Jevamot — Blatt 118b

1WENN JEMAND SICH EINE FRAU VON FÜNF ANGETRAUT, UND NICHT WEISS, WELCHE ER SICH ANGETRAUT HAT, UND JEDE SAGT: MICH HAT ER SICH ANGETRAUT, SO GEBE ER JEDER EINEN SCHEIDEBRIEF, LEGE DIE MORGENGABE IN IHRE MITTE UND ENTFERNE SICH – SO R. TRYPHON.

2R. A͑QIBA SAGT, NICHT DIESER WEG BEWAHRE IHN VOR SÜNDE, VIELMEHR GEBE ER JEDER EINEN SCHEIDEBRIEF UND DIE MORGENGABE. WENN JEMAND EINEN VON FÜNF BERAUBT, UND NICHT WEISS, WEN ER BERAUBT HAT, UND JEDER SAGT: MICH HAT ER BERAUBT, SO LEGE ER DAS GERAUBTE IN IHRE MITTE UND ENTFERNE SICH – SO R. TRYPHON. R. A͑QIBA SAGT, NICHT DIESER WEG BEFREIE IHN VON DER SÜNDE, VIELMEHR ERSETZE ER DAS GERAUBTE JEDEM.

3GEMARA. Er lehrt ‘angetraut’ und nicht ‘beigewohnt’, er lehrt ‘beraubt’ und nicht ‘gekauft’, somit vertritt unsere Mišna weder die Ansicht des ersten Autors noch die des R. Šimo͑n b. Elea͑zar!?

4Es wird nämlich gelehrt: R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagte: R. Tryphon und R. A͑qiba stimmen überein, daß, wenn jemand sich eine von fünf Frauen angetraut, und nicht weiß, welche er sich angetraut hat, er die Morgengabe in ihre Mitte lege und sich entferne, sie streiten nur über den Fall, wenn er ihr beigewohnt hat. R. Tryphon sagt, er lege die Morgengabe in ihre Mitte und entferne sich, und R. A͑qiba sagt, er müsse [die Morgengabe] an jede zahlen.

5Ferner stimmen R. Tryphon und R. A͑qiba überein, daß, wenn jemand etwas von einem unter fünf gekauft, und nicht weiß, von wem er gekauft hat, er das Kaufgeld in ihre Mitte lege und sich entferne, sie streiten nur über den Fall, wenn er einen von fünf beraubt hat. R. Tryphon sagt, er lege das Geraubte in ihre Mitte und entferne sich, und R. A͑qiba sagt, er müsse das Geraubte jedem ersetzen.

6Wenn nun R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagt, sie streiten nicht über Antrauung und Kauf, so ist wahrscheinlich der erste Autor der Ansicht, sie streiten wohl.

7Wessen nun: nach dem ersten Autor sollte er ‘angetraut’ und ‘gekauft’ lehren, und nach R. Šimo͑n b. Elea͑zar sollte er ‘beigewohnt’ und ‘beraubt’ lehren!? –

8Tatsächlich die des R. Šimo͑n b. Elea͑zar, und unter ‘angetraut’ ist angetraut durch Beiwohnung zu verstehen. Er lehrt ‘angetraut’, um die Ansicht R. A͑qibas hervorzuheben,

9der auch bei Begehung eines rabbanitischen Verbotes maßregelt, und er lehrt ‘beraubt’, um die Ansicht R. Tryphons hervorzuheben, der auch bei Begehung eines Verbotes der Tora nicht maßregelt.

10WENN EINE FRAU, DIE MIT IHREM MANNE UND IHREM SOHNE NACH DEM ÜBERSEELANDE VERREIST WAR, ZURÜCKKOMMT UND SAGT, IHR MANN SEI GESTORBEN UND NACHHER SEI IHR SOHN GESTORBEN, SO IST SIE GLAUBHAFT; WENN ABER: IHR SOHN SEI GESTORBEN UND NACHHER SEI IHR MANN GESTORBEN, SO IST SIE NICHT GLAUBHAFT, JEDOCH BERÜCKSICHTIGE MAN IHRE WORTE, UND VOLLZIEHE AN IHR DIE ḤALIÇA UND NICHT DIE SCHWAGEREHE.

11[SAGT SIE,] SIE HÄTTE IM ÜBERSEELANDE EINEN SOHN BEKOMMEN, UND IHR SOHN SEI GESTORBEN UND NACHHER SEI IHR MANN GESTORBEN, SO IST SIE GLAUBHAFT; WENN ABER: IHR MANN SEI GESTORBEN UND NACHHER SEI IHR SOHN GESTORBEN, SO IST SIE NICHT GLAUBHAFT, JEDOCH BERÜCKSICHTIGE MAN IHRE WORTE, UND VOLLZIEHE AN IHR DIE ḤALIÇA UND NICHT DIE SCHWAGEREHE.

12SAGT SIE, SIE HÄTTE IM ÜBERSEELANDE EINEN SCHWAGER BEKOMMEN, UND UHR MANN SEI GESTORBEN UND NACHHER SEI IHR SCHWAGER GESTORBEN, ODER IHR SCHWAGER UND NACHHER IHR MANN, SO IST SIE GLAUBHAFT.

13WENN SIE MIT IHREM MANNE UND IHREM SCHWAGER NACH DEM ÜBERSEELANDE VERREIST WAR UND SAGT, IHR MANN SEI GESTORBEN UND NACHHER IHR SCHWAGER, ODER IHR SCHWAGER UND NACHHER IHR MANN, SO IST SIE NICHT GLAUBHAFT, DENN EINE FRAU IST NICHT GLAUBHAFT, WENN SIE SAGT, IHR SCHWAGER SEI GESTORBEN, UM SICH ZU VERHEIRATEN, ODER IHRE SCHWESTER SEI GESTORBEN, UM IN IHR HAUS EINZUZIEHEN. DESGLEICHEN IST EIN MANN NICHT GLAUBHAFT, WENN ER SAGT, SEIN BRUDER SEI GESTORBEN, UM AN DESSEN FRAU DIE SCHWAGEREHE ZU VOLLZIEHEN, ODER SEINE FRAU SEI GESTORBEN, UM IHRE SCHWESTER ZU HEIRATEN.

14GEMARA. Raba fragte R. Naḥman: Wie ist es, wenn jemand seiner Frau einen Scheidebrief zueignet, und ein Schwager vorhanden ist: ist dies, da sie ihn haßt, für sie eine Bevorteilung, und bevorteilen kann man einen auch in seiner Abwesenheit, oder ist es für sie, da es vorkommt, daß sie ihn liebt, eine Benachteilung, und man kann niemand in seiner Abwesenheit benachteilen?

15Dieser erwiderte: Wir haben es gelernt: Man berücksichtige ihre Worte, und vollziehe an ihr die Ḥaliça und nicht die Schwagerehe.

16Rabina sprach zu Raba: Wie ist es, wenn jemand seiner Frau, wenn Zank [zwischen ihnen herrscht], einen Scheidebrief zueignet: ist dies, da Zank zwischen ihnen herrscht, für sie eine Bevorteilung, oder ist ihr die Befriedigung des Körpers lieber? – Komm und höre: Reš Laqiš sagte: Lieber zu zweien sitzen als verwitwet weilen.

17Abajje sagte: Gleicht ihr Mann auch einer Ameise, ihr Stuhl wird unter die Vornehmen gesetzt. R. Papa sagte: Ist ihr Mann auch wie eine Rübe, sie ruft ihn heran und sitzt mit ihm an der Türschwelle.

18R. Aši sagte: Ist ihr Mann auch wie ein Stengel, sie verlangt dennoch keine Linsen in den Kochtopf. Es wird gelehrt: Sie alle huren und hängen es ihren Männern an.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.