: Wenn jemand sagt, er habe keine Tora, so hat er nichts von der Tora. –

5Selbstverständlich!? – Vielmehr, wenn jemand sagt, er habe nur die Tora, so erhält er [Lohn] nur für die Tora. – Auch dies ist ja selbstverständlich!? – Vielmehr, er erhält auch nichts für die Tora. – Aus welchem Grunde? R. Papa erwiderte: Die Schrift sagt:daß ihr lernt und danach handelt; wer danach handelt, lerne auch, wer nicht danach handelt, lerne auch nicht.

6Wenn du willst, sage ich: tatsächlich, wie wir zuerst gesagt haben: wenn jemand sagt, er habe nur die Tora, so erhält er [Lohn] nur für die Tora. Dies ist wegen des Falles nötig, wenn er andere lehrt, die danach handeln; man könnte glauben, er erhalte dieserhalb einen Lohn, so lehrt er uns.

7Wenn du aber willst, sage ich: [der Passus,] der sich an die Lehre herandrängt, bezieht sich auf einen Richter, der bei einer Rechtsfrage, die vor ihn kommt, eine Sache mit einer Sache vergleicht, und nicht zu seinem Lehrer geht und ihn fragt.

8R. Šemuél b. Naḥmani sagte nämlich im Namen R. Jonathans: Der Richter stelle sich stets vor, als liege ihm ein Schwert zwischen den Hüften und sei die Hölle unter ihm offen, denn es heißt: siehe, das ist das Bett Šelomos, sechzig Helden von den Helden Jisraéls umringen dasselbe &c. wegen nächtlichen Grauens; wegen des Grauens vor der Hölle, die der Nacht gleicht.

9R. GAMLIÉL SAGT, HAT SIE DIE WEIGERUNG ERKLÄRT &C. – R. Elea͑zar fragte Rabh: Was ist der Grund R. Gamliéls: weil er der Ansicht ist, die Antrauung einer Minderjährigen befinde sich in der Schwebe, und mit ihrem Heranwachsen wachse auch diese, somit auch dann, wenn er ihr nicht beigewohnt hat,

10oder weil er der Ansicht ist, sobald er sich die Schwester der Schwägerin antraut, werde die Schwägerin entbunden, somit nur dann, wenn er ihr beigewohnt hat, nicht aber, wenn er ihr nicht beigewohnt hat?

11Dieser erwiderte: Folgendes ist der Grund R. Gamliéls: weil er der Ansicht ist, sobald er sich die Schwester der Schwägerin antraut, werde die Schwägerin entbunden, somit nur dann, wenn er ihr beigewohnt hat, nicht aber, wenn er ihr nicht beigewohnt hat.

12R. Šešeth sprach: Ich glaube, Rabh sagte diese Lehre schlummernd und schlafend. Es wird gelehrt: Wenn jemand sich eine Minderjährige angetraut hat, so befindet sich die Antrauung in der Schwebe, und unter Schwebe ist wohl zu verstehen, mit ihrem Heranwachsen wachse auch diese; also auch dann, wenn er ihr nicht beigewohnt hat.

13Rabin, Sohn des R. Naḥman, sprach zu ihm: Der Zustand der Minderjährigen befindet sich in der Schwebe, denn wenn er ihr beiwohnt, ist [die Antrauung] gültig, sonst aber nicht. Sie kann [bis dahin] sagen: er ist mir überlegen und ich bin ihm überlegen. –

14Ist Rabh denn der Ansicht, nur wenn er ihr beigewohnt hat, sonst aber nicht, es wurde ja gelehrt, daß, wenn eine Minderjährige die Weigerung nicht erklärt, und nachdem sie herangewachsen ist, sich [mit einem anderen] verheiratet hat, sie, wie Rabh sagt, eines Scheidebriefes vom anderen nicht benötige, und wie Šemuél sagt, eines Scheidebriefes vom anderen benötige.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.