Jevamot — Blatt 14a
1Du glaubst wohl, die Schule Šammajs handelte nach ihrer Ansicht, die Schule Šammajs handelte nicht nach ihrer Ansicht. R. Joḥanan aber sagt, sie handelte auch danach. Wie bei folgendem Streite: Rabh sagt, die Schule Šammajs handelte nicht nach ihrer Ansicht, und Šemuél sagt, sie handelte auch danach.
2Wann, wenn vor der Hallstimme, was ist der Grund desjenigen, welcher sagt, sie handelte nicht danach, und wenn nach der Hallstimme, was ist der Grund desjenigen, welcher sagt, sie handelte auch danach!?
3Wenn du willst, sage ich: vor der Hallstimme, und wenn du willst, sage ich: nach der Hallstimme. Wenn du willst, sage ich: vor der Hallstimme, wenn nämlich die Schule Hillels in der Mehrheit war; einer sagt, sie handelte nicht danach, weil die Schule Hillels in der Mehrheit war,
4und einer sagt, sie handelte auch danach, weil man nur dann nach der Mehrheit entscheide, wenn [die Parteien] einander gleichen, hierbei aber war die Schule Šammajs scharfsinniger.
5Wenn du willst, sage ich: nach der Hallstimme; einer sagt, sie handelte nicht danach, weil die Hallstimme entschieden hat, und einer sagt, sie handelte auch danach, nach R. Jehošua͑, welcher sagt, man achte nicht auf die Hallstimme.
6Sollte man doch nach demjenigen, welcher sagt, sie handelte auch danach, hierauf beziehen [die Worte:] ihr sollt euch keine Einschnitte machen, ihr sollt keine Parteien bilden!? Abajje erwiderte: Das Verbot, Parteien zu bilden, bezieht sich nur auf zwei Gerichte in einer Stadt, von denen das eine nach der Schule Šammajs und das andere nach der Schule Hillels entscheidet, bei zwei Gerichten in zwei Städten aber ist nichts dabei.
7Raba sprach zu ihm: Bei den Schulen Šammajs und Hillels verhält es sich ja wie bei zwei Gerichten in einer Stadt!? Vielmehr, erklärte Raba, bezieht sich das Verbot der Parteienbildung nur auf ein Gericht in einer Stadt, von dem ein Teil nach der Schule Šammajs und ein Teil nach der Schule Hillels entscheidet, bei zwei Gerichten in einer Stadt aber ist nichts dabei.
8Komm und höre: In der Ortschaft R. Elie͑zers fällte man am Šabbath Holz zur Bereitung von Kohlen zur Bearbeitung des Eisens. In der Ortschaft R. Jose des Galiläers aß man Geflügel mit Milch.
9Nur in der Ortschaft R. Elie͑zers, nicht aber in der Ortschaft R. A͑qibas, denn es wird gelehrt: R. A͑qiba sagte eine Regel: Jede Arbeit, die man am Vorabend des Šabbaths verrichten kann, verdrängt den Šabbath nicht!?
10Was ist dies für ein Einwand, anders ist es bei verschiedenen Ortschaften. — Was dachte derjenige, der diesen Einwand erhob!?
11Man könnte glauben, beim Šabbathgesetz verhalte es sich wegen seiner Schwere wie bei einer Ortschaft, so lehrt er uns.
12Komm und höre: Wenn R. Abahu nach der Ortschaft des R. Jehošua͑ b. Levi kam, trug er eine Kerze am Šabbath umher, und wenn er nach der Ortschaft R. Joḥanans kam. trug er keine Kerze umher!?
13Was ist dies für ein Einwand, wir sagten ja, daß es sich bei verschiedenen Ortschaften anders verhalte. — Wir meinen es wie folgt: wieso handelte R. Abahu da so und dort anders.
14R. Abahu war der Ansicht des R. Jehošua͑ b. Levi, und nur wegen der Ehrung R. Joḥanans trug er, wenn er nach seiner Ortschaft kam, keine [Kerze] umher. — Sein Diener war ja da!?
15Er sagte es dem Diener. — Komm und höre: Obgleich die einen verboten, was die anderen erlaubten, dennoch unterließen es [Angehörige] der Schule Šammajs nicht, Frauen [aus Familien] der Schule Hillels, noch [Angehörige] der Schule Hillels, Frauen [aus Familien] der Schule Šammajs zu heiraten. Erklärlich ist es, daß sie es nicht unterließen, wenn du sagst, sie handelten nicht danach, wieso aber unterließen sie es nicht, wenn du sagst, sie handelten auch danach!?
16Allerdings unterließen es [Angehörige] der Schule Šammajs nicht, [aus Familien] der Schule Hillels [zu heiraten], da sie nur Abkömmlinge von mit einem Verbote belegten waren,
17wieso aber unterließen es [Angehörige] der Schule Hillels nicht, [aus Familien] der Schule Šammajs [zu heiraten], sie waren ja Abkömmlinge von mit der Ausrottung belegten, und solche sind Hurenkinder!?
18Wolltest du sagen, die Schule Hillels sei der Ansicht, Abkömmlinge von mit der Ausrottung belegten seien keine Hurenkinder, so sagte ja R. Elea͑zar, daß die Schule Šammajs und die Schule Hillels, obgleich sie über die Nebenbuhlerinnen streiten, übereinstimmen, Hurenkind sei nur der, der einer mit dem Inzestverbote und der Ausrottung belegten [Begattung] entstammt!? — Hieraus ist somit zu entnehmen, daß sie nicht danach handelten.
19Nein, tatsächlich handelten sie auch danach, nur teilten sie es ihnen mit, und sie zogen sich zurück.
20Dies ist auch einleuchtend, denn im Schlußsatze lehrt er: ebenso inbezug auf rein und unrein; obgleich die einen für rein erklärten, was für die anderen als unrein galt, dennoch unterließen sie es nicht, sich bei der Zubereitung von reinen [Speisen] auf einander zu verlassen.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.