Jevamot — Blatt 11a
1Ein Einwand. R. Aši ist der Ansicht des Reš Laqiš und erklärt es nach R. Šimo͑n, und Rabina ist der Ansicht R. Joḥanans und erklärt es nach den Rabbanan.
2R. Aši ist der Ansicht des Reš Laqiš und erklärt es nach R. Šimo͑n. Wenn jemand an seiner Schwägerin die Ḥaliça vollzogen und sie sich angetraut hat, so benötigt sie der Ḥaliça von den Brüdern,
3nämlich den später geborenen Brüdern, nach R. Šimo͑n;
4hat einer von den Brüdern, den vorher geborenen, sie sich angetraut, so hat sie keinen Anspruch an ihn, nach Reš Laqiš.
5Rabina ist der Ansicht R. Joḥanans und erklärt es nach den Rabbanan. Wenn jemand an seiner Schwägerin die Ḥaliça vollzogen und sie sich angetraut hat, so benötigt sie der Ḥaliça von den Brüdern, nämlich den vorher geborenen Brüdern, nach R. Joḥanan;
6hat einer von den Brüdern, den später geborenen, sie sich angetraut, so hat sie keinen Anspruch an ihn, nach den Rabbanan.
7Es wurde gelehrt: [Über den Fall], wenn einer der Schwägerin beigewohnt hat und dann einer von den Brüdern der Nebenbuhlerin beiwohnt, streiten R. Aḥa und Rabina; einer sagt, er habe sich der Ausrottung schuldig gemacht, und einer sagt, er habe ein Gebot übertreten.
8Einer sagt, sich der Ausrottung schuldig gemacht, nach Reš Laqiš, und einer sagt, ein Gebot übertreten, nach R. Joḥanan.
9R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Die Nebenbuhlerin der Ehebruchsverdächtigten ist verboten,
10denn bei dieser heißt es ‘Unreinheit’, wie bei den Inzestuösen.
11R. Ḥisda wandte ein: R. Šimo͑n sagt, die Beiwohnung oder die Ḥaliça des Bruders des ersten entbinde die Nebenbuhlerin!?
12Ich spreche von einem Ehebruche der Tora, du aber sprichst von einem rabbanitischen Ehebruche.
13Was dachte der, der diesen Einwand erhob? — Er glaubte, die Rabbanan haben alle ihre Bestimmungen denen der Tora gleichgestellt.
14R. Aši wandte ein: Ging sie mit ihm in einen verborgenen Raum und verweilte da die Dauer einer Verunreinigung, so ist sie ihrem Manne verboten, auch darf sie keine Hebe essen; stirbt er, so ist an ihr die Ḥaliça
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.