Jevamot — Blatt 120b

1ein zuverlässiges Kennzeichen ist: einer ist der Ansicht, sie sei ein zuverlässiges Kennzeichen, und einer ist der Ansicht, sie sei kein zuverlässiges Kennzeichen. –

2Gegen die Lesart, nach der Raba sagt, Kennzeichen seien nach der Tora [maßgebend, ist ja einzuwenden:] er lehrt ja: selbst wenn Kennzeichen an seinem Körper oder seinen Kleidern vorhanden sind!? –

3Am Körper: [die Bekundung,] ob er groß oder klein ist; an den Kleidern: weil das Verleihen berücksichtigt wird. – Wieso gebe man, wenn das Verleihen berücksichtigt wird, einen Esel auf Grund der Kennzeichen am Sattel ab!? –

4Einen Sattel pflegt man nicht zu leihen, weil er den Esel verwunden würde. – Wieso gebe man [einen Scheidebrief] ab, wenn man ihn an einer Tasche, einem Geldbeutel oder einem Ringe angebunden findet!? –

5Bei einem Ringe befürchtet man Fälschungen, bei einer Tasche und einem Geldbeutel ist man abergläubisch, daher verleiht man sie nicht. Wenn du aber willst, sage ich: an den Kleidern, ob sie weiß oder rot sind.

6SELBST WENN MAN IHN ZERSCHNITTEN &C. GESEHEN HAT &C. Demnach kann [ein Mensch] zerschnitten leben, und dem widersprechend [wird gelehrt], ein Mensch sei auch zerschnitten oder sterbend nicht eher verunreinigend, als bis ihm die Seele ausgeschieden ist; nur verunreinigend ist er nicht, leben aber kann er nicht!?

7Abajje erwiderte: Das ist kein Widerspruch; das eine nach R. Šimo͑n b. Elea͑zar und das andere nach den Rabbanan, denn es wird gelehrt: Man kann bekunden über einen Zerschnittenen, nicht aber über einen Gekreuzigten; R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagt, auch über einen Zerschnittenen könne man nicht bekunden, weil man [die Wunde] ausbrennen und er leben bleiben kann. –

8Wieso kannst du dies R. Šimo͑n b. Elea͑zar addizieren, im Schlußsatze wird ja gelehrt: Einst ereignete es sich in A͑sja, daß man jemand ins Meer hinunterließ und darauf nur dessen Bein hervorzog, und die Weisen entschieden: wenn vom Knie aufwärts, so darf [seine Frau] heiraten, wenn vom Knie abwärts, so darf sie nicht heiraten. –

9Anders ist es im Wasser, da es die Wunde ätzt. –

10Rabba b. Bar Ḥana erzählte ja, er habe gesehen, wie ein Araber ein Schwert nahm und sein Kamel zerschnitt, ohne daß es das Schreien unterbrochen hätte!? Abajje erwiderte: Dieses war mager.

11Raba erwiderte: Mit einem glühenden Messer, nach aller Ansicht.

12VON EINEM WILDEN TIERE GEFRESSEN &C. R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Dies nur, wenn an einer Stelle, da die Seele nicht ausscheidet, wenn aber an einer Stelle, da die Seele ausscheidet, bekunde man.

13Ferner sagte R. Jehuda im Namen Šemuéls: Wenn man einem beide [Halsorgane]noder den größeren Teil beider durchgeschnitten hat und er fortgelaufen ist, so bekunde man über ihn. –

14Dem ist ja aber nicht so, R. Jehuda sagte ja im Namen Šemuéls, daß, wenn man einem beide Halsorgane oder den größeren Teil beider durchgeschnitten, und er durch Zeichen gesagt hat, daß man seiner Frau einen Scheidebrief schreibe, man ihn schreibe und ihr gebe!? – Er lebt, muß aber sterben. –

15Demnach sollte man dieserhalb verbannt werden, während gelehrt wird, daß, wenn jemand einem beide [Halsorgane] oder den größeren Teil beider [unvorsätzlich] durchgeschnitten hat, er dieserhalb nicht verbannt werde!? – Hierzu wurde ja gelehrt: R. Hoša͑ja erklärte, hierbei werde berücksichtigt, ein Luftzug kann ihn verwirrt, oder er selber seinen Tod genähert haben. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.