Jevamot — Blatt 12a

1Dieser erwiderte: Ihr habt es gelernt: Ist eine geeignet und eine ungeeignet, so soll er, wenn er die Ḥaliça vollzieht, dies an der ungeeigneten, und wenn er die Schwagerehe vollzieht, dies [auch] an der geeigneten tun. Was heißt geeignet und was heißt ungeeignet: wollte man sagen, geeignet für alle Welt und ungeeignet für alle Welt, so ist es ja, wenn sie nur für ihn geeignet ist, für, ihn irrelevant;

2doch wohl für ihn geeignet und für ihn ungeeignet, nämlich die wiedergenommene Geschiedene, und er lehrt, daß, wenn er die Schwagerehe vollzieht, er dies [auch] an der geeigneten tue.

3Nein, geeignet für alle Welt und ungeeignet für alle Welt; wenn du aber einwendest, wenn sie nur für ihn geeignet ist, sei es für ihn irrelevant, so ist eine Lehre R. Josephs zu berücksichtigen. R. Joseph sagte nämlich, hier lehre Rabbi, daß man sein Brunnenwasser nicht ausschütte, wenn andere dessen benötigen.

4Komm und höre: An der nach der Verheiratung wiedergenommenen Geschiedenen und an ihrer Nebenbuhlerin ist die Ḥaliça zu vollziehen. Doch wohl nicht an ihr und an ihrer Nebenbuhlerin, vielmehr lese man: entweder an ihr oder an ihrer Nebenbuhlerin. — Du hast es ja berichtigen müssen, berichtige wie folgt: an ihr ist die Ḥaliça, an ihrer Nebenbuhlerin aber entweder die Ḥaliça oder die Schwagerehe zu vollziehen.

5R. Leli b. Mamal sagte im Namen Mar U͑qabas im Namen Šemuéls: Die Nebenbuhlerin der Weigerungserklärenden ist verboten. Wem, wollte man sagen, den übrigen Brüdern, so sollte doch, wenn sie selbst erlaubt ist, denn Šemuél sagte, daß sie, wenn sie einem die Weigerung erklärt hat, dem anderen erlaubt ist, ihre Nebenbuhlerin es um so mehr sein.

6Vielmehr, ihm selbst. — Die Weigerungserklärende ist den Brüdern wohl deshalb erlaubt, weil sie ihnen gegenüber nichts getan hat; aber auch die Nebenbuhlerin hat ja ihnen gegenüber nichts getan!?

7Mit Rücksicht auf die Nebenbuhlerin seiner weigerungserklärenden Tochter. — Ist denn die Nebenbuhlerin seiner weigerungserklärenden Tochter verboten, wir haben ja gelernt, daß, wenn von diesen allen eine gestorben ist oder die Weigerung erklärt hat, ihre Nebenbuhlerinnen erlaubt sind.

8Wem die Weigerung erklärt: wenn dem Ehemanne, so ist dies ja dasselbe, was geschieden; doch wohl dem Schwager!?

9Nein, tatsächlich dem Ehemanne, und es gibt zwei Arten von Scheidung. — Wenn dem Ehemanne, wohl deshalb, weil sie dadurch die Heirat annulliert hat;

10aber auch wenn dem Schwager, annulliert sie ja dadurch die frühere Heirat!?

11Wegen einer Lehre des Rami b. Jeḥezqel, denn Rami b. Jeḥezqel lehrte: Hat sie die Weigerung dem Ehemanne erklärt, so ist sie seinem Vater erlaubt, hat sie die Weigerung dem Schwager erklärt, so ist sie seinem Vater verboten.

12Sie erscheint demnach beim Zufallen als seine Schwiegertochter,

13ebenso erscheint sie auch hierbei beim Zufallen als Nebenbuhlerin seiner Tochter.

14R. Asi sagte: Die Nebenbuhlerin der Sterilen ist verboten, denn es heißt: so soll der Erstgeborene, den sie gebiert, ausgenommen die Sterile, die nicht gebiert.

15R. Šešeth wandte ein: Wenn drei Brüder drei einander fremde Frauen geheiratet haben, und nachdem einer von ihnen gestorben ist, der andere an [die Witwe] die Eheformel gerichtet hat

16und ebenfalls gestorben ist, so ist an ihnen die Ḥaliça und nicht die Schwagerehe zu vollziehen, denn es heißt: und einer von ihnen stirbt, so komme der Schwager zu ihr; nur die der Gebundenheit mit einem Schwager unterliegt, nicht aber, die der Gebundenheit mit zwei Schwägern unterliegt.

17Und hierzu wird gelehrt: R. Joseph sagte: Diese ist eine Nebenbuhlerin der Frau seines Bruders väterlicherseits, bei der das Verbot durch das Zufallen veranlaßt worden ist; ein Fall, wie wir ihn in der ganzen Tora nicht finden.

18[Die Worte] ‘diese ist’ schließen wohl die Nebenbuhlerin der Sterilen aus, die erlaubt ist!?

19Nein, sie schließen die Nebenbuhlerin der Sterilen aus, die verboten ist. — Was heißt demnach ‘diese ist’? — Bei dieser ist das Verbot durch das Zufallen veranlaßt worden, daher benötigt die Nebenbuhlerin der Ḥaliça, die der Sterilen aber benötigt auch der Ḥaliça nicht. — Aus welchem Grunde? — Diese ist nach der Tora [ausgeschlossen], jene aber rabbanitisch.

20Wir haben gelernt: Wenn von diesen allen eine gestorben ist, die Weigerung erklärt hat, geschieden oder als steril befunden worden ist, so sind ihre Nebenbuhlerinnen erlaubt!? Das ist kein Einwand; das eine, wenn er es gemerkt hatte, das andere,

21wenn er es nicht gemerkt hatte.

22Dies ist auch zu beweisen, denn er lehrt ‘befunden’ und nicht ‘waren’. Schließe hieraus. Raba sagte:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.