Jevamot — Blatt 120a
1Ob die Nebenbuhlerin sich vor ihr verheiraten darf: wenn du sagst, eine Nebenbuhlerin dürfe für ihre Genossin Zeugnis ablegen, darf diese sich verheiraten, auch wenn jene sich nicht verheiratet hat, und wenn du sagst, weil sie sich selbst nicht schädigen will, darf, wenn jene sich verheiratet hat, auch diese sich verheiraten, und wenn jene sich nicht verheiratet hat, auch diese sich nicht verheiraten.
2Wie ist es damit? – Komm und höre: R. Elie͑zer sagt, da sie den Schwägern erlaubt wurden, sind sie jedermann erlaubt. Einleuchtend ist es, wenn du erklärst, weil sie sich selbst nicht schädigen will, daß sie nur dann heiraten darf, wenn jene sich verheiratet hat;
3wenn du aber erklärst, weil eine Nebenbuhlerin für ihre Genossin Zeugnis ablegen darf, sollte sie [sich verheiraten dürfen], auch wenn jene sich nicht verheiratet!? Hieraus ist somit zu entnehmen, der Grund R. Elie͑zers ist, weil sie selbst heiraten und sich nicht schädigen will. –
4R. Elie͑zer erwiderte ihnen nach ihrer Ansicht: nach meiner Ansicht kann eine Nebenbuhlerin für ihre Genossin Zeugnis ablegen, und sie darf sich verheiraten, auch wenn jene sich nicht verheiratet, aber auch ihr solltet mir beipflichten, daß, wenn jene sich verheiratet hat, diese sich verheiraten darf, weil jene sich nicht selbst schädigt. – Und die Rabbanan!? – Sie denkt: ich will samt den Pelištim sterben. –
5Komm und höre: Wenn eine Frau, die mit ihrem Manne nach dem Überseelande verreist war, zurückkommt und sagt, ihr Mann sei gestorben, so darf sie sich verheiraten und erhält ihre Morgengabe, während ihre Nebenbuhlerin verboten ist. R. Elie͑zer sagt, da sie erlaubt ist, ist auch ihre Nebenbuhlerin erlaubt!? – Lies: da sie erlaubt ist und sich verheiratet hat. –
6Sollte doch berücksichtigt werden, vielleicht hat sie einen Scheidebrief und sagt dies nur deshalb, um ihre Nebenbuhlerin zu schädigen!? –
7Wenn sie sich mit einem Jisraéliten verheiratet, ist dem auch so, hier aber wird von dem Falle gesprochen, wenn sie sich mit einem Priester verheiratet.
8MAN KANN BEKUNDEN NUR AUF GRUND DES GESICHTES MIT DER NASE, SELBST WENN KENNZEICHEN AN SEINEM KÖRPER ODER SEINEN KLEIDERN VORHANDEN SIND. MAN KANN BEKUNDEN, NUR WENN IHM DIE SEELE AUSGESGHIEDEN IST, SELBST WENN MAN IHN ZERSCHNITTEN, GEKREUZIGT ODER VON EINEM WILDEN TLERE GEFRESSEN GESEHEN HAT. MAN KANN BEKUNDEN NUR INNERHALB DREIERTAGE.
9R. JEHUDA B. BABA SAGT, NICHT ALLE MENSCHEN, NICHT ALLE ORTE UND NICHT ALLE ZEITEN GLEICHEN EINANDER.
10GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Man kann nicht bekunden auf Grund der Stirn ohne Gesicht oder des Gesichtes ohne Stirn, nur wenn beide mit der Nase vorhanden sind. Abajje, nach anderen R. Kahana, sagte: Hierauf deutet folgender Schriftvers: die Züge ihres Angesichtes zeugen gegen sie.
11Die Leute des Exilarchen hatten eine Geldforderung an Abba b. Martha, das ist Abba b. Minjorni. Da bestrich er einen Lappen mit Wachs und klebte ihn über die Stirn, und als er an ihnen vorüberging, erkannten sie ihn nicht.
12SELBST WENN KENNZEICHEN VORHANDEN &C. Demnach sind Kennzeichen nicht nach der Tora [maßgebend],
13und dem widersprechend [wird gelehrt], daß, wenn er ihn an einer Tasche, einem Geldbeutel oder einem Ringe angebunden oder unter seinen Geräten findet, selbst nach längerer Zeit, er gültig sei!?
14Abajje erwiderte: Das ist kein Widerspruch; das eine nach R. Elea͑zarb. Mahebaj und das andere nach den Rabbanan, denn es wird gelehrt: Man kann nicht bekunden auf Grund einer Warze; R. Elea͑zar b. Mahebaj sagt, man könne wohl bekunden. Ihr Streit besteht wahrscheinlich in folgendem: einer ist der Ansicht, Kennzeichen seien nach der Tora [maßgebend], und einer ist der Ansicht, Kennzeichen seien rabbanitisch [maßgebend].
15Raba erwiderte: Alle stimmen überein, Kennzeichen seien nach der Tora [maßgebend], und hierbei streiten sie, ob eine Warze bei einem Wahlverwandten zu finden ist: einer ist der Ansicht, sie sei bei einem Wahlverwandten zu finden, und einer ist der Ansicht, sie sei bei einem Wahlverwandten nicht zu finden.
16Manche sagen: Hierbei streiten sie, ob eine Warze sich nach dem Tode verändert: einer ist der Ansicht, sie verändere sich nach dem Tode, und einer ist der Ansicht, sie verändere sich nach dem Tode nicht.
17Manche lesen: Raba erwiderte: Alle stimmen überein, Kennzeichen seien rabbanitisch [maßgebend], und hierbei streiten sie, ob eine Warze
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.