Jevamot — Blatt 10a

1Als Merkzeichen diene dir: gestorben, geboren und die Schwagerehe vollzogen, gestorben, geboren und die Schwagerehe vollzogen.

2Rabbi hält nichts von jenen Regeln. R. Ada aus Qorḥina erklärte vor R. Kahana im Namen Rabas: Tatsächlich hält Rabbi von jenen Regeln, und dies ist wie folgt zu verstehen: bei der Mutter, der Genotzüchtigten seines Vaters, kann nur eines vorkommen und nicht beides;

3hat Ja͑qob zwei Schwestern genotzüchtigt, so kann es vorkommen, daß die Schwester ihre Schwägerin ist, nicht aber, daß die diesem verbotene jenem erlaubt ist,

4und hat er zwei einander Fremde genotzüchtigt, so kann es vorkommen, daß die diesem verbotene jenem erlaubt ist, nicht aber, daß die Schwester ihre Schwägerin ist.

5R. Aši erklärte: Tatsächlich hält Rabbi nichts von jenen Regeln, auch spricht [die Mišna] von Strittigem, und wenn er zu ihm sagte: ich glaube, dieser hat kein Gehirn im Schädel,

6so meinte er es wie folgt: du solltest über die Mišna genau nachdenken; sie vertritt die Ansicht R. Jehudas, der die Genotzüchtigte seines Vaters verbietet.

7[Weiter] lehrt er nämlich, sechs Inzestuöse seien strenger als jene, weil sie mit Fremden verheiratet waren, und ihre Nebenbuhlerinnen sind erlaubt: die Mutter, die Frau seines Vaters und die Schwester seines Vaters [&c.]. Welche Mutter, wenn die Angeheiratete seines Vaters, so ist sie ja die Frau seines Vaters;

8doch wohl die Genotzüchtigte seines Vaters, und er lehrt: weil sie mit Fremden verheiratet waren. Nur mit Fremden, nicht aber mit den Brüdern. Der diese Ansicht vertritt, ist R. Jehuda, der die Genotzüchtigte seines Vaters verbietet, und deshalb lehrt er nicht von dieser.

9Rabina sprach zu R. Aši: Dies kann ja auch nach R. Jehuda vorkommen, wenn jener das Verbot übertreten und sie geheiratet hat!? — Von Übertretungen spricht er nicht.

10R. Aši sprach zu R. Kahana: Dies kann ja auch ohne Übertretung vorkommen; wenn Ja͑qob seine Schwiegertochter genotzüchtigt, von ihr einen Sohn gezeugt hat und [ihr Ehemann] kinderlos gestorben ist, sodaß sie ihrem Sohne [zur Schwagerehe] zufällt; da sie selbst ihm verboten ist, so ist ihm auch ihre Nebenbuhlerin verboten.

11Dieser erwiderte: Er spricht nur von der auf erlaubte Weise erfolgten Bruderschaft, nicht aber von der auf verbotene Weise erfolgten.

12Dennoch berichtigte es Levi in seiner Mišna, denn Levi lehrte: Die Mutter entbindet zuweilen die Nebenbuhlerin und zuweilen nicht: wenn seine Mutter eine Angeheiratete seines Vaters war und sein Bruder väterlicherseits sie geheiratet hat und gestorben ist, so entbindet die Mutter ihre Nebenbuhlerin nicht;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.