Jevamot — Blatt 9b
1R. Šimo͑n und die Rabbanan, und er nennt diese!?
2Über den Fall, wenn die Vollziehung der Schwagerehe nach der Geburt erfolgt ist streitet R. Šimo͑n nicht.
3R. Oša͑ja sagte ja aber, R. Šimo͑n streite auch hinsichtlich des ersteren!?
4R. Oša͑ja ist widerlegt worden.
5Aber R. Jehuda sagte ja im Namen Rabhs und ebenso lehrte R. Ḥija: Bei diesen allen kann es vorkommen, daß die diesem verbotene jenem erlaubt, und die jenem verbotene diesem erlaubt ist, und daß an der Schwester, die ihre Schwägerin ist, die Ḥaliça oder die Schwagerehe zu vollziehen ist.
6R. Jehuda bezieht dies [auf die Inzestuösen] von der Schwiegermutter ab, nicht aber auf die sechs vorangehenden,
7denn dies kann nur bei seiner Tochter
8von einer Genotzüchtigten vorkommen und nicht von einer Angeheirateten, und er spricht nur von Angeheirateten und nicht von Genotzüchtigten.
9Abajje bezieht dies auch auf die Tochter seiner Genotzüchtigten, denn da es bei dieser vorkommen kann, so ist es einerlei, ob von der Genotzüchtigten oder von der Angeheirateten, nicht aber auf die Frau seines nicht gleichzeitig mit ihm gelebt habenden Bruders,
10denn dies kann nur nach R. Šimo͑n vorkommen und nicht nach den Rabbanan, und von Strittigem spricht er nicht.
11R. Saphra bezieht dies auch auf die Frau seines nicht gleichzeitig mit ihm gelebt habenden Bruders, und zwar kann dies bei sechs Brüdern vorkommen, nach R. Šimo͑n.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.