Jevamot — Blatt 117a

1WIR FINDEN, DASS AUF IHRE AUSSAGE HIN DIE BRÜDER DIE ERBSCHAFT NICHT ANTRETEN.

2DIE SCHULE ŠAMMAJS ENTGEGNETE: DIES GEHT AUCH AUS DER URKUNDE IHRER MORGENGABE HERVOR, DENN [IN DIESER] SCHRIEB ER IHR: WENN DU DICH MIT EINEM ANDEREN VERHEIRATEST, SO ERHÄLTST DU, WAS DIR VERSCHRIEBEN IST. DIE SCHULE HILLELS TRAT ZURÜCK UND BEKANNTE SICH ZUR ANSICHT DER SCHULE ŠAMMAJS.

3GEMARA. R. Ḥisda sagte: Ist an ihr die Schwagerehe vollzogen worden, so tritt auf ihre Aussage hin ihr Schwager die Erbschaft an. Jene stützten sich auf eine Deutung der Urkunde, und wir sollten uns auf eine Deutung der Tora nicht stützen!?

4Der Allbarmherzige sagt: soll auf den Namen seines Bruders eintreten, und er ist eingetreten.

5R. Naḥman sagte: Wenn sie vor Gericht kommt und sagt: mein Mann ist gestorben, erlaubt mir zu heiraten, so erlaubt man ihr zu heiraten und gibt ihr ihre Morgengabe; [sagt sie:] gebt mir meine Morgengabe, so erlaubt man ihr nicht einmal zu heiraten, denn sie kam nur wegen der Morgengabe.

6Sie fragten: Wie ist es, [wenn sie sagt:] erlaubt mir zu heiraten und gebt mir meine Morgengabe; ist sie, da sie ihre Morgengabe verlangt, wegen der Morgengabe gekommen, oder aber pflegt man all seine Ansprüche vor Gericht vorzutragen? Und wie ist es, [wenn sie sagt:] gebt mir meine Morgengabe und erlaubt mir zu heiraten;

7ist sie in diesem Falle entschieden wegen der Morgengabe gekommen, oder weiß sie nicht, wodurch sie erlaubt wird? – Dies bleibt unentschieden.

8ALLE SIND GLAUBHAFT, FÜR SIE ZEUGNIS ABZULEGEN, AUSGENOMMEN IHRE SCHWIEGERMUTTER, DIE TOCHTER IHRER SCHWIEGERMUTTER, IHRE NEBENBUHLERIN, IHRE SCHWÄGERIN UND DIE TOCHTER IHRES MANNES.

9WELCHEN UNTERSCHIED GIBT ES ZWISCHEN SCHEIDUNG UND TOD? DIE URKUNDE BEWEIST ES.

10GEMARA. Sie fragten: Wie verhält es sich mit der Tochter ihres Schwiegervaters; erfolgt dies bei der Tochter ihrer Schwiegermutter aus dem Grunde, weil, da ihre Mutter sie haßt, auch diese sie haßt, und hierbei ist keine sie hassende Mutter vorhanden,

11oder aber erfolgt dies bei der Tochter ihrer Schwiegermutter aus dem Grunde, weil diese sich sagt, sie verzehre den Erwerb ihrer Mutter, und auch jene sagt sich, sie verzehre den Erwerb ihrer Eltern? –

12Komm und höre: Alle sind glaubwürdig, für sie Zeugnis abzulegen, ausgenommen fünf Frauen. Demnach wären es sechs. – Vielleicht die Tochter ihrer Schwiegermutter aus dem Grunde, weil diese sich sagt, sie verzehre den Erwerb ihrer Eltern, somit ist es einerlei, ob die Tochter ihrer Schwiegermutter oder die Tochter ihres Schwiegervaters. –

13Wir haben ja eine Lehre: ausgenommen sieben Frauen!? – Dies nach R. Jehuda, denn wir haben gelernt: R. Jehuda fügt noch die Frau [ihres] Vaters und die Schwiegertochter hinzu.

14Jene erwiderten ihm: Die Frau ihres Vaters ist unter Tochter ihres Mannes und die Schwiegertochter ist unter Schwiegermutter einbegriffen. –

15Und R. Jehuda!? – Allerdings haßt eine Schwiegermutter ihre Schwiegertochter, weil sie sich sagt, diese verzehre ihren Erwerb, weshalb aber sollte eine Schwiegertochter ihre Schwiegermutter hassen; ebenso haßt die Tochter des Ehemannes die Frau ihres Vaters, weil sie sich sagt, diese verzehre den Erwerb ihrer Mutter, weshalb aber sollte die Frau des Vaters die Tochter ihres Ehemannes hassen!? –

16Wieso fügt er demnach beide hinzu!? – Eine Schwiegertochter haßt ihre Schwiegermutter vielmehr deshalb, weil diese alles, was sie tut, ihrem Sohne erzählt, und die Frau des Vaters haßt die Tochter ihres Ehemannes deshalb, weil diese alles, was sie tut, ihrem Vater erzählt. –

17Und die Rabbanan!? – Wie im Wasser das Angesicht dem Angesichte entspricht, so des Menschen Herz dem des anderen. – Und R. Jehuda!? – Dieser Schriftvers spricht vom Gesetzesstudium.

18R. Aḥa b. A͑vja sagte: Im Westen fragten sie, wie es mit einer später hinzukommenden Schwiegermutter sei. Denkt sie daran, ihr Ehemann könnte sterben und sie dem Schwager zufallen, und haßt sie, oder nicht? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.