Jevamot — Blatt 14b

1Einleuchtend ist es, daß sie nicht unterließen, wenn du sagst, sie teilten es ihnen mit, wenn du aber sagst, sie teilten, es ihnen nicht mit, so ist es allerdings erklärlich, daß die [Angehörigen] der Schule Šammajs dies bei denen der Schule Hillels nicht unterließen, denn das, was die Schule Hillels für unrein erklärte, galt für die Schule Šammajs als rein,

2wieso aber unterließen es die der Schule Hillels nicht bei denen der Schule Šammajs, das, was die Schule Šammajs für rein erklärte, galt ja für die Schule Hillels als unrein!? Wahrscheinlich teilten sie es ihnen mit. Schließe hieraus.

3Womit ist das eine einleuchtender als das andere? — Man könnte glauben, bei der Nebenbuhlerin sei es bekannt, so lehrt er uns.

4Der Text. R. Elea͑zar sagte: Obgleich die Schule Šammajs und die Schule Hillels über die Nebenbuhlerinnen streiten, so stimmen sie überein, Hurenkind sei nur der, der einer mit dem Inzestverbote und der Ausrottung belegten [Begattung] entstammt. Wer pflichtet wem bei: wollte man sagen, die Schule Šammajs der Schule Hillels, so ist es ja selbstverständlich, Abkömmlinge von mit einem Verbote Belegten sind ja unbemakelt,

5und wenn die Schule Hillels der Schule Šammajs, so gehört sie ja zu den mit der Ausrottung Belegten!?

6Tatsächlich die Schule Šammajs der Schule Hillels, und zwar schließt dies die Ansicht R. A͑qibas aus, welcher sagt, [ein Abkömmling] von mit einem Verbote belegten sei Hurenkind; er lehrt uns, daß er kein Hurenkind sei.

7Komm und höre: Obgleich die Schule Šammajs und die Schule Hillels streiten über Nebenbuhlerinnen, Schwestern,

8einen alten Scheidebrief, eine zweifelhafte Ehefrau, eine Geschiedene, die mit ihm in einer Herberge übernachtete,

9über Geld und Geldeswert oder Peruta und Wert einer Peruta,

10so unterließen dennoch weder [Angehörige] der Schule Šammajs, Frauen [aus Familien] der Schule Hillels, noch [Angehörige] der Schule Hillels, Frauen [aus Familien] der Schule Šammajs zu heiraten. Dies lehrt dich, daß sie einander Liebe und Freundschaft entgegenbrachten, zur Bestätigung der Schriftworte: Wahrheit und Frieden liebet. R. Šimo͑n sagt, sie unterließen es bei Entschiedenem, nicht aber unterließen sie es bei Zweifelhaftem.

11Einleuchtend ist es, daß sie es unterließen, wenn du sagst, sie handelten auch danach, weshalb aber unterließen sie es, wenn du sagst, sie handelten nicht danach!? — Auch nach deiner Auffassung, daß sie danach handelten, ist es allerdings erklärlich, daß die der Schule Hillels es unterließen, da sie [Abkömmlinge] von mit der Ausrottung belegten und somit nach der Schule Hillels Hurenkinder waren,

12weshalb aber unterließen es die der Schule Šammajs, sie waren ja Abkömmlinge von mit einem Verbote Belegten und somit unbemakelt!? R. Naḥman b. Jiçḥaq erklärte vielmehr, dies beziehe sich auf die Nebenbuhlerin selbst, ebenso bezieht es sich hierbei auf die Nebenbuhlerin selbst.

13Bei Entschiedenem wohl deshalb, weil es ein [Inzest]verbot ist, und auch bei Zweifelhaftem ist es ja ein [Inzest]verbot!?

14Sage nicht: bei Zweifelhaftem, sondern: bei Unbekanntem; wenn jene es ihnen mitteilten, unterließen sie es.

15Er lehrt uns damit, daß sie einander Liebe und Freundschaft entgegenbrachten, und dies lehrt ja schon der Anfangsatz!? — Er lehrt uns, daß das ganze die Ansicht R. Šimo͑ns vertritt.

16Komm und höre: R. Joḥanan b. Nuri sprach: Wie ist die Halakha in Jisraél zu verbreiten: entscheiden wir nach der Schule Šammajs, so ist das Kind Hurenkind nach der Schule Hillels, und entscheiden wir nach der Schule Hillels, so ist das Kind bemakelt nach der Schule Šammajs. Kommt, wir wollen anordnen, daß an den Nebenbuhlerinnen

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.