Jevamot — Blatt 116b

1Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen in dem Falle, wenn er den Zank herbeiführt.

2Sie fragten: Ist ein einzelner Zeuge [glaubhaft], wenn Zank zwischen ihnen herrschte: ist ein einzelner Zeuge deshalb glaubhaft, weil er bei einer Sache, die sich herausstellen kann, nicht lügt, somit lügt er auch hierbei nicht, oder ist ein einzelner Zeuge deshalb glaubhaft, weil sie selber genau prüft und sich erst dann verheiratet, und hierbei, wo Zank zwischen ihnen herrschte, verheiratet sie sich ohne zu prüfen? – Dies bleibt unentschieden.

3R. JEHUDA SAGT, SIE SEI ÜBERHAUPT NUR DANN GLAUBHAFT &C. Es wird gelehrt: Sie sprachen zu R. Jehuda: Nach deiner Ansicht kann eine Schlaue sich verheiraten und eine Närrin nicht!? Vielmehr, darf sowohl die eine als auch die andere sich verheiraten.

4Einst kam eine vor das Gericht R. Jehudas, und sie sprachen zu ihr: Klage über deinen Mann, zerreiße deine Kleider und zause dein Haar. – Sie lehrten sie simulieren!? – Sie waren der Ansicht der Rabbanan, und damit er ihr [zu heiraten] erlaube, veranlaßten sie sie dazu.

5DIE SCHULE HILLELS SAGTE: WIR HÖRTEN DIES NUR VON DEM FALLE, WENN SIE VON DER GETREIDEERNTE KOMMT, UND ZWAR GILT DIES NUR IM SELBEN LANDE, WIE BEI JENEM EREIGNISSE.

6DIE SCHULE ŠAMMAJS ERWIDERTE: EINERLEI, OB SIE VON DER GETREIDEERNTE, VON DER OLIVENLESE ODER VON DER WEINLESE KOMMT, AUCH WENN VON EINEM LANDE NACH DEM ANDEREN; DIE WEISEN SPRECHEN NUR DESHALB VON DER GETREIDEERNTE, WEIL JENER FALL SICH DANN EREIGNETE. DIE SCHULE HILLELS TRAT ZURÜCK UND BEKANNTE SICH ZUR ANSICHT DER SCHULE ŠAMMAJS.

7GEMARA. Es wird gelehrt: Die Schule Šammajs sprach zur Schule Hillels: Nach euerer Ansicht gilt dies nur von der Weizenernte, woher dies von der Gerstenernte; ferner nur von der Getreideernte, woher dies von der Wein-, Oliven-, Dattel- und Feigenlese!?

8Vielmehr ereignete sich jener Fall bei der Getreideernte, und dasselbe gilt auch von allen, und ebenso geschah es in jenem Falle im selben Lande, und dasselbe gilt auch von anderen. –

9Und die Schule Hillels? – Im selben Lande, wo Menschen vorhanden sind, fürchtet sie, aus einem Lande in einem anderen aber, wo solche nicht vorhanden sind, fürchtet sie nicht. – Und die Schule Šammajs!? – Sie fürchtet auch dann, da Karawanen verkehren.

10Was war es für ein Ereignis? R. Jehuda erwiderte im Namen Šemuéls: Einst gingen gegen Ende der Weizenernte zehn Personen zur Weizenernte, und eine Schlange biß einen von ihnen, worauf er starb. Hierauf ging seine Frau aufs Gericht und meldete dies, und als man es untersuchte, bestätigten sich ihre Worte. In jener Stunde lehrten sie: Wenn eine Frau sagt, ihr Mann sei gestorben, so darf sie sich verheiraten, ihr Mann sei gestorben, so ist an ihr die Schwagerehe zu vollziehen.

11Es wäre anzunehmen, daß R. Ḥananja b. A͑qabja und die Rabbanan denselben Streit führen wie die Schule Šammajs und die Schule Hillels. Es wird nämlich gelehrt: Man darf das Entsündigungswasser und die Entsündigungsasche nicht in einem Schiffe über den Jarden führen,

12noch an einem Ufer stehen und sie nach dem anderen Ufer werfen, noch auf dem Wasser schwimmen lassen, noch auf einem Tiere oder seinem Nächsten reitend [bei sich tragen], es sei denn, daß seine Füße den Boden berühren; wohl aber darf man sie anstandslos über eine Brücke tragen, sowohl über den Jarden als auch über jeden anderen Fluß. R. Ḥananja b. A͑qabja sagt, sie haben es nur in einem Schiffe auf dem Jarden verboten, wie bei jenem Ereignisse.

13Es wäre anzunehmen, die Rabbanan seien der Ansicht der Schule Šammajs und R. Ḥananja b. A͑qabja der Ansicht der Schule Hillels. –

14Die Rabbanan können dir erwidern: Unsere Ansicht gilt auch nach der Schule Hillels, denn die Schule Hillels vertritt da ihre Ansicht, weil sie fürchtet, und nur in einer nahen Gegend fürchtet sie, nicht aber in einer fernen Gegend, hierbei aber ist es einerlei, ob auf dem Jarden oder auf anderen Flüssen.

15Desgleichen kann R. Ḥananja b. A͑qabja dir erwidern: meine Ansicht gilt auch nach der Schule Šammajs, denn die Schule Šammajs vertritt da ihre Ansicht, weil [die Frau] selbst prüft und sich erst dann verheiratet, somit ist es einerlei, ob in einer nahen Gegend oder in einer fernen Gegend, hierbei aber, wo es nur wegen jenes Ereignisses [verboten] ist, haben die Rabbanan es nur in einem Schiffe und auf dem Jarden verboten, wo das Ereignis geschah, auf anderen Flüssen aber, auf denen solches sich nicht ereignete, haben sie es nicht verboten. –

16Was war es für ein Ereignis? R. Jehuda erwiderte im Namen Rabhs: Einst führte jemand Entsündigungswasser und Entsündigungsasche in einem Schiffe auf dem Jarden, und darauf fand man ein olivengroßes Stück von einer Leiche im Boden des Schiffes stecken. In jener Stunde lehrten sie: Man darf das Entsündigungswasser und die Entsündigungsasche nicht in einem Schiffe über den Jarden führen.

17DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGTE, SIE DÜRFE SICH VERHEIRATEN UND ERHALTE IHRE MORGENGABE; DIE SCHULE HILLELS SAGTE, SIE DÜRFE SICH VERHEIRATEN UND ERHALTE NICHT IHRE MORGENGABE. DIE SCHULE ŠAMMAJS SPRACH ZU JENER: WENN IHR DIE SCHWERE UNZUCHT FREIGEGEBEN HABT, WIE SOLLTEN WIR DEN LEICHTEREN GELDBETRAG NICHT FREIGEBEN!? DIE SCHULE HILLELS ERWIDERTE :

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.