Jevamot — Blatt 115a

1denn wenn sie wollte, könnte sie sagen, Frieden habe in der Welt geherrscht, oder aber kann, da es feststeht, sie sage es aus Vermutung, [der Umstand,] sie habe keine Veranlassung zu lügen, diese Feststellung nicht entkräften? –

2Komm und höre: [Sagt sie:] sie haben über uns das Haus in Brand gesteckt, sie haben über uns die Höhle in Brand gesteckt, er ist gestorben und ich bin entkommen, so ist sie nicht glaubhaft. – Anders ist es da, wo ihr zu erwidern ist: wie dir ein Wunder geschehen ist, kann auch ihm ein Wunder geschehen sein. –

3Komm und höre: [Sagt sie:] Nichtjuden überfielen uns, er ist getötet worden und ich bin entkommen, so ist sie glaubhaft. – Hierbei nach R. Idi, denn R. Idi sagte, eine Frau habe ihre Waffen bei sich.

4Einst ereignete es sich, daß einem bei Beendigung der Antrauung der Hochzeitsbaldachin im Brand geriet. Da rief seine Frau: Seht meinen Mann! Als man herankam, fand man einen versengten Menschen und eine versengte Hand liegen.

5R. Ḥija b. Abin wollte entscheiden, dies gleiche [dem Falle, wenn sie sagt:] sie haben über uns das Haus in Brand gesteckt, sie haben über uns die Höhle in Brand gesteckt. Da sprach Raba: Wieso denn, da sagte sie nicht: seht meinen Mann, seht meinen Mann, hierbei aber fand man einen versengten Menschen und eine versengte Hand. –

6Und R. Ḥija b. Abin!? – Der versengte Mensch, der da lag, war vielleicht ein anderer, der ihn retten wollte und verbrannt wurde, und die Hand, die da lag, von [ihrem Manne], der vom Feuer erfaßt wurde, und aus Scham über sein Gebrechen in die Welt ausgewandert ist.

7Sie fragten: Wie verhält es sich bei einem einzelnen Zeugen, wenn Krieg herrschte: ist ein einzelner Zeuge deshalb glaubhaft, weil er bei einer Sache, die sich heraussteilen kann, nicht lügt, somit lügt er auch hierbei nicht, oder ist ein einzelner Zeuge deshalb glaubhaft, weil sie selber genau prüft und sich erst dann verheiratet, hierbei aber verheiratet sie sich ohne genau zu prüfen.

8Rami b. Ḥama erwiderte : Komm und höre: R. A͑qiba erzählte: Als ich nach Nehardea͑ zur Interkalation des Schaltjahres kam, traf ich Neḥemja aus Bedali, und er sagte mir, er habe gehört, mit Ausnahme von R. Jehuda b. Baba erlaube niemand im Jisraéllande auf die Aussage eines einzelnen Zeugen hin einer Frau zu heiraten. Ich erwiderte ihm: So ist es. Hierauf sprach er zu mir: Sage ihnen in meinem Namen: Ihr wisset, daß in diesem Lande Kriegsbanden streifen; von R. Gamliél dem Älteren ist es mir überliefert, daß man auf die Aussage eines einzelnen Zeugen hin einer Frau zu heiraten erlaube.

9[Die Worte,] in diesem Lande Kriegsbanden streifen, sind wohl wie folgt zu verstehen: obgleich in diesem Lande Kriegsbanden streifen, dennoch ist es mir überliefert, daß man auf die Aussage eines einzelnen Zeugen hin zu heiraten erlaube. Demnach ist ein einzelner Zeuge glaubhaft.

10Raba erwiderte: Wieso demnach gerade dieses Land, er sollte doch gesagt haben: überall, wo Kriegsbanden sich befinden!? Vielmehr, erklärte Raba, sagte er wie folgt: ihr wisset, daß in diesem Lande Kriegsbanden streifen, sodaß es mir nicht möglich ist, meine Familie zu verlassen und vor den Gelehrten zu erscheinen; von R. Gamliél dem Älteren ist es mir aber überliefert, daß man auf die Aussage eines einzelnen Zeugen hin einer Frau zu heiraten erlaube. –

11Komm und höre: Einst reisten zwei Schriftgelehrte mit Abba Jose b. Simaj zu Schiff, und dieses ging unter; und auf die Aussage von Frauen hin erlaubte Rabbi ihren Frauen zu heiraten. Ein Gewässer gleicht ja einem Kriege, und Frauen, auch hundert, gleichen ja einem einzelnen Zeugen, und er lehrt, daß er ihnen zu heiraten erlaubte. –

12Glaubst du, es war ja ein unumgrenztes Gewässer und bei einem unumgrenzten Gewässer ist ja die Frau verboten!?

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.