Jevamot — Blatt 13b
1IST AN IHNEN DIE ḤALIÇA VOLLZOGEN WORDEN, SOSIND SIE NACH DER SCHULE ŠAMMAJS FÜR PRIESTER UNGEEIGNET UND NACH DER SCHULE HILLELS GEEIGNET; IST AN IHNEN DIE SCHWAGEREHE VOLLZOGEN WORDEN, SO SIND SIE NACH DER SCHULE ŠAMMAJS GEEIGNET UND NACH DER SCHULE HILLELS UNGEEIGNET.
2UND OBGLEICH DIE EINEN VERBOTEN, WAS DIE ANDEREN ERLAUBTEN, DIE EINEN FÜR UNGEEIGNET ERKLÄRTEN, WAS FÜR DIE ANDEREN ALS GEEIGNET GALT, DENNOCH UNTERLIESSEN ES [ANGEHÖRIGE] DER SCHULE ŠAMMAJS NICHT, FRAUEN [AUS FAMILIEN] DER SCHULE HILLELS, NOCH [ANGEHÖRIGE] DER SCHULE HILLELS, FRAUEN [AUS FAMILIEN] DER SCHULE ŠAMMAJS ZU HEIRATEN. EBENSO INBEZUG AUF REIN UND UNREIN; OBGLEICH DIE EINEN FÜR REIN ERKLÄRTEN, WAS FÜR DIE ANDEREN ALS UNREIN GALT, DENNOCH UNTERLIESSEN SIE ES NICHT, SICH BEI DER ZUBEREITUNG VON REINEN [SPEISEN] AUF EINANDER ZU VERLASSEN.
3GEMARA. R. Šimo͑n b. Pazi sagte: Was ist der Grund der Schule Šammajs? Es heißt: so sei nicht die Frau des Verstorbenen außen, die eines fremden Mannes, außen, demnach gibt es eine innere, und der Allbarmherzige sagt: so sei nicht.
4Und die Schule Hillels? — Sie verwendet dies für eine Lehre R. Jehudas im Namen Rabhs, denn R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Woher, daß die Antrauung bei der Schwägerin unwirksam ist? Es heißt: so sei nicht die Frau des Verstorbenen außen, die eines fremden Mannes, bei ihr gibt es kein Sein mit einem Fremden.
5Und die Schule Šammajs!? — Es heißt ja nicht auswärts, sondern außen. — Und die Schule Hillels!? — Da es ‘außen’ heißt, so ist es ebenso als würde es ‘nach auswärts’ heißen.
6Es wird nämlich gelehrt: R. Neḥemja sagte: Wenn ein Wort vorn eines Lamed benötigt, so hängt ihm die Schrift hinten ein He an. Die Schule R. Jišma͑éls lehrte folgende Beispiele: Elimah, Maḥnajmah, Miçrajmah, Diblathajmah, Jerušalajmah, Midbarah.
7Woher entnimmt die Schule Šammajs die Lehre R. Jehudas im Namen Rabhs? — Aus [den Worten] eines fremden Mannes.
8Auch die Schule Hillels kann es ja aus [den Worten] eines fremden Mannes folgern!? — Dem ist auch so. — Wozu heißt es außen!? — Dies schließt die Verlobte ein.
9Und die andere!? — Aus [nach] außen. — Und jene!? — [Die Auslegung] [nach] außen leuchtet ihr nicht ein.
10Raba erklärte: Folgendes ist der Grund der Schule Šammajs: ein Verbot erstreckt sich nicht auf das Verbotene.
11Allerdings kann, wenn zuerst der Verstorbene und nachher der Überlebende geheiratet hat, das Verbot der Schwester seiner Frau sich nicht auf das Verbot der Frau eines Bruders erstrecken, wenn aber zuerst der Überlebende und nachher der Verstorbene geheiratet hat, ist ja das Verbot der Schwester seiner Frau zuerst eingetreten!?
12Da das Verbot der Frau seines Bruders sich nicht auf das Verbot der Schwester seiner Frau erstreckt, so gilt jene als Nebenbuhlerin einer Inzestuösen, die dem Gebote nicht unterliegt, und ist erlaubt.
13IST AN IHNEN DIE ḤALIÇA VOLLZOGEN WORDEN, SO SIND SIE NACH DER SCHULE ŠAMMAJS &C. UNGEEIGNET. Selbstverständlich!?
14Dies schließt die Lehre des R. Joḥanan b. Nuri aus. R. Joḥanan b. Nuri sagte nämlich: Kommt, wir wollen anordnen, daß an den Nebenbuhlerinnen die Ḥaliça und nicht die Schwagerehe vollzogen werde. Er lehrt uns, daß sie nach der Schule Hillels geeignet seien.
15IST AN IHNEN DIE SCHWAGEREHE VOLLZOGEN WORDEN, SO SIND SIE &C. NACH DER SCHULE HILLELS UNGEEIGNET. Wozu ist dies nötig? — Da er es von der Ḥaliça lehrt, so lehrt er es auch von der Schwagerehe.
16Dort haben wir gelernt: Die Esterrolle wird am elften, am zwölften, am dreizehnten, am vierzehnten oder am fünfzehnten gelesen, weder früher noch später.
17Reš Laqiš sprach zu R. Joḥanan: Man sollte doch hierauf beziehen [die Worte]: ihr sollt euch keine Einschnitte machen [tithgodedu], ihr sollt keine Parteien bilden!? — [Das Wort] tithgodedu ist ja an sich nötig, denn der Allbarmherzige sagt, daß man sich keine Verletzung wegen eines Toten beibringe!?
18Die Schrift könnte tegodedu sagen, wenn es aber tithgodedu heißt, so deutet es [auch] hierauf. — Vielleicht deutet es nur hierauf!?
19Demnach sollte die Schrift tegodu sagen, wenn es aber tithgodedu heißt, so ist hieraus beides zu entnehmen. Da sprach er zu ihm: Du hast wohl bisher folgendes nicht gelernt: Wo es üblich ist, am Vorabend des Pesaḥfestes bis Mittag Arbeit zu verrichten, verrichte man, und wo es üblich ist, keine Arbeit zu verrichten, darf man keine verrichten.
20Jener erwiderte: Ich spreche mit dir von einem Verbote, denn R. Šamen b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans: um diese Purimtage zu ihren bestimmten Zeiten zu halten, die Weisen haben verschiedene Zeiten festgesetzt, und du sprichst mir von einem Brauche!?
21Ist es denn da nicht ein Verbot, wir haben ja gelernt, während der Nacht sei es nach der Schule Šammajs verboten und nach der Schule Hillels erlaubt!?
22Da kann, wer dies sieht, glauben, dieser habe keine Beschäftigung. — Aber die Schule Šammajs erlaubt ja die Nebenbuhlerinnen den [übrigen] Brüdern und die Schule Hillels verbietet sie!?
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.