Jevamot — Blatt 18b
1Wenn sein Bruder sich die Schwester der Anwärterin der Schwagerehe angetraut hat, so spreche man, wie sie im Namen des R. Jehuda b. Bethera sagten, zu jenem: warte, bis dein Bruder die Handlung vollzogen hat. Hierzu sagte Šemuél, die Halakha sei wie R. Jehuda b. Bethera. —
2Was wäre dabei, wenn sie von Rabh wäre!? Jener erwiderte: So würde Rabh sich in einem Widersprüche befinden. — Vielleicht streiten Amoraím über die Ansicht Rabhs? — Da dies im Namen Šemuéls selbst gelehrt worden ist, während über die Ansicht Rabhs Amoraím [streiten] müßten, so lassen wir nicht Šemuél, der dies selber lehrt, um es auf Rabh zurückzuführen, über dessen Ansicht Amoraím [streiten] müßten.
3R. Kahana sagte: Als ich diese Lehre R. Zebid aus Nehardea͑ vortrug, sprach er: So lehrt ihr es, wir aber lehren ausdrücklich: R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Wenn die Anwärterin der Schwagerehe gestorben ist, so ist ihm ihre Mutter verboten. Er ist somit der Ansicht, es bestehe eine Gebundenheit. Šemuél vertritt hierbei seine Ansicht, denn Šemuél sagte, die Halakha sei wie R. Jehuda b. Bethera.
4Und beides ist nötig. Würde er nur gelehrt haben, es bestehe eine Gebundenheit, so könnte man glauben, nur wenn es einer ist, nicht aber, wenn zwei, so lehrt er uns. Und würde er nur gelehrt haben, die Halakha sei wie R. Jehuda b. Bethera, so könnte man glauben, nur bei Lebzeiten, nach dem Tode aber schwinde die Gebundenheit, so lehrt er uns, daß die Gebundenheit von selbst nicht schwinde.
5WENN VON ZWEI BRÜDERN EINER GESTORBEN IST, UND NACHDEM DER ANDERE AN DER FRAU SEINES BRUDERS DIE SCHWAGEREHE VOLLZOGEN HAT NOCH EIN BRUDER GEBOREN WORDEN UND DARAUF [AUCH DER ANDERE] GESTORBEN IST, SO IST DIE ERSTE FREI ALS FRAU SEINES NICHT GLEICHZEITIG MIT IHM GELEBT HABENDEN BRUDERS UND DIE ZWEITE ALS IHRE NEBENBULEHRIN. WENN ER NUR DIE FORMEL AN SIE GERICHTET HAT UND GESTORBEN IST, SO IST AN DER ZWEITEN DIE ḤALIÇA UND NICHT DIE SCHWAGEREHE ZU VOLLZIEHEN.
6R. ŠIMO͑N SAGT, ER VOLLZIEHE BELIEBIG AN EINER VON IHNEN DIE SCHWAGEREHE ODER AN EINER VON IHNEN DIE ḤALIÇA.
7GEMARA. R. Oša͑ja sagte: R. Šimo͑n streitet auch bezüglich der ersten Lehre. — Woher dies? — Weil jene Lehre unnötig gelehrt wird.
8Nach wessen Ansicht wird der Fall der ersten gelehrt: wenn etwa nach den Rabbanan, so ist sie ja nach ihnen auch dann verboten, wenn zuerst die Schwagerehe und nachher die Geburt erfolgt ist, wo er sie erlaubt vorgefunden hat, und selbstverständlich in dem Falle, wenn zuerst die Geburt und nachher die Schwagerehe erfolgt ist; vielmehr ist dies nach R. Šimo͑n nötig.
9Er lehrt den ersten Fall, um die Ansicht R. Šimo͑ns hervorzuheben, und er leint den anderen Fall, um die Ansicht der Rabbanan hervorzuheben. Eigentlich sollte R. Šimo͑n schon gegen die erste Lehre streiten, nur wartete er, bis die Rabbanan ihre Worte beendet hatten, und streitet erst dann gegen sie. —
10Wieso kann demnach nach R. Šimo͑n der Fall von der Frau seines nicht gleichzeitig mit ihm gelebt habenden Bruders vorkommen!? — Bei einem Bruder; wenn er gestorben und nachher ein Bruder geboren worden ist. Oder auch bei zweien; wenn [der erste] weder gestorben ist noch die Schwagerehe vollzogen hat. —
11Erklärlich ist der Fall, wenn zuerst die Schwagerehe und nachher die Geburt erfolgt ist, denn er fand sie erlaubt vor, weshalb aber in dem Falle, wenn zuerst die Geburt und nachher die Schwagerehe erfolgt ist? — Er ist der Ansicht, es bestehe eine Gebundenheit, und durch die Gebundenheit gilt sie als heimgeführt.
12R. Joseph wandte ein: Wenn es R. Šimo͑n zweifelhaft ist, ob sie durch Gebundenheit und Eheformel als heimgeführt gilt oder nicht, um wieviel mehr gilt dies von der Gebundenheit allein!? — Wo dies? —
13Wir haben gelernt: Wenn drei Brüder drei einander fremde Frauen geheiratet haben und einer von ihnen gestorben ist, und darauf der andere die Eheformel gesprochen hat und ebenfalls gestorben ist, so ist an ihnen die Ḥaliça und nicht die Schwagerehe zu vollziehen,
14denn es heißt: und einer von ihnen stirbt, so komme ihr Schwager zu ihr, die an einen Schwager gebunden ist, nicht aber, die an zwei Schwäger gebunden ist.
15R. Šimo͑n sagt, er vollziehe die Schwagerehe beliebig an einer von ihnen und die Ḥaliça an der anderen. Er vollziehe die Schwagerehe nicht an beiden, da vielleicht eine Gebundenheit besteht, sodaß es zwei Schwägerinnen
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.