Jevamot — Blatt 21a
1Hinsichtlich einer Witwe aus der Heirat stimmen alle überein, daß dies nicht entbinde, denn das Gebot verdrängt nicht ein Gebot und ein Verbot, sie streiten nur über eine Witwe aus der Verlobung; einer sagt, dies entbinde, denn das Gebot verdrängt ein Verbot, und einer sagt, dies entbinde nicht, denn hierbei ist die Ḥaliça möglich, somit verdrängt das Gebot das Verbot nicht.
2Man wandte ein: Haben sie ihnen beigewohnt, so sind sie ihnen angeeignet!? — Eine Widerlegung. —
3Dies wäre demnach auch eine Widerlegung des Reš Laqiš? — Reš Laqiš kann dir erwidern: ich sage es nur von Fällen, wo ein Gebot ausgeübt wird, während die Ḥaliça anstelle der Schwagerehe kein Gebot ist.
4Raba sagte: Wo ist in der Schrift die zweitgradige Inzestuosität angedeutet? Es heißt: denn all diese Gräuel taten die Bewohner des Landes; el [diese] bezeichnet Schweres, demnach gibt es auch Leichtes, nämlich die zweitgradige Inzestuosität. —
5Woher geht hervor, daß el den Begriff Schweres hat? — Es heißt: die Mächtigen [elle] des Landes führte er fort.
6Demnach streitet er gegen R. Levi, denn R. Levi sagte: Schwerer ist die Strafe [für falsche Maße] als die Strafe für Inzestvergehen, denn bei diesen heißt es el, bei jenen aber heißt es [elle]; el bezeichnet Schweres, und elle ist schwerer als el. —
7Auch beim Inzeste heißt es jaelle!? — Dies schließt das [Vergehen inbetreff der] Maße von der Ausrottungsstrafe aus. —
8Worin besteht demnach ihre Schwere? — Bei jenem ist eine Bußfertigkeit möglich, bei diesen ist keine Bußfertigkeit möglich.
9R. Jehuda entnimmt es aus folgendem: Erwog und forschte und formte viele Sprüche, und hierzu sagte U͑la im Namen R. Elea͑zars: Vor dem Auftreten Šelomos war die Tora ein Korb ohne Henkel, bis Selomo kam und ihr Henkel machte.
10R. Ošaja entnimmt es aus folgendem: Laß ihn fahren, betritt ihn nicht; wende dich ab von ihm und gehe vorüber,
11R. Aši sagte: [Die Erklärung] R. Oša͑jas ist mit folgendem zu vergleichen. Als wenn ein Mensch einen Obstgarten bewacht; bewacht er ihn von außen, so wird er vollständig bewacht, bewacht er ihn von innen, so wird nur das bewacht, was vor ihm liegt, nicht aber das, was hinter ihm liegt. Aber das, was R. Aši gesagt hat, ist nichts; da wird immerhin der vor ihm liegende [Teil] bewacht, hierbei aber würde man, wenn nicht [die Bestimmung von der] zweitgradigen Inzestuosität, auf das Inzestverbot selbst stoßen.
12R. Kahana entnimmt es aus folgendem: Beobachtet meine Satzungen, fügt eine Satzung zu meiner Satzung hinzu.
13Abajje sprach zu R. Joseph: Demnach ist es ja aus der Tora!? — Aus der Tora und von den Rabbanan ausgelegt. — Die ganze Tora ist ja von den Rabbanan ausgelegt!? — Tatsächlich rabbanitisch, während der Schriftvers nur eine Anlehnung ist.
14Die Rabbanan lehrten: Welche sind zweitgradig inzestuös? Die Mutter seiner Mutter, die Mutter seines Vaters, die Frau des Vaters seines Vaters, die Frau des Vaters seiner Mutter, die Frau des Bruders seines Vaters mütterlicherseits, die Frau des Bruders seiner Mutter väterlicherseits, die Schwiegertochter seines Sohnes und die Schwiegertochter seiner Tochter. Jedem ist die Frau seines Schwiegervaters und die Frau seines Stiefsohnes erlaubt, aber die Tochter seines Stiefsohnes verboten.
15Dem Stiefsohne ist die Frau und die Tochter [des Stiefvaters] erlaubt. Die Frau seines Stiefsohnes kann zu ihm sagen: ich bin dir erlaubt, meine Tochter ist dir verboten. —
16Die Tochter seines Stiefsohnes ist ja nach der Tora [verboten], denn es heißt: die Tochter ihres Sohnes und die Tochter ihrer Tochter!? — Da er im Schlußsatze lehren will, die Frau seines Stiefsohnes könne zu ihm sagen: ich bin dir erlaubt, meine Tochter ist dir verboten, obgleich meine Tochter dir nach der Tora verboten ist, haben auch die Rabbanan mich nicht verboten, nennt er auch im Anfangsatze die Tochter seines Stiefsohnes. —
17Demnach kann ja auch die Frau seines Schwiegervaters zu ihm sagen: ich bin dir erlaubt, meine Tochter ist dir verboten, denn sie ist die Schwester seiner Frau!? — Das eine ist stichhaltig, das andere ist nicht stichhaltig.
18Rabh sagte, vier Frauen haben eine Beschränkung, und drei wußte er zu nennen: die Frau des Bruders seiner Mutter väterlicherseits, die Frau des Bruders seines Vaters mütterlicherseits und seine Schwiegertochter. Zee͑ri fügt noch die Frau des Vaters seiner Mutter hinzu. R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Als Merkzeichen diene dir: höher als Rabh. —
19Weshalb zählt Rabh diese nicht mit? — Sie kann mit der Frau des Vaters seines Vaters verwechselt werden. —
20Und Zee͑r!? — Bei dieser pflegt man zu verkehren, bei jener pflegt man nicht zu verkehren. —
21Die Schwiegertochter
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.