Jevamot — Blatt 121a

1Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? –

2Wenn er ihn in einem Marmorhause geschlachtet und er gezappelt, oder er ihn draußen geschlachtet und er nicht gezappelt hat.

3R. JEHUDA SAGT, NICHT ALLE &C. Sie fragten: Streitet R. Jehuda b. Baba erleichternd oder streitet er erschwerend? –

4Komm und höre: Einst ertrank jemand in Karmi, und nach drei Tagen wurde er bei Be Hedja [aus dem Wasser] gezogen, und R. Dimi aus Nehardea͑ ließ seine Frau heiraten. Ferner ertrank einst jemand im Tigris, und nach fünf Tagen wurde er an der Brücke von Šebistana [aus dem Wasser] gezogen, und auf die Aussage eines Hochzeitskameraden hin ließ Raba seine Frau heiraten.

5Allerdings entschieden sie, wenn du sagst, er streite erleichternd, nach R. Jehuda b. Baba, nach wem aber entschieden sie, wenn du sagst, er streite erschwerend!? – Anders ist es, wenn im Wasser, da es konservierend wirkt. –

6Du sagtest ja aber, Wasser ätze die Wunde!? – Nur dann, wenn eine Wunde vorhanden, ist, wenn aber nicht, wirkt es konservierend. Dies nur, wenn man ihn sofort beim Herausziehen sieht, wenn aber später, so schwillt er an.

7WENN JEMAND IN EIN GEWÄSSER GEFALLEN IST, EINERLEI OB ES UMGRENZT ODER NICHT UMGRENZT IST, SO IST SEINE FRAU VERBOTEN. R. MEÍR SAGTE : EINST FIEL JEMAND IN EINEN GROSSEN BRUNNEN, UND NACH DREI TAGEN KAM ER HERAUF.

8R. JOSE SAGTE: EINST STIEG EIN BLINDER IN EINE HÖHLE HINAB, UM ZU BADEN, UND NACH IHM STIEG SEIN FÜHRER HINAB, UND NACHDEM MAN SO LANGE GEWARTET HATTE, BIS IHNEN DAS LEBEN AUSGING, ERLAUBTE MAN IHREN FRAUEN ZU HEIRATEN. FERNER EREIGNETE ES SICH IN A͑SJA, DASS MAN JEMAND INS MEER HINABLIESS UND DARAUF NUR SEIN BEIN HERAUFZOG, UND DIE WEISEN ENTSCHIEDEN: WENN VOM KNIE AUFWÄRTS, SO DARF SIE SICH VERHEIRATEN, WENN VOM KNIE ABWÄRTS, SO DARF SIE SICH NICHT VERHEIRATEN.

9GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand in ein Gewässer gefallen ist, einerlei ob es umgrenzt oder nicht umgrenzt ist, so ist seine Frau verboten – so R. Meír. Die Weisen sagen, ist das Gewässer umgrenzt, so ist seine Frau erlaubt, ist es nicht umgrenzt, so ist seine Frau verboten. –

10Welches Gewässer heißt umgrenzt? Abajje erwiderte: Wenn man daneben steht und alle vier Seiten sieht.

11Einst ertrank jemand im Teiche von Samqe, und R. Šila erlaubte seiner Frau zu heiraten. Da sprach Rabh zu Šemuél: Komm, wir wollen ihn in den Bann tun. Dieser erwiderte: Wollen wir zuerst an ihn eine Frage richten.

12Sie ließen ihn dann fragen: Ist, wenn das Gewässer nicht umgrenzt ist, seine Frau verboten oder erlaubt? Er ließ ihnen erwidern: Seine Frau ist verboten. – Ist der Teich von Samqe ein umgrenztes Gewässer oder ein nicht umgrenztes Gewässer? Er ließ ihnen erwidern: Es ist ein nicht umgrenztes Gewässer. – Weshalb entschied der Meister so. –

13Ich habe mich geirrt, indem ich glaubte, er gleiche, da sein Wasser angesammelt ist und stillsteht, einem nicht umgrenzten Gewässer; dem ist aber nicht so, da er Wellen schlägt, können die Wellen ihn fortgeschwemmt haben.

14Da las: Šemuél über Rabh: Dem Gerechten begegnet keine Untat. Rabh dagegen las über Šemuél: Hilfe durch die Größe des Ratgebers.

15Es wird gelehrt: Rabbi erzählte: Einst warfen zwei Leute Fischergarne im Jarden aus; einer von ihnen stieg in eine Fischhöhle hinab, und als die Sonne unterging, sah er den Eingang der Höhle nicht mehr. Da wartete sein Gefährte so lange, bis ihm das Leben ausging, alsdann ging er und berichtete es seiner Familie. Am folgenden Tage, als die Sonne aufging, fand er den Eingang der Höhle und ging nach Hause, wo er eine große Trauer vorfand. Da sprach Rabbi: Wie bedeutend sind doch die Worte der Weisen, die gesagt haben, ist das Gewässer umgrenzt, sei seine Frau erlaubt, ist es nicht umgrenzt, sei seine Frau verboten. –

16Demnach sollte man auch bei einem umgrenzten Gewässer eine Fischhöhle berücksichtigen!? – In einem umgrenzten Gewässer ist eine Fischhöhle ungewöhnlich.

17R. Aši sagte: Das, was die Rabbanan gesagt haben, bei einem nicht umgrenzten Gewässer sei seine Frau verboten, gilt nur von einem gewöhnlichen Menschen, nicht aber von einem Gelehrten, denn wenn ein solcher gerettet wird, ist dies bekannt. – Dem ist aber nicht so; ob ein gewöhnlicher Mensch oder ein Gelehrter, nur wenn es bereits erfolgt ist, nicht aber von vornherein.

18Es wird gelehrt: R. Gamliél erzählte: Einst sah ich, als ich zu Schiff reiste, ein Schiff Bruch erleiden, und grämte mich über einen Gelehrten, der sich auf diesem befand, das war R. A͑qiba. Als ich das Festland betrat, kam er und setzte sich nieder, und erörterte vor mir eine Halakha. Ich sprach zu ihm: Mein Sohn, wer hat dich heraufgebracht!? Er erwiderte mir: Ich stieß auf ein Brett vom Schiffe, und gegen jede Welle, die über mich kam, nickte ich den Kopf.

19Hieran anlehnend sagten die Weisen: Wenn Bösewichter über einen Menschen herfallen, so nicke er ihnen den Kopf. An jener Stunde sprach ich; Wie bedeutend sind doch die Worte der Weisen, die gesagt haben, ist das Gewässer umgrenzt, sei [seine Frau] erlaubt, ist das Gewässer nicht umgrenzt, sei sie verboten.

20Es wird gelehrt: R. A͑qiba erzählte: Einst sah ich, als ich zu Schiff reiste, ein Schiff im Meere untergehen, und grämte mich über einen Gelehrten, der sich auf diesem befand, das war R. Meír. Als ich in Kappadokien landete, kam er und setzte sich nieder, und erörterte vor mir eine Halakha. Ich sprach zu ihm: Mein Sohn, wer hat dich heraufgebracht? Er erwiderte mir: Eine Welle warf mich auf die nächste und die nächste auf die nächste, bis [das Meer] mich auf das Festland spie. An jener Stunde sprach ich: Wie bedeutend sind doch die Worte der Weisen, die gesagt haben, ist das Gewässer umgrenzt, sei seine Frau erlaubt, ist das Gewässer nicht umgrenzt, sei seine Frau verboten.

21Die Rabbanan lehrten: Ist jemand in eine Löwengrube gefallen, so bekunde man über ihn nicht, wenn in einen Graben voll Schlangen und Skorpionen, so bekunde man über ihn. R. Jehuda b. Bethera sagt, auch wenn in einen Graben voll Schlangen und Skorpione, bekunde man über ihn nicht, denn es ist zu berücksichtigen,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.