Jevamot — Blatt 117b
1Komm und höre: Sagt sie, zuerst sei ihr Mann und nachher ihr Schwiegervater gestorben, so darf sie sich verheiraten und erhält ihre Morgengabe, während ihre Schwiegermutter verboten ist. Die Schwiegermutter ist wohl deshalb verboten, weil wir sagen, weder ist ihr Mann gestorben noch ist ihr Schwiegervater gestorben, und sie sagt dies nur zur Schädigung ihrer Schwiegermutter,
2damit diese sie nicht später wiederum kränke. –
3Vielleicht ist es da anders, wo sie die Kränkung bereits gefühlt hat.
4WENN EIN ZEUGE BEKUNDET HATTE, ER SEI GESTORBEN, WORAUF SIE SICH VERHEIRATETE, UND DARAUF EIN ANDERER KOMMT UND SAGT, ER SEI NICHT GESTORBEN, SO IST SIE NICHT ZU ENTFERNEN. WENN EIN ZEUGE SAGT, ER SEI GESTORBEN, UND ZWEI [ZEUGEN] SAGEN, ER SEI NICHT GESTORBEN, SO IST SIE, SELBST WENN SIE SICH BEREITS VERHEIRATET HAT, ZU ENTFERNEN. WENN ZWEI SAGEN, ER SEI GESTORBEN, UND EINER SAGT, ER SEI NICHT GESTORBEN, SO DARF SIE, SELBST WENN SIE SICH NOCH NICHT VERHEIRATET HAT, SICH VERHEIRATEN.
5GEMARA. Nur wenn sie sich bereits verheiratet hat, wenn aber nicht, darf sie sich nicht verheiraten; aber U͑la sagte ja, daß überall, wo die Tora einem einzelnen Zeugen geglaubt hat, er als zwei gelte, und die Worte des einzelnen haben ja zweien gegenüber keine Geltung!? –
6Er meint es wie folgt: wenn ein Zeuge bekundet, er sei gestorben, und man ihr zu heiraten erlaubt, und darauf ein anderer kommt und sagt, er sei nicht gestorben, so ist sie aus ihrem früheren Zustande des Erlaubtseins nicht zu entfernen.
7WENN EIN ZEUGE SAGT, ER SEI GESTORBEN. Selbstverständlich, die Worte des einen haben ja zweien gegenüber keine Geltung!? – In dem Falle, wenn es unzulässige Zeugen sind, nach R. Neḥemja.
8Es wird nämlich gelehrt: R. Naḥemja sagte: Überall, wo die Tora einem einzelnen Zeugen geglaubt hat, richte man sich nach der Mehrheit der Personen, und zwei Frauen gegenüber einem Manne haben dieselbe Bedeutung wie zwei Männer gegenüber einem Manne.
9Wenn du aber willst, sage ich: wenn zuerst ein einzelner gültiger Zeuge kommt, gelten auch hundert Frauen wie ein Zeuge, hier aber wird von dem Falle gesprochen, wenn zuerst eine Frau gekommen war.
10Die Worte R. Neḥemjas sind wie folgt zu erklären: R. Neḥemja sagte: Überall, wo die Tora einem einzelnen Zeugen geglaubt hat, richte man sich nach der Mehrheit der Personen, und zwei Frauen gegenüber einer Frau haben dieselbe Bedeutung wie zwei Männer gegenüber einem Manne; zwei Frauen aber gegenüber einem Manne gelten wie Hälfte gegen Hälfte.
11WENN ZWEI SAGEN, ER SEI GESTORBEN &C. Was lehrt er uns damit!? – Wenn es unzulässige Zeugen sind, nach R. Neḥemja, der sich nach der Mehrheit der Personen richtet. – Dies ist ja dasselbe!? –
12Man könnte glauben, man richte sich nach der Mehrheit der Personen nur erschwerend und nicht erleichternd, so lehrt er uns.
13WENN EINE SAGT, ER SEI GESTORBEN, UND EINE SAGT, ER SEI NICHT GESTORBEN, SO DARF DIE, DIE ER SEI GESTORBEN SAGT, SICH VERHEIRATEN UND SIE ERHÄLT IHRE MORGENGABE, UND DIE, DIE ER SEI NICHT GESTORBEN SAGT, DARF SICH NICHT VERHEIRATEN UND SIE ERHÄLT NICHT IHRE MORGENGABE.
14WENN EINE SAGT, ER SEI GESTORBEN, UND EINE SAGT, ER SEI ERSCHLAGEN WORDEN, SO DÜRFEN SIE, WIE R. MEÍR SAGT, DA SIE EINANDER WIDERSPRECHEN, SICH NICHT VERHEIRATEN; R. JEHUDA UND R. ŠIMO͑N SAGEN, DA BEIDE ÜBEREINSTIMMEN, DASS ER NICHT LEBE, SO DÜRFEN SIE SICH VERHEIRATEN. WENN EIN ZEUGE SAGT, ER SEI GESTORBEN, UND EIN ZEUGE SAGT, ER SEI NICHT GESTORBEN,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.