Jevamot — Blatt 19a
1aus einem Hause sind; auch ist, wenn er die Schwagerehe an der einen vollzieht, die andere nicht entbunden, da sie vielleicht durch die Gebundenheit nicht als heimgeführt gilt, sodaß es zwei Schwägerinnen aus zwei Häusern sind. Demnach ist ihm dies zweifelhaft.
2Wolltest du erwidern, nach der Tora ist auch, wenn er an der einen die Schwagerehe vollzieht, die andere entbunden, nur sei dies rabbanitisch angeordnet worden, damit man nicht sage, wenn zwei Schwägerinnen aus zwei Häusern kommen, sei an der einen die Schwagerehe zu vollziehen und die andere ganz entbunden,
3so ist ja R. Šimo͑n dieser Ansicht, weil die Wirksamkeit der Eheformel zweifelhaft ist. Es wird nämlich gelehrt: R. Šimo͑n sprach zu den Weisen: Ist die Eheformel des anderen wirksam, so begattet er die Frau des anderen,
4und ist die Eheformel des anderen nicht wirksam, so begattet er die Frau des ersten.
5Abajje sprach zu ihm: Unterscheidest du denn nicht zwischen der Gebundenheit mit einem Schwager und der Gebundenheit mit zwei Schwägern; vielleicht sagt R. Šimo͑n nur bei einem Schwager, durch die Gebundenheit gelte sie als heimgeführt, nicht aber bei zwei Schwägern!? —
6Unterscheidet denn R. Šimo͑n, es wird ja gelehrt: R. Šimo͑n sagte eine Regel: Ist die Geburt vor der Heirat erfolgt, so ist an ihr weder die Ḥaliça noch die Schwagerehe zu vollziehen, und ist die Heirat vor der Geburt erfolgt, so ist an ihr die Ḥaliça oder die Schwagerehe zu vollziehen.
7Doch wohl bei einem Schwager, und er lehrt, daß an ihr weder die Ḥaliça noch die Schwagerehe zu vollziehen ist. — Nein, bei zwei Schwägern. —
8Weshalb lehrt er, wenn demnach bei einem Schwager an ihr die Ḥaliça oder die Schwagerehe zu vollziehen ist, daß, wenn die Heirat vor der Geburt erfolgt ist, an ihr die Ḥaliça oder die Schwagerehe zu vollziehen ist, er sollte doch den Unterschied hinsichtlich desselben Falles machen: dies nur, wenn es zwei Schwäger sind, wenn aber einer, so ist an ihr die Ḥaliça oder die Schwagerehe zu vollziehen!? —
9Die ganze [Lehre] handelt von zwei Schwägern. — Worin besteht demnach die Regel!?
10Ferner wandte R. Oša͑ja ein: Wenn von drei Brüdern zwei mit zwei Schwestern, oder einer Frau und ihrer Tochter, oder einer Frau und der Tochter ihrer Tochter, oder einer Frau und der Tochter ihres Sohnes verheiratet waren, so ist an ihnen die Ḥaliça und nicht die Schwager ehe zu vollziehen; R. Šimo͑n entbindet sie.
11Wenn du nun sagst, R. Šimo͑n sei der Ansicht, die Gebundenheit gleiche dem Verheiratetsein, so sollte doch an der ersten die Schwagerehe vollzogen werden und die andere entbunden sein!?
12R. A͑mram erwiderte: Unter ‘entbindet’ ist eben zu verstehen, die andere sei entbunden. — Es wird ja aber gelehrt, R. Šimo͑n entbinde beide!?
13Raba erwiderte: Die andere des einen Paares und die andere des anderen Paares.
14Raba irrte sich hinsichtlich der vier Paare; erstens heißt es ‘oder’, zweitens müßte es heißen, R. Šimo͑n entbinde alle vier.
15Ferner wird gelehrt: R. Šimo͑n entbindet beide von der Ḥaliça und der Schwagerehe, denn es heißt: zu einem Weibe sollst du nicht ihre Schwester zur Nebenbuhlerin nehmen; sobald sie Nebenbuhlerinnen werden, darf das Nehmen auch bei einer von ihnen nicht erfolgen.
16Vielmehr, erklärte R. Aši, wenn sie ihm nacheinander zugefallen sind, ist dem auch so, hier aber wird von dem Falle gesprochen, wenn sie ihm gleichzeitig zugefallen sind, und zwar ist R. Šimo͑n der Ansicht R. Jose des Galiläers, welcher sagt, es könne genau gleichzeitig erfolgen.
17R. Papa sagte: R. Šimo͑n streitet nur über den Fall, wenn zuerst die Schwagerehe und nachher die Geburt erfolgt ist, nicht aber über den Fall, wenn zuerst die Geburt und nachher die Schwagerehe erfolgt ist.
18Beide [Lehren] sind nach den Rabbanan nötig, und er lehrt es nicht nur von jenem, sondern auch von diesem.
19Es gibt eine Lehre als Stütze für R. Papa, zur Widerlegung R. Oša͑jas: Wenn von zwei zu gleicher Zeit gelebt habenden Brüdern einer kinderlos gestorben ist und der andere im Begriffe war, an die Schwägerin die Eheformel zu richten, aber bevor er zur Ausführung gelangte, noch ein Bruder geboren worden und er selber gestorben ist, so ist die erste frei als Frau seines nicht gleichzeitig mit ihm gelebt habenden Bruders, und an der anderen ist die Ḥaliça oder die Schwagerehe zu vollziehen.
20Wenn er an sie die Eheformel gerichtet hat und nachher der Bruder geboren worden ist, oder der Bruder geboren worden ist und er nachher an sie die Eheformel gerichtet hat und darauf gestorben ist, so ist die erste frei als Frau seines nicht gleichzeitig mit ihm gelebt habenden Bruders, und an der anderen ist die Ḥaliça und nicht die Schwagerehe zu vollziehen.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.