Jevamot — Blatt 20b

1Dies ist einleuchtend, denn bei den mit einem Verbote belegten ist die Trauung gültig, bei den mit der Ausrottung belegten aber ist die Trauung ungültig.

2Raba wandte ein: Wenn er der wegen eines Gebotes oder wegen der Standesheiligkeit verbotenen beigewohnt oder an ihr die Ḥaliça vollzogen hat, so ist ihre Nebenbuhlerin entbunden. Wieso ist, wenn du sagst, an der mit einem Verbote belegten sei nach der Tora die Ḥaliça und nicht die Schwagerehe zu vollziehen, wenn er ihr beigewohnt hat, die Nebenbuhlerin entbunden!?

3Er richtete diesen Einwand und er selber erklärte es auch; er lehrt es beziehungsweise: beigewohnt, der wegen eines Verbotes verbotenen, die Ḥaliça vollzogen, an der wegen der Standesheiligkeit verbotenen.

4Raba wandte ein: Wem die Hoden zerquetscht sind oder die Harnröhre durchschnitten ist, der [durch Menschen] Kastrierte und der Greis können die Ḥaliça oder die Schwagerehe vollziehen. Und zwar: wenn diese gestorben sind und Brüder und Frauen hinterlassen haben, so ist, wenn die Brüder an ihre Frauen die Eheformel gerichtet, ihnen einen Scheidebrief gegeben oder an ihnen die Ḥaliça vollzogen haben, ihre Handlung gültig; haben sie ihnen beigewohnt, so sind sie ihnen angeeignet.

5Wenn die Brüder gestorben sind und diese an die Frauen die Eheformel gerichtet, ihnen einen Scheidebrief gegeben oder an ihnen die Ḥaliça vollzogen haben, so ist ihre Handlung gültig; haben sie ihnen beigewohnt, so sind sie ihnen angeeignet, jedoch dürfen sie sie nicht behalten, denn es heißt: es komme keiner, dessen Hoden zerquetscht. Wieso sind sie ihnen, wenn du sagst, an der mit einem Verbote belegten sei nach der Tora die Ḥaliça und nicht die Schwagerehe zu vollziehen, durch die Beiwohnung angeeignet!?

6Vielmehr, erklärte Raba, auch hinsichtlich der Witwe aus der Verlobung besteht ein Gebot und ein Verbot, denn es heißt: heilig sollen sie ihrem Gott sein. —

7Wie ist es hinsichtlich des Hurenkindes und der Nethina zu erklären? — Es heißt: heiliget euch. —

8Demnach besteht ja auch hinsichtlich der ganzen Tora ein Gebot und ein Verbot, denn es heißt: heiliget euch!? Vielmehr, erklärte Raba, die Witwe aus der Verlobung mit Rücksicht auf die Witwe aus der Heirat. —

9Wie ist es hinsichtlich des Hurenkindes und der Nethina zu erklären? — Im Falle des Gebotes mit Rücksicht auf einen Fall, wo dies kein Gebot ist. —

10Demnach sollte an der Frau seines Bruders väterlicherseits mit Rücksicht auf die Frau seines Bruders mütterlicherseits die Schwagerehe nicht vollzogen werden!? — Der Allbarmherzige hat die Schwagerehe mit der Erbschaft verbunden, somit ist es bekannt. —

11Sollte doch an der kinderlosen Frau die Schwagerehe nicht vollzogen werden, mit Rücksicht auf die, die Kinder hat!? — Der Allbarmherzige hat es vom Kinderhaben abhängig gemacht, somit ist es bekannt. —

12Sollte doch an der Frau seines gleichzeitig mit ihm gelebt habenden Bruders die Schwagerehe nicht vollzogen werden, mit Rücksicht auf den nicht gleichzeitig mit ihm gelebt habenden Bruder!? — Der Allbarmherzige hat es vom Weilen abhängig gemacht, somit ist es bekannt. —

13Sollte doch die Schwagerehe an keiner Frau vollzogen werden, mit Rücksicht auf die Sterile!? — Diese ist selten. — Auch Hurenkind und Nethina sind ja selten!? —

14Vielmehr, erklärte Raba, dies ist bei der ersten Beiwohnung mit Rücksicht auf die zweite Beiwohnung angeordnet worden.

15Desgleichen wird auch gelehrt: Haben sie ihnen beigewohnt, so sind sie ihnen angeeignet, durch die erste Beiwohnung; jedoch dürfen sie sie nicht behalten, zur zweiten Beiwohnung.

16Später sagte Raba, manche sagen, R. Aši: Das, was ich gesagt habe, ist nichts. Reš Laqiš sagte: Wenn irgendwo ein Gebot und ein Verbot zusammenstoßen, so ist, wenn man beide halten kann, dies zu bevorzugen, wenn aber nicht, so komme das Gebot und verdränge das Verbot. Ebenso ist es hierbei durch die Ḥaliça möglich, das Gebot und das Verbot zu halten.

17Man wandte ein: Haben sie ihnen beigewohnt, so sind sie ihnen angeeignet!? — Eine Widerlegung.

18Es wurde gelehrt: Über den vom Hochpriester an der Witwe vollzogenen Beischlaf [streiten] R. Joḥanan und R. Elea͑zar; einer sagt, dies entbinde ihre Nebenbuhlerin nicht, und einer sagt, dies entbinde ihre Nebenbuhlerin.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.